Vier lächelnde Personen sitzen an einem Tisch und heben die Hand, Besprechung in einem Raum mit Bild an der Wand.
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Konstruktiver Dialog und gemeinsame Entscheidungen gehören zum Miteinander in der Kirche – zum Beispiel in der Kirchenverwaltung.

Gemeinsam gut entscheiden: Gremien in der Erzdiözese

Einen guten, konstruktiven Dialog zu führen, bei Entscheidungen möglichst viele Perspektiven einzubeziehen, unterschiedliche Stimmen zu wichtigen Fragestellungen zu hören: Das und noch viel mehr gelingt durch die vielfältigen Gremien in der Erzdiözese.

Wer getauft ist, ist auch dazu berufen, die Kirche mitzugestalten: Dieses „Priestertum aller Gläubigen“ ist die theologische Begründung dafür, dass in der katholischen Kirche der Bischof oder der Pfarrer vieles nicht allein entscheidet, sondern zusammen mit gewählten oder berufenen Personen und nach ausführlicher Beratung. Und auch darüber hinaus gibt es viele gute Gründe für diese Art der Mitbestimmung: So werden unterschiedliche Perspektiven einbezogen, vielfältige Kompetenzen genutzt und Beschlüsse auf eine breite Basis gestellt. In der Erzdiözese München und Freising gibt es in vielen Bereichen Gremien und Beteiligungsmöglichkeiten. Die wichtigsten werden hier vorgestellt.

Vom Pfarrgemeinderat bis zum Diözesanrat: Die pastoralen Gremien

In jeder Pfarrei arbeiten im Pfarrgemeinderat Ehrenamtliche zusammen, die von der Gemeinde demokratisch gewählt werden. Ihre Aufgabe ist es, das pastorale Leben der Pfarrei zu fördern, Entscheidungen über konkrete Anliegen aus der Gemeinde herbeizuführen und das kirchliche Leben mitzugestalten. Aus den Pfarrgemeinderäten werden Vertreterinnen und Vertreter in die Pfarrverbandsräte und die Dekanatsräte entsandt.

In und um die Landeshauptstadt engagiert sich der Katholikenrat der Region München. Er nimmt zu regionalen Themen aus Kirche und Gesellschaft Stellung und ist Gesprächspartner von kommunalen und anderen Institutionen.

Im Diözesanrat arbeiten Vertreterinnen und Vertreter aus den Räten mit Delegierten aus Verbänden und Initiativen zusammen. Der Diözesanrat unterstützt den Erzbischof in beratender Funktion und wirkt eigenverantwortlich in die Gesellschaft hinein. Er achtet auf die „Zeichen der Zeit“, er beobachtet und überdenkt gesellschaftliche und politische Entwicklungen und bringt Lösungen voran, die dem Menschen gerecht werden. Der Diözesanrat ist das oberste Organ des Laienapostolats in der Erzdiözese München und Freising.

Von der Kirchenverwaltung bis zum Diözesansteuerausschuss: Die Gremien der Finanzverwaltung

Für die Finanzen und das Vermögen ist in jeder Kirchenstiftung die Kirchenverwaltung zuständig, ein demokratisch gewähltes, ehrenamtliches Gremium. Sie kümmert sich um Kirchen, Pfarrzentren, Kindergärten sowie Pfarrhäuser und ist bei Sanierungen und Restaurierungen Bauherrin. Die Kirchenverwaltung ist auch für das direkt bei der Kirchenstiftung angestellte Personal zuständig, etwa Mesnerinnen und Mesner, Pfarrsekretäre und Pfarrsekretärinnen oder Erzieherinnen und Erzieher. Sie entscheidet über die Verwendung der Gelder für die Aktivitäten der Pfarrei. Die Arbeit der Kirchenverwaltung bleibt oft im Hintergrund, bildet aber eine wesentliche Grundlage für das gesamte Leben der Gemeinde.

Vertreterinnen und Vertreter der Kirchenverwaltungen wählen zudem neun Mitglieder des Diözesansteuerausschusses. Dem Diözesansteuerausschuss gehören ferner drei gewählte geistliche Vertreter und zwei vom Erzbischof ernannte Mitglieder an.  Er entscheidet  über den Haushalt der Erzdiözese, also insbesondere über die Verwendung  der Kirchensteuereinnahmen. Während der Diözesansteuerausschuss alle Kirchensteuerzahler:innen vertritt, wirken in der Finanzkommission Personen mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in Wirtschaft und Recht mit. Als sogenanntes Beispruchsgremium muss die Finanzkommission z.B. Veräußerungen oder veräußerungsähnlichen Rechtsgeschäften der Erzdiözese oder der Kirchenstiftungen zustimmen, etwa der Vergabe von Erbbaurechten. Bei manchen finanziellen Fragen entscheidet auch das Metropolitankapitel des Münchner Liebfrauendoms als Konsultorenkollegium mit.

