Spiritualität gehört zu den Grundbedürfnissen eines Menschen. Heilsame Seelsorge geschieht dort, wo sie den Menschen in seiner Würde und Freiheit achtet und ihn einfühlsam begleitet. Wird die spirituelle Selbstbestimmung dagegen vernachlässigt, besteht die Gefahr von Missbrauch und Manipulation. Die Erzdiözese München und Freising will Betroffenen von spirituellem Missbrauch bestmöglich helfen.
Seit 2010, mit Beginn der intensiven Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der Kirche, ist auch die Aufmerksamkeit für das Thema geistlicher Missbrauch gestiegen. Die Begriffe spiritueller Missbrauch und geistlicher Missbrauch werden in der Literatur synonym verwendet. Die Deutsche Bischofskonferenz präzisiert, dass geistlicher Missbrauch als „Missbrauch von geistlicher Autorität“ zu verstehen ist. Auch sexualisierte Gewalt, sexueller Missbrauch, ist im kirchlichen Kontext häufig mit geistlichem Missbrauch verbunden.
Beim geistlichen Missbrauch werden christliche Werte, biblische Texte, kirchliche Vorgaben, theologische Aussagen missbräuchlich instrumentalisiert oder grob pervertiert. Frömmigkeitspraktiken oder geistliche Übungen werden unzulässig vereinfacht, indem sie als allein heilbringend dargestellt und zur verpflichtenden Auflage gemacht werden. Manipulation geschieht auch durch Verschweigen, Vorenthalten oder Unterdrücken von Kenntnissen und Informationen, weil die Verantwortlichen zum Beispiel aus Angst oder eigener Unwissenheit keine Infragestellung oder Weiterentwicklung im geistlichen Leben zulassen wollen. Der Missbrauch geistlicher Autorität wird dabei scheinbar legitimiert, indem Menschen sich selbst mit der „Stimme Gottes‘“ identifizieren oder von anderen damit gleichgesetzt werden.
Erfahrungsberichte zeigen, dass spiritueller Missbrauch an vielen Orten geschehen kann: in geistlichen Gemeinschaften, Orden, Verbänden, bei Wallfahrten, in Exerzitien, in der Geistlichen Begleitung, in der Kategorialseelsorge, also der Seelsorge in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Gefängnissen, in der Liturgie, in der Beichte, in Schulen und Kindergärten, in Chören, kirchlichen Ausbildungsstätten, in Begleitung und Beratung. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sind von spirituellem Missbrauch betroffen, insbesondere aber Menschen in Umbruchsituationen wie dem Übergang vom Jugendalter ins Erwachsenenalter, Menschen in Krisensituationen wie nach Verlust und Trennung und generell Menschen mit einer spirituellen Sehnsucht nach einem Leben mit Sinn und Tiefe.
Die Erzdiözese München und Freising bekennt sich ausdrücklich zu dem Grundsatz einer heilsamen Seelsorge, die den Menschen in seiner Würde und Freiheit achtet und ihn einfühlsam begleitet. Das bedeutet: Solidarität mit den Betroffenen, Aufdeckung und Aufarbeitung von Missständen, Förderung von Präventionsmaßnahmen und die Stärkung geistlicher Autonomie in allen Bereichen des kirchlichen Lebens. Die Kirche möge ein Ort sein, an dem Menschen die inspirierende und befreiende Botschaft von der Liebe Gottes erfahren und erleben können.
Rat- und Hilfesuchende zu Spirituellem Missbrauch finden bei der Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene von Missbrauch und Gewalt der Erzdiözese München und Freising Unterstützung. Die Mitarbeitenden stehen Betroffenen und ihren Angehörigen für Gespräche zur Verfügung. Die Anlauf- und Beratungsstelle ist montags bis donnerstags von 9:00 bis 13:00 Uhr unter Tel. 089 21 37-77000 sowie per E-Mail unter anlaufstelle-betroffene@eomuc.de zu erreichen.
In der Erzdiözese gibt es neben der Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene von Missbrauch und Gewalt zwei zentrale externe Ansprechpersonen für Verdachtsfälle bei spirituellem Missbrauch, an die sich Betroffene wenden können.
Aufgaben der Ansprechpersonen sind insbesondere
Liegen aus Sicht der jeweiligen Ansprechperson oder der Anlaufstelle ausreichende Verdachtsmomente für einen spirituellen Missbrauch vor, wird der Vorgang kirchenrechtlich geprüft, sofern die betroffene Person damit einverstanden ist. Bei Anhaltspunkten für eine Strafbarkeit nach weltlichem Recht wird zudem eine Anzeige bei den staatlichen Ermittlungsbehörden veranlasst. Alle erhobenen Sachverhalte werden außerdem an eine unabhängige Clearingstelle gemeldet. Diese besteht aus mindestens vier externen und internen Mitgliedern mit pädagogischem, psychologischem, juristischem und soziologischem Sachverhalt sowie einem Priester und einem Ordensmitglied. Die Mitglieder werden vom Erzbischof für die Dauer von drei Jahren berufen. Beratend kann die jeweilige Ansprechperson hinzugezogen werden. Nach Abschluss ihrer Beratungen und Prüfungen gibt die Clearingstelle dem Erzbischof eine Empfehlung für das weitere Vorgehen, für das sie auch beratend zur Verfügung steht.
Neben den Angeboten, die von der Erzdiözese München und Freising ausgehen, gibt es weitere mögliche Anlaufstellen für Betroffene.
Um weiteren Fällen von geistlichem Missbrauch vorzubeugen und die Mitarbeitenden für das Thema weiter zu sensibilisieren, stellt die Erzdiözese Ehren- und Hauptamtlichen Schulungsmaterial zur Prävention von geistlichem Missbrauch zur Verfügung. In der Ausbildung sowie in der Fort- und Weiterbildung wird für Seelsorger und Seelsorgerinnen der Erzdiözese die Auseinandersetzung mit geistlichem Missbrauch in den Lehrplan aufgenommen und fortlaufend anhand neuer Forschungsergebnisse aktualisiert.
Auch im Bereich der Aufarbeitung, Intervention und Prävention sexuellen Missbrauchs ist die Erzdiözese München und Freising aktiv. Informieren Sie sich hier über das Engagement der Erzdiözese .