Steintafel mit eingravierter Aufschrift: Erzbischöfliche Finanzkammer. Darunter Linie mit kleinem Kreuzsymbol in der Mitte.
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Die Erzbischöfliche Finanzkammer verwaltet die Gelder, die die Erzdiözese und die Pfarreien zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen.

Finanzen und Kirchensteuer

Kirche ist eine Solidargemeinschaft: Durch die Kirchensteuer leisten die Gläubigen einen finanziellen Beitrag, damit die Erzdiözese und die Pfarreien ihren vielfältigen Aufgaben in der Seelsorge, der Caritas und der Bildung gerecht werden können. Die Verantwortung für den Einsatz der Gelder tragen die Gremien der Finanzverwaltung, die dafür sorgen, dass die finanziellen Mittel verantwortlich und nachhaltig ausgegeben werden. 

Ziel allen Handelns der Erzdiözese ist es, Menschen die Begegnung mit der Frohen Botschaft Jesu Christi zu ermöglichen und sie seelsorglich zu begleiten. Um dieses Ziel zu erreichen, benötigt sie auch finanzielle Mittel. Deren Erhalt und Verwaltung kann aber niemals Zweck kirchlichen Handelns sein – Kirche ist kein Wirtschaftsunternehmen –, sondern nur ein Mittel, um den kirchlichen Sendungsauftrag verwirklichen zu können.
 
Deshalb ist es wichtig, dass die finanziellen Mittel, die der Erzdiözese zur Verfügung stehen, dort eingesetzt werden, wo sie am meisten gebraucht werden. Die Verantwortung dafür tragen die Gremien der Finanzverwaltung. Die beiden wichtigsten sind der Diözesansteuerausschuss, dem mehrheitlich gewählte Mitglieder der Kirchenverwaltungen in den Pfarreien angehören, sowie die Finanzkommission, deren Mitglieder vom Erzbischof ernannt werden. Die beiden Gremien legen die finanzielle Jahresplanung der Erzdiözese fest und erkennen den Jahresabschluss an.

Der Großteil der finanziellen Mittel stammt aus den Beiträgen der Gläubigen, der Kirchensteuer. Dadurch wird deutlich, dass Kirche eine Solidargemeinschaft ist und dass alle Katholiken gemeinsam die Verantwortung für ihre vielfältigen Aufgaben in der Seelsorge, der Caritas und der Bildung tragen. Jeder trägt nach seinen Möglichkeiten bei; das wird gewährleistet, indem sich die Kirchensteuer an der Einkommenssteuer bemisst.

Erfüllung kirchlicher Aufgaben langfristig sichern

Umso wichtiger ist es, dass die Verwendung dieser Gelder für alle transparent und nachvollziehbar wird. Dazu hat das Erzbistum von der kameralen auf die doppische Rechnungslegung umgestellt und legt seit dem Jahr 2015 freiwillig einen Jahresabschluss nach den strengen gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften vor. Dieser informiert darüber, welche finanziellen Mittel für welche Zwecke eingesetzt werden, aber auch über das Vermögen, die finanziellen Ressourcen und die Verpflichtungen der Erzdiözese.
 
Diese Art der Rechnungslegung macht es auch einfacher, langfristig zu planen und die Erfüllung kirchlicher Aufgaben für die Zukunft abzusichern. Zu diesem Zweck gibt es in der Erzdiözese außerdem verschiedene kirchliche Stiftungen. Diese stellen sicher, dass kirchliches Vermögen nicht als Eigentum der jeweils handelnden Generation gesehen wird, sondern dass die Erfüllung kirchlicher Aufgaben durch die Vermögenserträge langfristig gesichert ist. Dazu gibt es drei Stiftungen, deren Erträge jeweils für einen der kirchlichen Grundaufträge zweckgebunden verwendet werden: Die St.-Korbinian-Stiftung unterstützt das gemeindliche Leben; die Bischof-Arbeo-Stiftung fördert Bildung und Verkündigung; die St.-Antonius-Stiftung widmet sich dem Dienst am Nächsten, der Caritas. Darüber hinaus werden Jahresabschlüsse vorgelegt für die Emeritenanstalt, die die Versorgung der Geistlichen im Alter sicherstellt; den Erzbischöflichen Stuhl, der mit dem Amt des Erzbischofs verbunden ist; die Klerikalseminarstiftung, die der Ausbildung der künftigen Priester der Erzdiözese dient, und die Knabenseminarstiftung, die die Studienseminare der Erzdiözese sowie die Domsingknaben am Liebfrauendom fördert.

