Im Jahr 2022 wurde ein neues externes Gutachten veröffentlicht, das besonders die Rolle der Verantwortlichen der Erzdiözese im Umgang mit sexuellem Missbrauch beleuchtete.
Im Februar 2020 hat die Erzdiözese München und Freising ein neues Gutachten bei der externen Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl in Auftrag gegeben. Dieser Bericht sollte benennen, ob die Verantwortlichen im Zeitraum von 1945 bis 2019 rechtliche Vorgaben sowie die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz erfüllten und angemessen im Umgang mit Verdachtsfällen und möglichen Tätern handelten.
Die externe Kanzlei stellte das Gutachten „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019“ im Rahmen einer Pressekonferenz am 20. Januar 2022 vor. Die Erzdiözese hat das Gutachten an diesem Tag erstmals zur Kenntnis bekommen. Es kann auf den Seiten der heute unter dem Namen Lau Litzka Pusch Rechtanwälte firmierenden Rechtsanwaltskanzlei in Gänze eingesehen werden.
Kardinal Reinhard Marx hat am 20. Januar 2022 in einem kurzen Statement zur Veröffentlichung des Missbrauchsgutachten Stellung genommen. Nach einer ersten Prüfung nahm die Erzdiözese bei einer Pressekonferenz am 27. Januar 2022 Stellung.
Wir dokumentieren hier die Stellungnahmen des Erzbischofs, des Generalvikars und der Amtschefin, den Brief an die Gläubigen sowie häufige Fragen und Antworten.
Hier finden Sie weitere persönliche Stellungnahmen zum externen Gutachten „Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019“.