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Pfarrmatrikeln, auch Kirchen- oder Pfarrbücher genannt, spielen bei der Familienforschung wegen ihres Alters und ihrer weitgehenden Vollständigkeit eine zentrale Rolle.
1. Allgemein
1.1. Definition
1.2. Geschichte
1.3. Prinzipien
1.4. Schutzfristen
1.5. Handschrift
1.6. Sprache
2. Gattungen
2.1. Taufe
2.2. Trauung
2.3. Tod
2.4. Firmung
2.5. Familienbuch
3. Suchstrategien
4. Forschungsmöglichkeiten
5. Verzeichnis der Pfarrmatrikeln
Neben Unterlagen aus dem eigenen familiären Umfeld und Dokumenten aus staatlichen und kommunalen Archiven kommt bei der Familienforschung den Pfarrmatrikeln wegen ihres Alters und ihrer weitgehenden Vollständigkeit eine zentrale Rolle zu.
Unterstützung dabei bieten eine umfangreiche Literatur, zahlreiche Hilfen im Internet und die Erfahrung genealogischer Vereine.
Der lateinische Begriff „matricula“ bezeichnet Verzeichnisse, Register und Listen aller Art. Pfarrmatrikeln können umschrieben werden als „öffentliche kirchliche Register zur kirchenamtlichen Beurkundung geistlich-pastoraler Amtshandlungen und seelsorgsrelevanter Daten“. Im deutschen Sprachbereich sind für sie verschiedene Bezeichnungen gebräuchlich: Kirchenbücher, Pfarrbücher, Matriken, Roteln und andere.
Erste Aufzeichnungen von Taufen und Trauungen sind bereits in der Antike bezeugt, doch ist über ihr Aussehen nichts Näheres bekannt. Im späten Mittelalter wurden in einzelnen Bistümern Europas schon Matrikeln im heutigen Sinn geführt. Für den bayerischen Raum beginnt die Geschichte der Matrikelführung jedoch erst nach dem Konzil von Trient (1545-1563).
Im Bistum Freising wurden die ersten Matrikelbände im Jahr 1576 angelegt. Taufbücher, Trauungsbücher und Sterbebücher bilden von Anfang an die drei Hauptgattungen der Matrikeln. Dazu kamen im Verlauf der Zeit Seelenstandsregister, Sponsalienbücher, Firmbücher sowie Familienbücher.
Die Führung der Pfarrmatrikeln war und ist Aufgabe des Pfarrers. Sie umfassen immer nur die Einträge für die jeweilige Pfarrei, manchmal auch nur für einen Filialbezirk. Die Sprache der Einträge ist bis in die Zeit um 1800 in der Regel Latein, danach Deutsch. Trotz bestehender kirchlicher Vorschriften war die Form der Einträge lange sehr unterschiedlich. Auch die Formate der Matrikelbände variierten sehr stark. Erst nach 1800 setzte eine Standardisierung durch die Verwendung gedruckter Formulare ein. Viele Matrikelbände sind durch (zeitgenössisch oder nachträglich angelegte) alphabetische Namensregister erschlossen.
1803 machte der bayerische Staat die Pfarrmatrikeln zugleich zu amtlichen Personenstandsregistern und erließ Vorschriften zu deren Führung. Diesen Doppelcharakter als kirchliche und staatliche Aufzeichnungen verloren die Matrikeln wieder durch die Einführung staatlicher Standesämter im Jahr 1876. Seitdem sind die Pfarrmatrikeln wieder rein kirchliche Amtsbücher.
Eine ausführliche Darstellung zur Geschichte der Matrikelführung finden Sie hier.
Bei der Nutzung von Pfarrmatrikeln ist zu beachten:
Da Matrikeln personenbezogene Daten enthalten, bestehen spezielle Schutzfristen. Die unbeschränkte Nutzung von Matrikeleinträgen ist 120 Jahre nach Geburt bzw. 100 Jahre nach Trauung oder Tod des Betroffenen erlaubt. Über Sterbefälle ist 40 Jahre nach dem Tod eine schriftliche Auskunft möglich. Vor Ablauf dieser Fristen sind schriftliche Auskünfte nur über die eigene Person und die Eltern möglich.
Die Matrikeleinträge sind handschriftlich verfasst. Vorgedruckte Formulare existieren erst seit dem 19. Jahrhundert. Deshalb sind Grundkenntnisse im Lesen der alten deutschen Schrift Voraussetzungen für eine familiengeschichtliche Recherche. Für den Einstieg, zum Üben oder Vertiefen der Schriftkenntnisse finden Sie weiterführende Links in unserem Hilfebereich.