Die Gremien der Finanzverwaltung

Die Verwaltung von Kirchenfinanzen unterliegt dem Reglement des Kirchenrechts der römisch-katholischen Kirche, wie es im Codex Iuris Canonici (CIC) verankert ist, insbesondere can 492 ff. und can 1277, 1291 ff. CIC. Ergänzt und umgesetzt werden diese Bestimmungen durch Regelungen diözesanen Rechts, insbesondere durch das Diözesangesetz über die Grundsätze für die Erstellung der finanziellen Jahresplanung und des Jahresabschlusses der Erzdiözese München und Freising, veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 12 vom 31. Oktober 2015.
 
Die kirchenrechtlichen Bestimmungen machen auch konkrete Vorgaben zu den jeweiligen Gremien, die je nach Art und Bedeutung von Finanzangelegenheiten hinzugezogen werden müssen. 

Die Beispruchsgremien in Finanzfragen sind in der Erzdiözese München und Freising der Diözesansteuerausschuss und die Erzbischöfliche Finanzkommission sowie das Metropolitankapitel des Münchner Liebfrauendoms als Konsultorenkollegium. Dem Diözesansteuerausschuss gehören mehrheitlich gewählte Mitglieder der örtlichen Kirchenverwaltungen an. Die Mitglieder der Erzbischöflichen Finanzkommission werden vom Erzbischof ernannt. Soweit sie stimmberechtigt sind, müssen sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten verfügen, wie beispielsweise Steuerberater, Kaufleute oder Juristen, und dürfen grundsätzlich nicht in einem Anstellungsverhältnis zur Erzdiözese stehen. Vorsitzender beider Gremien ist der Erzbischof bzw. der von ihm beauftragte Generalvikar. Als solcher besitzt er kein Stimmrecht. Gleiches gilt für den Erzbischöflichen Finanzdirektor als stellvertretenden Vorsitzenden des Diözesansteuerausschusses. Dem Metropolitankapitel gehören zwölf Geistliche an, es wirkt als Konsultorenkollegium bei der Leitung der Erzdiözese mit.
 
Wichtigste Aufgaben des Diözesansteuerausschusses und der Erzbischöflichen Finanzkommission sind, die finanzielle Jahresplanung der Erzdiözese festzustellen und den Jahresabschluss anzuerkennen. Die finanzielle Jahresplanung umfasst die zu erwartenden Einnahmen, insbesondere aus der Kirchensteuer, sowie die für die Erfüllung des kirchlichen Auftrags erforderlichen Ausgaben. Der Erzbischöfliche Finanzdirektor ist in seiner Funktion als Ökonom der Erzdiözese dafür verantwortlich, dass die im Haushalt erwarteten Einnahmen auch tatsächlich realisiert und die erforderlichen Ausgaben ordnungsgemäß getätigt werden. Er legt in Form eines nach handelsrechtlichen Regeln erstellten Jahresabschlusses Rechnung über seine Tätigkeit. Dadurch wird größtmögliche Transparenz und Vergleichbarkeit gewährleistet. Dieser Jahresabschluss wird von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach handelsrechtlichen Maßstäben geprüft, testiert und schließlich von Diözesansteuerausschuss und Erzbischöflicher Finanzkommission anerkannt.
 
Darüber hinaus ist bei Geschäften von herausgehobener wirtschaftlicher Bedeutung für die Erzdiözese die Anhörung oder sogar Zustimmung der Erzbischöflichen Finanzkommission und des Metropolitankapitels als Konsultorenkollegium erforderlich. Bei Veräußerungsgeschäften kann sogar eine Zustimmung des Apostolischen Stuhls in Rom notwendig sein.

