Pfarrgemeinderatswahl März 2026

Wahlergebnis

Bekanntgabe des Ergebnisses der Pfarrgemeinderatswahl vom 01. März 2026

Thielicke-Böckel, Theresa 198 Stimmen
Czamara, Dr. Darina 195 Stimmen
Wöhrmann, Arnold 185 Stimmen
Langgartner, Johann 179 Stimmen
Oeking. Monika 160 Stimmen

Die Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis besteht von 8. bis 15. März 2026 (schriftlich beim Wahlausschussvorstand über das Pfarramt).

Werden keine Einsprüche erhoben (§11 Abs. 3 Wahlordnung), sind die oben aufgeführten Kandidaten/innen Nr. 1 bis 4 Mitglieder im Pfarrgemeinderat. Die übrigen Gewählten sind Ersatzmitglieder.

Kandidatenliste

In alphabetischer Reihenfolge
Dr. Darina Czamara

Dr. Darina Czamara

Ottobrunn
44 Jahre
Wissenschaftlerin
Monika Oeking

Monika Oeking

Ottobrunn
61 Jahre
Arzthelferin
Arnold Wöhrmann

Arnold Wöhrmann

Ottobrunn
22 Jahre
Student
Johann Langgartner

Johann Langgartner

Ottobrunn
68 Jahre
Bäcker- und Konditormeister i.R.
Theresa Thielicke-Böckel

Theresa Thielicke-Böckel

Ottobrunn
40 Jahre
Zahnmedizinische Angestellte

Bekanntmachung

  • Der Wahltermin ist Sonntag, 1. März 2026.
  • In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten so wählen:
    • Online-Wahl vom 9. Februar bis 25. Februar 2026, 23:59 Uhr
    • Im Wahllokal Pfarrheim St. Otto, Beiserstr. 1, Ottobrunn am 28.02.2026, 17:30 - 20:00 Uhr und 01.03.2026, 11:30 - 12:30 Uhr
    • Per Briefwahl: Briefwahlunterlagen können ab sofort über das Pfarrbüro beim Wahlausschuss beantragt werden und werden ab 9. Februar 2026 ausgegeben. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 25.02.2026, 24:00 Uhr im Postkasten des Pfarrbüros St. Otto beim Wahlausschuss eingegangen sein.
  • Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
  • Alle Wahlberechtigten erhalten ab Anfang Februar 2026 per Post ihre personalisierte Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen Zugangscode zum Online-Wahlportal. Wahlberechtigte, die aus technischen Gründen keine personalisierte Wahlbenachrichtigung erhalten oder die ihre Wahlbenachrichtigung verlieren, können ihr Wahlrecht im Wahllokal oder per Briefwahl ausüben.
  • Wenn Sie in unserer Pfarrei am Gemeindeleben teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können Sie auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 1. Februar 2026 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.

Formulare

Benötigte Formulare können hier heruntergeladen werden.