Die geplanten Gestaltungsarbeiten am Friedhof können aufgrund der kühlen Witterung heuer
nicht mehr durchgeführt werden.
Der Baubeginn ist für
Anfang März 2026 vorgesehen.
Bis dahin gilt: - Wer nur den Grabstein stehen lassen möchte, wird gebeten, die Umrandung und Bepflanzung bis Anfang März 2026 zu entfernen und das Grab einzuebnen.
Gerne können wir dies auch von unserem Garten- und Landschaftsbauer mit ausführen lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Kosten an Sie weiterberechnen müssen. Von Seiten der Kirchenstiftung werden dafür 100 € (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt. Dies beinhalten den Abbau und die Entsorgung.
Wer Interesse hat, bitte im Pfarrbüro melden. - Bitte auch hinter den Grabsteinen alte Vasen, Grablichter und andere Gegenstände entfernen.
- Gräber mit Umrandung sollten bis Ende Februar 2026 überprüft und – falls nötig – gerichtet werden (z. B. bei eingesunkenen Einfassungen)
Wir bedanken uns herzlich für die Mithilfe und das gemeinsame Gestalten unseres Friedhofs. Die neue Gestaltungsordnung, Satzung und Gebührenordnung wurde von der Kirchenverwaltung verabschiedet. Sobald diese von der Kirchenstiftungsaufsicht des Ordinariats genehmigt ist, werden wir die Gestaltungs- und Gebührenordnung an alle Grabbesitzer versenden.
Die Satzung kann im Pfarrbüro zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Selbstverständlich stehen wir bei weiteren Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.