Der Jahresabschluss

Die Doppik, also die „doppelte Buchführung in Konten“, wurde im Erzbistum im Jahr 2015 eingeführt. Sie ist eine Methode der Buchführung, die vor allem in der Wirtschaft eingesetzt wird. Sie besteht aus der Planung von Gewinn- und Verlustrechnung einerseits und einer Investitionsplanung andererseits. Indem die Doppik nicht nur zahlungswirksame Einnahmen und Ausgaben betrachtet, sondern auch eingegangene Verpflichtungen  oder den Wertverbrauch des vorhandenen Vermögens in Form von Abschreibungen berücksichtigt, schafft das System Transparenz und eine bessere Planbarkeit der Finanzen. Deshalb löst die Doppik auch zunehmend das bisherige Buchführungssystem der Kameralistik in der öffentlichen Verwaltung ab. Im Zuge der Umstellung wurde erstmals eine Bewertung der Vermögenswerte der Erzdiözese vorgenommen. Nach anerkannten Bewertungsmethoden und gemeinsam mit unabhängigen, externen Gutachtern wurde beispielsweise der gegenwärtige Verkehrswert von Immobilien oder Kunstgegenständen ermittelt.
 
Die Doppik bietet als großen Vorteil eine bessere Übersicht über die finanziellen Mittel und eine bessere Planbarkeit, beispielsweise in Bezug auf Investitionen, Gebäudeerhalt oder Altersvorsorge. Damit soll sichergestellt werden, dass Kirche auch langfristig ihre Aufgaben erfüllen und ihren Verpflichtungen nachkommen kann. Ein weiterer Vorteil ist mehr Transparenz nach innen und außen: Kirche zeigt offen, was sie tut, was sie hat, wofür sie Geld ausgibt. Zudem bietet die Doppik bessere Kontrollmöglichkeiten: Entscheidungs- und Aufsichtsprozesse entsprechen heutigen Standards und Ansprüchen und sind für jeden nachvollziehbar.

Für jedes Geschäftsjahr legt die Erzdiözese freiwillig einen Jahresabschluss nach den strengen gesetzlichen Regelungen des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften vor. Er enthält unter anderem die Bilanz, die Gegenüberstellung von Verwendung (Aktiva, gegliedert nach Anlage- und Umlaufvermögen) und Herkunft der finanziellen Mittel der Erzdiözese (Passiva, gegliedert nach Eigen- und Fremdkapital). Sie dient zur Orientierung über die jeweilige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Neben der Bilanz ist die Gewinn- und Verlustrechnung ein wesentlicher Teil des Jahresabschlusses. Sie listet Erträge und Aufwendungen auf. Aus ihr ist zu entnehmen, aus welchen Quellen die Einnahmen des Erzbistums stammten und wofür die Gelder ausgegeben wurden. Zusätzlich enthält der Jahresabschluss einen Anhang mit ergänzenden Angaben zu Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung und einen Lagebericht, der die aktuelle und zukünftige Situation der Erzdiözese mit Blick auf Chancen und Risiken beschreibt.

Zusätzlich legt das Erzbistum jeweils einen Haushalt, eine systematische Zusammenstellung aller geplanten Einnahmen und Ausgaben, für das folgende Geschäftsjahr vor. Ziel eines Haushalts ist die optimale Planung im Hinblick auf die vorhandenen Ressourcen und deren Verwendung zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. In der Erzdiözese besteht der größte Teil der Haushaltsausgaben aus finanziellen Aufwendungen für Bildung, Caritas, Pfarrseelsorge und die Seelsorge in besonderen Lebensfeldern.

