Neue Anlaufstelle für Betroffene von sexuellem Missbrauch Psychotherapeutisch erfahrene Berater bieten Gespräche am Telefon an und vermitteln Hilfen

Mit der Veröffentlichung des neuen externen Gutachtens zu sexuellem Missbrauch in der Erzdiözese München und Freising, das von der Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) am Donnerstag, 20. Januar 2022, vorgestellt wurde, hat eine neue Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene von sexuellem Missbrauch der Erzdiözese ihre Arbeit aufgenommen.
 
Grafik Anlaufstelle online
Die Anlaufstelle ist erreichbar Montag - Donnerstag jeweils 9 - 13 Uhr
Im Zentrum steht das Anliegen, Betroffenen, unkompliziert und niederschwellig Informationen zu geben und einfach ansprechbar zu sein. Die Mitarbeitenden sollen Betroffenen Gespräche anbieten und ihnen so die Möglichkeit geben, über ihre Leiderfahrungen zu sprechen, um emotionale Entlastung zu finden und Informationen über die vielfältigen und verschiedenen Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten zu erhalten – von seelsorglichem Beistand bis zur Unterstützung bei der Stellung von Anträgen bei der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung des Leids.
 
Die Mitarbeiterinnen der Anlauf- und Beratungsstelle, aktuell zwei Psychologinnen mit therapeutischer Erfahrung, sind zu folgenden Zeiten unter Telefon 089/2137-77000 zu erreichen:
 
Montag - Donnerstag jeweils 9 - 13 Uhr

Die Anlaufstelle, deren Einrichtung vom Betroffenenbeirat und von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission empfohlen wurde, soll Betroffenen und deren Angehörigen niederschwellig Information, Rat und Hilfestellung geben und eine Art Lotsenfunktion zu den verschiedenen Hilfs- und Informationsangeboten, zu den unabhängigen Ansprechpersonen und nicht-kirchlichen Fachberatungsstellen einnehmen. Die Anlaufstelle soll insbesondere für den Zeitraum unmittelbar nach der Veröffentlichung des Gutachtens der Kanzlei WSW für Betroffene und deren Angehörige zur Verfügung stehen, aber auch langfristig als Angebot der Erzdiözese eingerichtet werden.
 
Die Gespräche sind vertraulich. Eine Weitergabe von Informationen aus dem Gespräch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und mit Einwilligung der Anrufenden.
 
Betroffene können sich auch weiterhin direkt an die unabhängigen Ansprechpersonen (ehemals Missbrauchsbeauftragte) wenden. Diese sind die zentralen Erstansprechpartner für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch. Ihre Aufgabe ist es, Hinweise auf sexuellen Missbrauch und Grenzverletzungen entgegenzunehmen.