Junge Frau mit langen Haaren spielt an einer Orgelkonsole, Notenpult und Kirchenraum im Hintergrund.
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Nur Mut! Interessierte ab 13 Jahren können diese Ausbildung beginnen.

Ausbildung zum nebenberuflichen Kirchenmusiker (D)

Im Rahmen dieser praxisorientierten Ausbildung werden grundlegende Fähigkeiten des kirchenmusikalischen Dienstes erworben.

Die Ausbildung zum nebenberuflichen Kirchenmusiker (D) richtet sich an musikinteressierte Personen ab einem Einstiegsalter von 13 Jahren. Im Mittelpunkt steht das gottesdienstliche Orgelspiel – sowohl im liturgischen Bereich als auch im Literaturspiel. Ergänzend dazu werden Stimmbildung für die kantorale Praxis sowie Grundkenntnisse in Dirigieren, Liturgik, Kirchenmusikgeschichte und Orgelbaukunde vermittelt.

Informationen zur Ausbildung

Der wöchentliche Einzelunterricht (45 Minuten) erfolgt bei einem A- oder B-Kirchenmusiker der Erzdiözese München und Freising; in den Schulferien findet kein Unterricht statt.

Vermittelt werden grundlegender Fähigkeiten des kirchenmusikalischen Dienstes (Orgelspiel, Kantorendienst).

  • Entwicklungsfähige Stimme
  • Einstiegsalter frühestens 13 Jahre
  • Vorstellung beim jeweiligen Dekanatsmusikpfleger mit einem einfachen Klavier- oder Orgelstück sowie einem gesungenen Kirchenlied aus dem Gotteslob (unbegleitet)
  • Kenntnis allgemeiner musikalischer Grundlagen wie Intervalle, Taktarten oder Tonarten
  • Empfehlung durch den zuständigen Seelsorger laut gesondertem Abschnitt auf dem Anmeldeformular
  • Verpflichtende Teilnahme an mindestens einer dafür ausgewiesene Veranstaltungen aus dem Kirchenmusik-Forum (z.B. Stimmbildung, Kantorengesang oder Gehörbildung), sowie am Grundkurs „Basiswissen Liturgie und Orgelbau“. 
  • Mitwirkung in einem Schul- oder Kirchenchor während der gesamten Ausbildungszeit

Die Ausbildung kann jederzeit begonnen werden – nach Anmeldung im Amt für Kirchenmusik über das entsprechende Anmeldeformular sowie einer Vorstellung beim Dekanatsmusikpfleger oder bei einem hauptamtlichen Kirchenmusiker vor Ort.

Der Unterricht kann bis zu drei Jahre in Anspruch genommen werden. Die D-Prüfung kann frühestens nach einem Jahr abgelegt werden.

Die Probezeit beträgt drei Monate.

Die Prüfung wird von der Abteilung Kirchenmusik am Unterrichtsort abgenommen. 

Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden das Zeugnis "D-Kirchenmusiker".

 

 

In der Regel entstehen keine Kosten; die Kirchenstiftung am Unterrichtsort kann jedoch eine Refinanzierung von bis zu 15 Euro erheben.

Downloads

Anmeldeformular (D-Ausbildung)

265 KB PDF

Ausbildungsordnung (D) ab 2021

242 KB PDF

Testate (D)

152 KB PDF

Prüfungsprogramm (D)

663 KB PDF

Christian Bischof

Stellvertretender Diözesanmusikdirektor, Orgelsachverständiger

089 2137-1590