Bedeutsame Themen gemeinsam diskutieren: Das Synodale Gremium

Ein verlässlicher Ort der synodalen Beratung und Abstimmung auf diözesaner Ebene – das ist das Synodale Gremium, das 2024 neu eingerichtet wurde. Im Rahmen des von Papst Franziskus initiierten synodalen Prozesses in der Weltkirche und des Synodalen Weges in Deutschland berät es darüber, wie mit konkreten Schritten im Erzbistum München und Freising die Verkündigung des Evangeliums gestärkt werden kann. Themen sind beispielsweise die Trauassistenz durch Laien, die Predigterlaubnis für Laien in der Eucharistiefeier sowie ein regelmäßiger Rechenschaftsbericht des Erzbischofs.

„Ich freue mich, dass wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer synodalen Kirche in unserem Erzbistum tun. Bedeutsame Themen hier gemeinsam zu diskutieren und auch angesichts verschiedener Sichtweisen zu einer möglichst großen Einmütigkeit im Hinblick auf anstehende Entscheidungen zu gelangen, sehe ich dabei als wesentliches Ziel.“

Kardinal Reinhard Marx

Das Synodale Gremium setzt sich aus 15 Vertreterinnen und Vertretern der im Kirchenrecht vorgesehenen Gremien und der Diözesanleitung zusammen. Dazu gehören Erzbischof Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender des Synodalen Gremiums; Armin Schalk, Klaus Schex, Martin Utschneider, Katharina Maier und Hiltrud Schönheit für den Diözesanrat; Karin Bauer und Rita Ropertz für den Diözesansteuerausschuss; die Pfarrer Wendelin Lechner, Stefan Fischbacher und Stephan Rauscher für den Priesterrat; seitens des Bischofsrats die Weihbischöfe Wolfgang Bischof und Rupert Graf zu Stolberg sowie kraft Amts Generalvikar Christoph Klingan und Amtschefin Stephanie Herrmann.

Vierzehn erwachsene Personen stehen in drei Reihen, in der Mitte Kardinal Marx in schwarzem Anzug mit Priesterkragen.
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Das Synodale Gremium bei seiner konstituierenden Sitzung im Mai 2024

Sprecherräte der Mitarbeitenden in der Seelsorge und im Religionsunterricht

Hunderte Männer und Frauen wirken in der Erzdiözese als Priester, Diakone, Pastoralreferentinnen und -referenten, Gemeindereferentinnen und -referenten sowie Religionslehrerinnen und -lehrer im Kirchendienst. Sie werden von Sprecherräten vertreten.

Erwachsene Frau mit blondem Haar, weißem Blazer mit buntem Blumenmuster, hält eine braune Mappe, heller Innenraum.
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Arbeiten bei der Erzdiözese

Auf dem Karriereportal der Erzdiözese lernen Sie die Berufsbilder in Seelsorge und Religionsunterricht kennen und erfahren Näheres zu Ausbildung und Voraussetzungen.

Bischofsrat und Domkapitel

Im Bischofsrat kommen unter dem Vorsitz von Erzbischof Kardinal Reinhard Marx die Weihbischöfe Wolfgang Bischof, Bischofsvikar für die Seelsorgsregion Nord, und Rupert Graf zu Stolberg, Bischofsvikar für die Seelsorgsregion Süd, sowie Generalvikar Christoph Klingan zusammen. Der Rat dient der Koordination der Seelsorge in den Regionen der Erzdiözese und berät den Erzbischof in grundsätzlichen Fragen der Pastoral.

Dem Metropolitankapitel Zu Unserer Lieben Frau in München gehören in der Regel zwölf Geistliche an. Sie gestalten die Liturgie an der Domkirche mit und wirken in der Leitung der Erzdiözese mit. Wenn der Bischofsstuhl vakant wird, erstellt das Domkapitel eine Liste mit Kandidaten für die Nachfolge.

Die Mitglieder des Metropolitankapitels

Dompropst:
Weihbischof Wolfgang Bischof

Domdekan:
Prälat Dr. Lorenz Wolf

Domkapitulare:
Monsignore Wolfgang Huber
Dompfarrer Monsignore Klaus Peter Franzl
Weihbischof Rupert Graf zu Stolberg
Dekan Monsignore Thomas Schlichting
Pfarrer Hans-Georg Platschek
Pfarrer Reinhold Föckersperger
Dekan Daniel Reichel
Offizial Peter Förster
Pfarrer Monsignore Dr. Thomas Frauenlob