Die Matrikeleinträge sind bis ca. 1800 zumeist in lateinischer, danach in deutscher Sprache abgefasst.
Als Hilfsmittel stehen hierbei die handelsüblichen Wörterbücher für Latein/Kirchenlatein zur Verfügung. Darüber hinaus sind spezielle genealogische Wörterbücher hilfreich, z.B.:
Online-Angebote speziell zu Latein/Kirchenlatein finden Sie in unserem Hilfebereich.
Taufbuch, Trauungsbuch und Sterbebuch dokumentieren drei grundlegende Stationen im Leben von Christen. Hatte das Konzil von Trient 1563 nur die Führung von Tauf- und Trauungsbüchern vorgeschrieben, so kamen bald danach auch Sterbebücher hinzu. Bis heute bilden sie die drei Hauptgattungen der Pfarrmatrikeln. Matrikelbände, in denen Einträge von mehr als einer Gattung enthalten sind, nennt man „Mischbände“.
Taufbücher dienen zur Dokumentation der Taufe, des Sakraments der Aufnahme in die Kirche. Der Umfang der Taufeinträge hat sich im Lauf der Zeit erweitert. Maximal können sie folgende Angaben enthalten:
Zeitweilig wurden für unehelich Geborene separate Matrikeln geführt.
Heute enthält der Taufeintrag die wichtigsten Informationen zum kirchlichen Stand eines Christen. Ihm werden die Daten von Heirat (ggf. auch deren Nichtigkeitserklärung), Empfang einer Weihe und Kirchenaustritt beigeschrieben. Auf Grundlage dieser Angaben kann ein Taufschein ausgestellt werden, der z.B. für eine kirchliche Eheschließung erforderlich ist.
Die Sicherstellung der Gültigkeit von Ehen war ein Hauptmotiv für die Einführung der Pfarrmatrikeln.
Trauungseinträge sind besonders wertvoll für die Familienforschung; denn aus ihnen können zahlreiche Informationen zu beiden Brautleuten und ihren Familien entnommen werden. Im besten Fall finden sich folgende Angaben:
Eine kirchliche Verlobung kann im Trauungsbuch oder in einem eigenen Sponsalienbuch vermerkt sein.
Einträge in frühen Sterbebüchern sind oft sehr knapp und umfassen nur die Namen und Begräbnisdaten der Verstorbenen. Später können folgende Angaben erscheinen:
In den meisten Pfarreien setzen die Firmbücher erst recht spät ein: Ende des 18. oder Anfang des 19. Jahrhunderts. Die Firmung wurde oft außerhalb der Heimatpfarrei gespendet. Der Firmling erhielt dann einen Firmzettel als Andenken und als Beleg für die Eintragung in das heimatliche Firmbuch. Firmeinträge können folgende Angaben bieten:
In München ist oft die Firmung ganzer Schulklassen im Firmbuch derjenigen Pfarrei eingetragen, in der die Firmung gespendet wurde.
Schon bald nach dem Konzil von Trient wurde die Abfassung von Seelenstandsbeschreibungen vorgeschrieben. Sie zeigen teilweise Ähnlichkeit mit den Familienbüchern, die meist im 19. Jahrhundert angelegt wurden.
Angeordnet wurde die Fortführung bzw. Anlage von Familienbüchern im Erzbistum München und Freising erst 1845. Diese Übersicht über seine Gemeinde sollte dem Pfarrer die Pastorierung überhaupt und insbesondere seine amtlichen Schreibgeschäfte erleichtern. Das empfohlene Formular für ein Familienbuch sah folgende Angaben vor:
Darüber hinaus finden sich nicht selten Bemerkungen zu einzelnen Personen sowie zu Weitergabe bzw. Verkauf des Anwesens.
Gerade für Forschungen zu Familien-, Haus- und Ortsgeschichte bieten die Familienbücher willkommene Zusammenstellungen zahlreicher Informationen. Bei der Nutzung ist jedoch zu beachten:
Die einzelnen Daten wurden (u.U. fehlerhaft) aus den Hauptmatrikeln übernommen; nur dort finden sich die amtlichen Einträge.
Für die Familienforschung anhand der Pfarrmatrikeln ist folgendes Vorgehen ratsam:
Die Pfarrmatrikeln sind entsprechend ihrem Entstehungszusammenhang (Provenienz) in der Klassifikation des jeweiligen Pfarrarchivs zugeordnet.
Zu erleichterten Suche werden alle Pfarrmatrikeln zusätzlich in Form einer nutzerspezifischen Sicht im direkten Zugriff angeboten.