Ministrantin im Anschnitt hält ein Flambeau in der Hand, einen Kerzenleuchter mit Glas. Weitere Ministranten im Hintergrund.
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Oft die „Minis“ genannt, erfüllen Ministrantinnen und Ministranten große Aufgaben im Gottesdienst.

Liturgische Dienste: So tragen Laien den Gottesdienst mit

Im Gottesdienst übernehmen einzelne Mitglieder der Gemeinde besondere liturgische Dienste und Aufgaben. Diese „tätige Teilnahme“ ist ein Wesenselement der Liturgie.

„Die Gemeinde versammelt sich.“ Mit diesen Worten beginnt die Feier der Heiligen Messe. Das Handeln dieser Gemeinde im Gottesdienst ist, was wir als Liturgie bezeichnen. Die Gläubigen sollen dabei nicht „Außenstehende und stumme Zuschauer“ (Liturgiekonstitution Nr. 48) sein, sondern alle nehmen aktiv an diesem Gottesdienst teil. Die „tätige Teilnahme“ ist ein Wesenselement der Liturgie. Wer den Gottesdienst mitfeiert, der bleibt eben nicht nur ein anwesender Besucher, sondern das Hören von Gottes Wort und das Berührtsein von den gottesdienstlichen Zeichen wird in ihm eine Erwiderung in Gebet, Gesang oder Gebärde hervorrufen.

Die zum Gottesdienst versammelte Gemeinschaft ist zusammen mit Christus Trägerin der liturgischen Handlung. Dabei handelt es sich nicht um ein eigenmächtiges Tun der Versammelten, die Gläubigen folgen vielmehr der Einladung Gottes. Gott ruft die Gläubigen zusammen und schenkt ihrer Gemeinschaft seine Gegenwart.

Die Form und Intensität der tätigen Teilnahme am Gottesdienst ist unterschiedlich. Neben den liturgischen Ämtern, die von Bischöfen, Priestern und Diakonen ausgeführt werden, übernehmen Laien aktiv vielfältige liturgische Dienste, in dem sie zum Beispiel das Wort Gottes verkünden, die Gesänge anführen und unterstützen oder selbst einer Wort-Gottes-Feier vorstehen.

Das aktive Zusammenwirken aller in der Feier der Liturgie gründet stets im gemeinsamen Priestertum, an dem alle Gläubigen durch Taufe und Firmung Anteil haben, und bei einigen Diensten zusätzlich in einer bischöflichen Beauftragung beziehungsweise bei den liturgischen Ämtern darüber hinaus in einer Weihe (Diakonen-, Priester- oder Bischofsweihe).

Wichtige liturgische Dienste

Hier die wichtigsten Dienste innerhalb der Liturgie, die Laien im Gottesdienst übernehmen:

  • Ministrantin und Ministrant: Altardiener, Messdiener
  • Akolythin und Akolyth: Bischöflich beauftragter Altardiener mit weitergehenden Befugnissen (zum Beispiel Dienst als außerordentlicher Kommunionspender)
  • Lektorin und Lektor: Verkündet im Gottesdienst die alt- und neutestamentlichen Lesungen
  • Kantorin und Kantor: (Vor-)Sänger; trägt den Antwortpsalm vor und stimmt die Gemeindegesänge an
  • Kommunionhelferin und Kommunionhelfer: Bischöflich beauftragter Helfer bei der Austeilung der Kommunion beim Gottesdienst. Überbringt auch die Kommunion an kranke und gebrechliche Gläubige, die nicht am Gemeindegottesdienst teilnehmen können
  • Gottesdienstbeauftragte und Gottesdienstbeauftragter: Laie, der vom Bischof zur Leitung von nichtsakramentalen Gottesdiensten beauftragt ist (früher: Wortgottesdienstleiterin und Wortgottesdienstleiter).
  • Chorsängerin und Chorsänger: Mitsängerin und Mitsänger im Kirchenchor
  • Mesnerin und Mesner: sorgt sich um alle praktischen Belange rund um die gottesdienstlichen Feiern und schafft die Rahmenbedingungen, damit in Würde Gottesdienst gefeiert werden kann. Sie oder er öffnet und schließt die Kirche, legt die liturgischen Gewänder, Bücher und Gefäße bereit und richtet den Kirchenraum her.
Nahaufnahme: Priester legt Gläubigem die Hostie in die geöffneten Hände.
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Liturgische Dienste: Kurse & Fortbildungen

Entdecken Sie ein vielfältiges Angebot an Kursen und Fortbildungen für liturgische Dienste – von Lektoren- und Kommunionhelferkursen bis zu Bibeltagen.

Abteilung Liturgie

Leitung: Pfarrer Dr. Josef Rauffer

Schrammerstraße 3

80333 München

089 2137-1211