Pfarrverband Zolling

St. Johannes Baptist, Zolling | St. Laurentius, Haag | St. Martin, Inkofen | St. Georg, Oberappersdorf

Der Pfarrverbandsrat

Der Pfarrverbandsrat ist ein überpfarreiliches Gremium zum Erfahrungsaustausch, zur Beratung und Abstimmung, zur Planung und Umsetzung von Vorhaben und Ereignissen, die die Pfarreien eines Pfarrverbandes betreffen, sei es die Durchführung von Sammlungen, die Gestaltung von Festen, die Festlegung von Gottesdienstzeiten und vieles andere mehr. Seine Arbeit trägt wesentlich dazu bei, dass die Einzelpfarreien zu einem Verbund zusammenfinden, ohne dass dabei ihre Eigenständigkeit und ihre Besonderheiten geschmälert werden.

Mitglieder des Gremiums sind die Pfarrgemeinderatsvorsitzenden der Pfarreien sowie weitere Delegierte aus den Pfarrgemeinderäten, der Leiter des Pfarrverbandes, Pater Ignatius Kullu OPraem, sowie die Mitarbeiter im Seelsorgsteam, die er als seine Stellvertreter für die örtlichen Pfarrgemeinderäte bestimmt hat.

Die Pfarrei Haag ist vertreten durch
Herrn Christoph Kaulfuß (PGR-Vorsitzender),
Frau Brigitte Schranner,
Frau Maria Silberbauer.

Aus Inkofen sind entsandt
Frau Katrin Bauer,
Frau Lydia Lochinger (PGR-Vorsitzende).
Herr Franz Graf La Rosèe.

Oberappersdorf wird vertreten durch
Frau Charlotte Reichpietsch (PGR-Vorsitzende),
Herrn Franz Lohr.

Aus Zolling kommen
Herr Thomas Biersack,
Frau Marianne Littel-Wöhrl (PGR-Vorsitzende),
Faru Annemarie Neumair.

Vorsitzender des Pfarrverbandsrates ist Herr Franz Graf La Rosée.


Wünsche und Anregungen vermittelt das jeweilige Pfarrbüro. Aus datenschutzrechtlichen Gründen veröffentlicht der Pfarrverband im Internet keine Adressen oder Telephonnummern.



Aus der Satzung für Pfarrverbandsräte der Erzdiözese München und Freising

Aufgaben des Pfarrverbandsrates

1)  Der Pfarrverbandsrat dient in den Strukturen des Pfarrverbandes der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrages der Kirche. Er beobachtet in seinem Bereich die gesellschaftliche Entwicklung und vertritt die Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit. Er berät und unterstützt die für die Seelsorge im Pfarrverband Verantwortlichen. Neben den Aufgaben, die ihm gemäß den Strukturordnungen in der Erzdiözese ausdrücklich zugewiesen sind, erfüllt er aus dem Aufgabenfeld der Pfarrgemeinderäte all die Aufgaben, die sinnvollerweise für die Pfarrverbandspfarreien einheitlich oder gegenseitig aufeinander abgestimmt am sachdienlichsten erfüllt werden können. Was in den einzelnen Pfarrgemeinden selbständig geschehen kann, geschieht in der Regel dort.

2)  Zu den überpfarrlichen Aufgaben des Pfarrverbandsrates gehören vor allem,                                                                                             
a)  das Bewusstsein für die Mitverantwortung der einzelnen Pfarrgemeinden im Pfarrverband zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren,
b)  die Mitberatung und Koordinierung der gemeinsamen Seelsorgsplanung, vor allem im Liturgiebereich, dabei insbesondere die Abstimmung von Gottesdienstzeiten, Erstkommunion- und Firmvorbereitung, in den Pfarrgemeinden des Pfarrverbandes,
c)  die Koordinierung und Abstimmung von Veranstaltungen der einzelnen Pfarrgemeinderäte, sowie der kirchlichen Verbände und Organisationen,
d)  die Zusammenarbeit der in den verschiedenen Aufgabenbereichen ehrenamtlich Tätigen zu fördern,
e)  vor der Beauftragung des Leiters eines Pfarrverbandes den Erzbischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse des Pfarrverbandes zu unterrichten.