Bis Ostern wird es auf dem YouTube Kanal von Konrad Huber regelmäßige Konzerte geben.
Die Konzerte sind jeden Sonntag ab 18.00 Uhr unter
„Konrad Huber Musik“ zu sehen und vor allem zu hören.
Wir alle wünschen Ihnen viel Freude dabei.
Die Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten haben am 19.01.2021 Entscheidungen getroffen, die sich auch auf Gottesdienste und kirchliches Leben auswirken.
Die Bayerische Staatsregierung hat die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung daher ab 21.01.2021 geändert:
Die allgemeinen Vorgaben zur FFP2-Maskenpflicht in § 1 Abs. 2 der 11. BayIfSMV gelten auch in Gottesdiensten:
- Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit (§ 1 Abs. 2 S. 1 11. BayIfSMV).
- Zwischen 6. und 15. Geburtstag reicht Mund-Nasen-Bedeckung.
- Die FFP2-Maskenpflicht gilt somit erst nach dem 15. Geburtstag (§ 1 Abs. 2 S. 2 11. BayIfSMV).
Gottesdienste können aktuell nur unter besonderen Rahmenbedingungen und Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen und Vorgaben gefeiert werden.
Für den Gottesdienst sind Hygienevorgaben und Maßnahmen zum Infektionsschutz einzuhalten.
Ziel ist, Gottesdienste unter den aktuellen Bedingungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen und zugleich das Infektionsrisiko für alle Besucherinnen und Besucher des Gottesdienstes möglichst gering zu halten.
Es gelten folgende Bestimmungen:
- Wer am Gottesdienst teilnimmt, muss bestätigen:
dass er gesund ist,
kein Fieber oder Atemwegsprobleme hat,
nicht unter Quarantäne steht,
in den letzten vierzehn Tagen keinen Kontakt zu einem bestätigten
COVID-19-Fall hatte.
- Es ist während dem ganzen Gottesdienst eine FFP-2 Maske zu tragen.
- Es ist von jedem darauf zu achten, dass er vor und in der Kirche mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Personen einhält. Dies gilt insbesondere auf dem Weg zum Platz, während der Kommunion und beim Verlassen der Kirche.
- Familien aus einem Haushalt können in einer Bank zusammen sitzen.
- Der Gemeindegesang entfällt.
- Es werden Ordner eingeteilt. Es ist den Anweisungen der Ordnerinnen und Ordner Folge zu leisten.
- In Anzing stehen 78 Plätze und in Forstinning 47 Plätze zur Verfügung.
- Es ist darauf zu achten, nach dem Gottesdienst und beim Verlassen der Kirche keine Ansammlungen zu bilden.
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