Blumenschmuck an einer Kirchenbank während einer Trauung in einer Kirche.
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Gottes Schutz und Segen: In der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament.

Kirchlich heiraten – wie geht’s?

Sie können es kaum erwarten, sich in der Kirche die Ringe anzustecken und den Bund fürs Leben vor Gott und der Gemeinde zu schließen? Was organisatorisch zu beachten ist, welche Fristen eingehalten werden müssen und welche Angebote es für religions- und konfessionsverschiedene Paare gibt, erfahren Sie hier.

Erstansprechpartner für die Planung einer kirchlichen Heirat ist immer Ihr Wohnpfarramt. Bitte warten Sie nicht länger und nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit Ihrem Pfarramt vor Ort auf. Dort werden Sie bei den Formalitäten und den Vorbereitungen unterstützt.

Vor allem, wenn Sie außerhalb Ihrer Wohnpfarrei heiraten möchten, empfiehlt sich eine frühzeitige Planung: am besten ein Jahr, mindestens aber ein halbes Jahr vor dem gewünschten Termin. Bitte klären Sie in jedem Fall vor allen weiteren Schritten, ob die gewünschte Kirche und der angestrebte Termin möglich sind und ob ein Priester oder Diakon die Trauung übernehmen kann. 

Jede Katholikin und jeder Katholik benötigt einen Taufschein, der mit einem „Ledigenvermerk“ (Nachweis, dass Sie im kirchenrechtlichen Sinn nicht verheiratet sind) versehen ist. Das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als sechs Monate zurückliegen (gerechnet vom Datum der kirchlichen Trauung). 

Woher bekomme ich meinen Taufschein?

Sie können den Taufschein in dem Pfarramt anfordern, in dem Sie getauft wurden. In München getaufte Personen erhalten ihren Taufschein beim Erzbischöflichen Matrikelamt. Auch evangelische Christen werden um die Vorlage eines Taufscheins gebeten.

Es werden zwei Trauzeugen benötigt. Die Trauzeugen müssen nicht katholisch sein, sondern nur das Geschehen am Traualtar nachvollziehen und bezeugen können. 

Wir empfehlen den Besuch eines Ehevorbereitungsseminars. Holen Sie sich in unseren Kursen wichtige Impulse zu zentralen Partnerschaftsthemen für eine gelingende und zufriedene Ehe, zu Paarkommunikation und Konfliktkultur und den verbindenden Werten zwischen den Partnern.

Goldene Eheringe liegen vor einem Button mit dem Wappen des Vatikan darauf
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Frisch verheiratet den Papst treffen

Neuverheiratete können bis drei Monate nach der Hochzeit bei der Generalaudienz im Vatikan besondere Plätze einnehmen – in Hochzeitskleidung und bei Vorlage einer Kopie der Hochzeitsurkunde

Eine Trauung im Ausland ist grundsätzlich möglich. Erstansprechpartner ist auch in diesem Fall das Pfarramt an Ihrem Wohnort. In einigen Ländern (zum Beispiel Österreich, Italien, Polen, Kroatien, Lateinamerika) müssen Sie den Besuch eines Ehevorbereitungsseminars nachweisen. Wir stellen Ihnen bei Bedarf eine lateinische Bestätigung aus, die weltweit gültig ist. Bitte geben Sie dies bereits bei der Anmeldung zum Ehevorbereitungsseminar an.

Eheschließungen – vielfältig wie das Leben

Weder im Leben noch bei der Eheschließung läuft alles nach ein- und derselben Schablone. Ist eine katholische Heirat möglich, wenn mein Partner meinen Glauben nicht teilt? Was, wenn einer der Partner schon einmal verheiratet war? Und lässt sich eigentlich auch die Verlobung schon liturgisch gestalten? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Unterschiede zwischen den Partnern können sehr bereichernd sein. Wenn einer der Partner keiner oder einer anderen Religion angehört, bringt das bisweilen besondere Herausforderungen mit sich. Wir helfen Ihnen gerne dabei, wichtige Fragen zu klären:

  • Wie können wir mit verschiedenen Auffassungen unsere Partnerschaft und Ehe leben?
  • Wie sieht das katholische Verständnis von Ehe aus?
  • Wie kann eine kirchliche Trauung gestaltet werden?
  • Wie gehen unsere unterschiedlichen Glaubens- und Lebensdeutungen zusammen?

Die Zahl der Ehescheidungen hat sich auf hohem Niveau stabilisiert. Daher können viele Paare, die standesamtlich heiraten, ihre Ehe nicht mehr kirchlich schließen – trotz Mitgliedschaft in der katholischen Kirche. Wenn nämlich einer der beteiligten Partner im kirchenrechtlichen Sinn noch gültig verheiratet ist, ist eine zweite kirchliche Trauung nicht möglich – für viele eine sehr schmerzliche Erfahrung.

Für manche Paare gibt es dennoch eine Möglichkeit für eine Trauung vor dem Altar: falls die erste Ehe für nichtig erklärt werden kann. Das Gespräch mit einer Expertin oder einem Experten schafft Gewissheit, ob dieser Weg für Sie möglich ist.

Wenden Sie sich hierzu an:

Erzbischöfliches Konsistorium und Metropolitangericht
089 2137-1225 oder -1226
konsistorium@eomuc.de

In der Vorbereitungszeit auf die Ehe ist für viele Paare die Verlobung ein wichtiger Schritt. Sie drücken damit aus, dass sie es miteinander ernst meinen und später gemeinsam vor den Traualtar treten wollen. Als Verlobte wollen sie weiter zusammenwachsen und sich bewusst für das Sakrament der Ehe entscheiden.

Die liturgische Feier der Verlobung empfiehlt sich als Hausfeier. Ringe, Kerze, Kreuz, Bibel, Weihwasser und natürlich den oder die Liebste(n): Paare, die Ihr Ja zueinander von der Verlobung an unter den Segen Gottes stellen möchten, finden hier eine Anregung, wie Sie zu zweit oder im Kreis der Herkunftsfamilien und/oder auch der engsten Freunde Ihre Liebe bei einem Hausgottesdienst feiern können.

Fachbereich Ehevorbereitung und -begleitung

Leitung: Markus Reischl

089 2137-1549
089 2137-274313