Kirchliche Stiftungen und Körperschaften

 

Der Erzbischöfliche Stuhl München und Freising ist die mit dem Amt des Erzbischofs untrennbar verbundene Vermögensmasse, die ihrem historischen Herkommen nach dessen Amtsführung und Unterhalt diente. Er ist nach kanonischem Recht eine öffentliche juristische Person. Seine Stellung im staatlichen Bereich als Körperschaft wurde – wie für andere kirchliche Einrichtungen – seit dem 18. Jahrhundert vorausgesetzt und schließlich vom Staat anerkannt.
Der Erzbischöfliche Stuhl unterlag in der Vergangenheit in vielfältiger Hinsicht historischen Veränderungen. So hat die Bedeutung des Erzbistums München und Freising zur Erfüllung der bischöflichen Aufgaben sowie als Vermögensträger zugenommen. Erzbischof Reinhard Kardinal Marx hat mit Wirkung zum 15. August 2016 das Statut des Erzbischöflichen Stuhls erlassen. Danach sind die frei verfügbaren, insbesondere aus der Vermögensbewirtschaftung erzielten Mittel der Erzdiözese München und Freising zur Verfügung zu stellen. Sie hat diese Mittel zur Erfüllung der mit dem Hirtendienst des Erzbischofs verbundenen Aufgaben zu verwenden. Damit werden die Mittel des Erzbischöflichen Stuhls in gleicher Weise behandelt wie diejenigen anderer mit Kirchenämtern verbundener und in früherer Zeit dem Unterhalt der Amtsinhaber dienender Vermögensmassen, wie beispielsweise der Pfründestiftungen.

Die Emeritenanstalt der Erzdiözese München und Freising ist nach kanonischem Recht eine öffentliche juristische Person und trägt die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Stellung im staatlichen Bereich als Körperschaft wurde durch Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. Juli 1923 anerkannt.
Die Emeritenanstalt gewährt ihren Mitgliedern während des Ruhestandes Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Die Emeritenanstalt erfüllt damit stellvertretend für die Erzdiözese München und Freising die sich aus universalrechtlichen Bestimmungen sowie den partikularrechtlichen Besoldungsordnungen ergebenden Versorgungspflichten gegenüber ihren Mitgliedern.

Mitglieder der Emeritenanstalt sind:
• Die Erzbischöfe von München und Freising
• Die Weihbischöfe der Erzdiözese München und Freising
• Die in der Erzdiözese München und Freising inkardinierten Priester
• Heimatvertriebene Priester deutscher Abstammung, die zwar einer anderen Diözese angehören, für die aber die Erzdiözese München und Freising nach den Richtlinien zur Regelung der Versorgung der heimatvertriebenen Priester als Aufnahmediözese gilt
• Die Priesteramtskandidaten der Erzdiözese München und Freising mit Beginn des Pastoralkurses

Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind Priester und Priesteramtskandidaten, für die bei der Aufnahme in den Klerus der Erzdiözese bzw. bei Beginn des Pastoralkurses eine – staatlichen Angestellten gleichwertige – Versorgung anderweitig gesichert ist und eine entsprechende Bestätigung der Erzdiözese schriftlich vorliegt.
 
Zur Erfüllung ihres Zweckes wurde die Emeritenanstalt durch die Erzdiözese München und Freising mit Immobilien- und Finanzanlagevermögen ausgestattet, welches rentierlich anzulegen ist. Die hieraus erzielten Erträge dienen der Sicherstellung der Aufgabenerfüllung durch die Emeritenanstalt. Darüber hinaus erhält die Emeritenanstalt Leistungen des Freistaates Bayern und Zuschüsse der Erzdiözese München und Freising zur Sicherstellung ihrer Aufgaben. Die Zuschüsse der Erzdiözese München und Freising beruhen auf der Vorgabe des can. 281 § 2 CIC. Die Grundlage für die Einnahmen aus staatlichen Zuschüssen sind im Konkordat zwischen Papst Pius XI. und dem Freistaat Bayern, dem Gesetz zur Ausführung konkordats- und staatskirchenvertraglicher Verpflichtungen (AGKStV) sowie der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und den sieben römisch-katholischen (Erz-)Diözesen in Bayern vom 15. Dezember 2014 festgehalten.
Die laufende Verwaltung der Emeritenanstalt besorgt nach § 14 der Satzung der Emeritenanstalt vom 1. Januar 2016 der Erzbischöfliche Finanzdirektor. Er bedient sich bei der Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben der Hilfe der Erzbischöflichen Finanzkammer der Erzdiözese München und Freising und vertritt die Emeritenanstalt nach innen und außen.

