Das Offizialat, auch Konsistorium genannt, ist als kirchliches Gericht zuständig für die kirchliche Rechtsprechung, die sich nach dem Gesetzbuch der katholischen Kirche, dem Codex Iuris Canonici, richtet. Für die Ausübung der richterlichen Gewalt benennt der Erzbischof einen Gerichtsvikar, den Offizial, der das Offizialat leitet und in seinen richterlichen Entscheidungen vom Erzbischof unabhängig ist. Durch ihn spricht der Erzbischof Recht.
Den Schwerpunkt der gerichtlichen Tätigkeit bilden die Eheverfahren, in denen geprüft wird, ob eine kirchlich geschlossene Ehe nach den Maßstäben der katholischen Kirche gültig zustande gekommen ist oder nicht, beziehungsweise, ob sie aufgelöst werden kann. Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn Geschiedene eine neue Ehe auch vor der Kirche eingehen wollen. Dabei hat jede Person, ob getauft oder ungetauft, das Recht, die Gültigkeit oder Auflösbarkeit ihrer ersten Ehe durch das kirchliche Gericht überprüfen zu lassen. Führt diese Überprüfung zu dem Ergebnis, dass die erste Ehe nach kirchlichem Recht nicht gültig zustande gekommen ist, beziehungsweise, dass sie aufgelöst wird, ist eine erste oder erneute kirchliche Eheschließung möglich.
Auskunft sowie eine kostenfreie und vertrauliche Beratung zu den kirchlichen Eheverfahren bieten Ihnen die Richterinnen und Richter des Offizialats. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Offizial: Domkapitular Peter Förster; Vizeoffizial: Dr. Günther Ferg
Schrammerstraße 3
80333 München
Postulator: Dr. Johannes Modesto
Schrammerstraße 3
80333 München
Geschäftsführung: Marcus Nelles
Schrammerstraße 3
80333 München