14 Personen sitzen an einem rechteckigen Tisch in einem Raum mit Bücherregalen, an der Stirnseite Kardinal Marx.
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Im Mai 2024 traf sich das Synodale Gremium zu seiner konstituierenden Sitzung.

Synodalität leben: gemeinsame Beratung und Abstimmung wichtiger Themen

Im Synodalen Gremium werden auf diözesaner Ebene wichtige Themen diskutiert und verschiedene Perspektiven abgewogen. Ziel ist es, trotz verschiedener Sichtweisen zu einer möglichst großen Einmütigkeit zu gelangen.

Im Rahmen des von Papst Franziskus initiierten synodalen Prozesses in der Weltkirche und des Synodalen Weges in Deutschland berät das Synodale Gremium darüber, wie mit konkreten Schritten im Erzbistum München und Freising die Verkündigung des Evangeliums gestärkt werden kann. Es wurde 2024 neu eingerichtet und setzt sich aus 15 Vertreterinnen und Vertretern der im Kirchenrecht vorgesehenen Gremien und der Diözesanleitung zusammen. Dazu gehören Erzbischof Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender des Synodalen Gremiums; für den Diözesanrat die gewählten Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands (Armin Schalk, Klaus Schex, Martin Utschneider, Katharina Maier und Hiltrud Schönheit); für den Diözesansteuerausschuss zwei gewählte Vertreter beziehungsweise Vertreterinnen aus dem Kreis der Mitglieder aus den Kirchenverwaltungen (Karin Bauer und Rita Ropertz); für den Priesterrat sein Sprecherrat (die Pfarrer Wendelin Lechner, Stefan Fischbacher und Stephan Rauscher); seitens des Bischofsrats die Weihbischöfe Wolfgang Bischof und Rupert Graf zu Stolberg sowie kraft Amtes aus der Diözesanleitung Generalvikar Christoph Klingan und Amtschefin Stephanie Herrmann.

„Ich freue mich, dass wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer synodalen Kirche in unserem Erzbistum tun. Bedeutsame Themen hier gemeinsam zu diskutieren und auch angesichts verschiedener Sichtweisen zu einer möglichst großen Einmütigkeit im Hinblick auf anstehende Entscheidungen zu gelangen, sehe ich dabei als wesentliches Ziel.“

Kardinal Reinhard Marx

Themen des Synodalen Gremiums

  • Predigterlaubnis für Laien in der Eucharistiefeier: Das Synodale Gremium hat Kardinal Reinhard Marx zu diesem Thema ein Votum zur Prüfung und Entscheidung zum weiteren Vorgehen vorgelegt. Mit Laien sind hier pastorale Mitarbeitende gemeint, die keine Priester oder Diakone sind. Auf der fünften Sitzung des Synodalen Gremiums am 7. März 2026 nahmen die Mitglieder positiv wahr, dass bei der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz das Anliegen der Zulassung der Predigt von nichtgeweihten Seelsorgern und Seelsorgerinnen in der Eucharistiefeier aufgegriffen wurde und eine Klärung in Rom erreicht werden soll. 
  • Traubefugnis für Laien: Das Synodale Gremium hat Kardinal Reinhard Marx zu diesem Thema ein Votum zur Prüfung und Entscheidung zum weiteren Vorgehen vorgelegt. Mit Laien sind hier pastorale Mitarbeitende gemeint, die keine Priester oder Diakone sind. Um eine Traubefugnis für Laien zu erwirken, hat sich der Erzbischof mit einem Schreiben an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz gewandt, da ein nächster Schritt in dieser Hinsicht durch die Bischofskonferenz erfolgen müsste.
  • Trauerfeiern und Begräbnisse durch Ehrenamtliche: Das Synodale Gremium hat dem Erzbischof empfohlen, im Bedarfsfall die Übernahme der Leitung von kirchlichen Trauerfeiern und Begräbnissen durch speziell hierzu befähigte Ehrenamtliche zu ermöglichen. Sie sollen dabei nicht den Dienst der Hauptamtlichen in diesem Feld ersetzen, sondern ergänzen, je nach den lokalen Möglichkeiten und dem Bedarf vor Ort. Zustimmung fand bei den Mitgliedern auf der fünften Sitzung der Bericht über die Fortschritte im Hinblick auf die Ausbildung und Zulassung von Ehrenamtlichen im Beerdigungsdienst. Hier wurde ein modulares Curriculum für eine qualifizierte Ausbildung erarbeitet, die voraussichtlich bereits im Herbst 2026 starten soll.
  • Rechenschaftsbericht des Erzbischofs: Das Synodale Gremium hat im November 2025 ein Votum zu einem Rechenschaftsbericht des Erzbischofs beschlossen, den es demnach künftig alle zwei Jahre geben soll. Zuvor waren dessen mögliche Inhalte und der Adressatenkreis diskutiert worden. Auf der fünften Sitzung hat das Gremium sein Votum zur Einführung eines Rechenschaftsberichtes des Erzbischofs konkretisiert. Im Frühjahr 2027 soll eine Diözesanversammlung einberufen werden. Vor dieser wird Kardinal Marx seinen Blick auf die aktuellen Herausforderungen im Erzbistum darlegen, seine Ziele für die kommenden zwei Jahre vorstellen und zur Mitwirkung an deren Umsetzung einladen. Am Ende soll ein Rechenschaftsbericht und ein Prozess der Evaluation zu diesen Zielen stehen.
  • Segnung nicht kirchlich verheirateter Paare: Im Synodalen Gremium wurde auch der Umgang mit der Handreichung für Seelsorgerinnen und Seelsorger für die Praxis der Segnung nicht kirchlich verheirateter Paare, die die Gemeinsame Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken im April 2025 verabschiedet hatte, beraten. Der Erzbischof machte deutlich, dass er inhaltlich hinter diesem Papier steht.