Die im Jahr 1826 errichtete Erzbischöfliche Knabenseminarstiftung Freising ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts gem. Art. 21 ff. Bayerisches Stiftungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008. Es gilt die Stiftungssatzung in der Fassung vom 18. Februar 1992.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke. Satzungsmäßiger Zweck ist nach Möglichkeit die Unterhaltung eines Studienseminars in Freising und die Förderung anderer Studienseminare der Erzdiözese München und Freising sowie der Domsingknaben am Liebfrauendom in München.
Satzungsmäßige Organe der Stiftung sind der Verwalter, der das Vermögen der Stiftung verwaltet, sich zu diesem Zweck auch der Unterstützung durch Dritte bedienen kann, und die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt sowie der Vermögensrat.
Zur Erfüllung ihres Zweckes ist die Stiftung mit Grund und Boden, mit Vermögen (Geld und Gegenständen) sowie mit der Gewährleistung der nachhaltigen Verwirklichung des Stiftungszwecks durch die Erzdiözese München und Freising ausgestattet. Seit der Schließung des Studienseminars auf dem Domberg in Freising ist die Stiftung ausschließlich fördernd tätig.

Die im Jahr 1826 errichtete Erzbischöfliche Klerikalseminarstiftung Freising ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts gem. Art. 21 ff. Bayerisches Stiftungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008. Es gilt die Stiftungssatzung in der Fassung vom 5. Oktober 1982.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen und kirchlichen Zweck des Unterhalts und Betriebs des Priesterseminars der Erzdiözese München und Freising. Organe der Stiftung sind der Regens des Erzbischöflichen Priesterseminars, der die laufenden Geschäfte des Priesterseminars im Rahmen eines gesonderten Haushalts führt, der Erzbischöfliche Finanzdirektor, der das Vermögen der Stiftung verwaltet, sich dazu der Unterstützung Dritter bedienen kann und die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich vertritt, sowie der Vermögensrat.
Zur Erfüllung ihres Zweckes ist die Stiftung mit Grund und Boden, mit Vermögen (Geld und Gegenständen) sowie mit der Gewährleistung der nachhaltigen Verwirklichung des Stiftungszwecks durch die Erzdiözese München und Freising ausgestattet. Ferner wird die Stiftung durch Betriebsmittelzuschüsse der Erzdiözese München und Freising unterstützt.
Das Erzbischöfliche Priesterseminar St. Johannes der Täufer in München dient der Ausbildung der künftigen Priester der Erzdiözese München und Freising. Hier leben Priesteramtskandidaten, soweit sie in München studieren, und Seminaristen, die sich im Pastoralkurs unmittelbar auf den Empfang der Diakonen- und Priesterweihe vorbereiten.

Seit Beginn der Christianisierung in Bayern haben die katholischen Bischöfe Bildung und Erziehung in hervorragender Weise gepflegt. Mit der nachhaltigen Sicherung des Bestands kirchlicher Bildungseinrichtungen unterstützt die Bischof-Arbeo-Stiftung für kirchliche Schulen und Bildungshäuser in der Erzdiözese München und Freising die Verkündigung und ein Grundanliegen der katholischen Kirche.
Die Erzdiözese hat am 5. Mai 1993 eine auf Dauer angelegte zweckbestimmte Stiftung errichtet, deren jährliche Erträgnisse gemäß den gesetzlichen Regeln des Bayerischen Stiftungsgesetzes für Zwecke der Bildung eingesetzt werden sollen. Damit soll die Förderung von Bildung und Erziehung in der Erzdiözese München und Freising zusätzlich zu den wechselhaften Einkünften aus Sammlungen und Kirchensteuern nachhaltig sichergestellt werden.
Die Bischof-Arbeo Stiftung ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts gem. Art. 21 ff. des Bayerischen Stiftungsgesetzes.
Die Stiftung hat die Aufgabe und das Ziel, kirchliche Schulen, Kindergärten und -krippen sowie außerschulische Bildung in sonstigen kirchlichen Bildungshäusern in der Erzdiözese München und Freising durch Bereitstellung von Gebäuden und/oder Betriebszuschüssen zu fördern. Die Stiftung erfüllt ihren Stiftungszweck durch Bereitstellung ihrer Betriebsmittel und Gebäude insbesondere an die Erzdiözese München und Freising, die sie ausschließlich zu den genannten Zwecken verwenden darf.

