Im Rahmen dieser praxisorientierten Ausbildung werden grundlegende Fähigkeiten des kirchenmusikalischen Dienstes erworben.
Die Ausbildung zum nebenberuflichen Kirchenmusiker (D) richtet sich an musikinteressierte Personen ab einem Einstiegsalter von 13 Jahren. Im Mittelpunkt steht das gottesdienstliche Orgelspiel – sowohl im liturgischen Bereich als auch im Literaturspiel. Ergänzend dazu werden Stimmbildung für die kantorale Praxis sowie Grundkenntnisse in Dirigieren, Liturgik, Kirchenmusikgeschichte und Orgelbaukunde vermittelt.
Der wöchentliche Einzelunterricht (45 Minuten) erfolgt bei einem A- oder B-Kirchenmusiker der Erzdiözese München und Freising; in den Schulferien findet kein Unterricht statt.
Vermittelt werden grundlegender Fähigkeiten des kirchenmusikalischen Dienstes (Orgelspiel, Kantorendienst).
Die Ausbildung kann jederzeit begonnen werden – nach Anmeldung im Amt für Kirchenmusik über das entsprechende Anmeldeformular sowie einer Vorstellung beim Dekanatsmusikpfleger oder bei einem hauptamtlichen Kirchenmusiker vor Ort.
Der Unterricht kann bis zu drei Jahre in Anspruch genommen werden. Die D-Prüfung kann frühestens nach einem Jahr abgelegt werden.
Die Probezeit beträgt drei Monate.
Die Prüfung wird von der Abteilung Kirchenmusik am Unterrichtsort abgenommen.
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden das Zeugnis "D-Kirchenmusiker".
In der Regel entstehen keine Kosten; die Kirchenstiftung am Unterrichtsort kann jedoch eine Refinanzierung von bis zu 15 Euro erheben.
Stellvertretender Diözesanmusikdirektor, Orgelsachverständiger