Website der Bischof-Arbeo-Stiftung

Zu den drei wichtigsten Lebensvollzügen der Gemeinschaft der Kirche gehört nach der Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils neben den Diensten der Glaubensverkündigung (martyria) und des Gottesdienstes (leiturgia) auch der Liebesdienst (diakonia) am Nächsten. Darum hat die katholische Kirche von Anfang an hierfür Einrichtungen geschaffen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berufen.
Die Erzdiözese hat am 25. Oktober 1997 eine auf Dauer angelegte zweckbestimmte Stiftung errichtet, deren jährliche Erträgnisse gemäß den gesetzlichen Regeln des Bayerischen Stiftungsgesetzes für Zwecke der Nächstenliebe eingesetzt werden sollen. Damit soll die Förderung des Liebesdienstes an den Armen und Bedürftigen zusätzlich zu den Schwankungen unterworfen Einkünften aus Kirchensteuern nachhaltig sichergestellt werden.
Die St. Antonius-Stiftung der Erzdiözese München und Freising ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts gem. Art. 21 ff. des Bayerischen Stiftungsgesetzes.
Die Stiftung hat die Aufgabe und das Ziel, die kirchliche Wohlfahrtspflege namentlich durch Werke und Einrichtungen der Nächstenliebe, die in der Erzdiözese München und Freising betrieben werden, durch Bereitstellung von Gebäuden und/oder (Betriebs-) Zuschüssen zu fördern, insbesondere mit dem Ziel einer Unterstützung und Betreuung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Stiftung erfüllt ihren Stiftungszweck durch Bereitstellung ihrer Betriebsmittel und Gebäude insbesondere an die Erzdiözese München und Freising, die sie ausschließlich zu den genannten Zwecken verwenden darf.

Website der St. Antonius-Stiftung

Die katholische Kirche als „Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit“ („Lumen Gentium“, Zweites Vatikanisches Konzil) verwirklicht ihren von Christus erteilten Sendungsauftrag durch das Zusammenwirken aller Glieder der Kirche. Die Gläubigen versammeln sich zur Feier des Gottesdienstes, wirken als lebendiges Volk Gottes in die Gesellschaft hinein und machen so die Kirche in der Welt sichtbar.
Die Erzdiözese hat am 10. Januar 2015 eine auf Dauer angelegte zweckbestimmte Stiftung errichtet, deren jährliche Erträgnisse gemäß den gesetzlichen Regeln des Bayerischen Stiftungsgesetzes für Zwecke der Verwirklichung des Sendungsauftrages der Kirche und der Liturgie eingesetzt werden sollen. Damit soll die Förderung aller Aufgaben und Aktivitäten der kirchlichen Seelsorge zusätzlich zu den wechselhaften Einkünften aus Sammlungen und Kirchensteuern nachhaltig sichergestellt werden.
Die St. Korbinian-Stiftung ist eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts gem. Art. 21 ff. des Bayerischen Stiftungsgesetzes.
Die Stiftung hat die Aufgabe und das Ziel, die Glieder der Kirche bei der Verwirklichung des Sendungsauftrages der Kirche zu unterstützen, die Gemeinschaft mit Gott und den Menschen sowie die Feier des Gottesdienstes (Liturgie) im umfassenden Sinn zu fördern sowie die Begegnung von katholischen Gläubigen untereinander und mit Menschen anderer Bekenntnisse und Religionen sowie Religionslosen zu ermöglichen. Die Stiftung erfüllt ihren Stiftungszweck durch Bereitstellung ihrer Betriebsmittel und Gebäude insbesondere an die Erzdiözese München und Freising, die sie ausschließlich zu den genannten Zwecken verwenden darf. Sie tut dies, indem sie unter anderem Pfarreien und Einrichtungen der kategorialen Seelsorge die für die Feier der Liturgie und der Begegnung von Menschen notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt.

Website der St. Korbinian-Stiftung

Erzbischöfliche Finanzkammer

Leitung: Markus Reif

Maxburgstraße 2

80333 München

089 2137-0