14 Personen sitzen an einem rechteckigen Tisch in einem Raum mit Bücherregalen, an der Stirnseite Kardinal Marx.
Lade Bild...
Im Mai 2024 traf sich das Synodale Gremium zu seiner konstituierenden Sitzung.

Synodalität leben: gemeinsame Beratung und Abstimmung wichtiger Themen

Im Synodalen Gremium werden auf diözesaner Ebene wichtige Themen diskutiert und verschiedene Perspektiven abgewogen. Ziel ist es, trotz verschiedener Sichtweisen zu einer möglichst großen Einmütigkeit zu gelangen.

Im Rahmen des von Papst Franziskus initiierten synodalen Prozesses in der Weltkirche und des Synodalen Weges in Deutschland berät das Synodale Gremium darüber, wie mit konkreten Schritten im Erzbistum München und Freising die Verkündigung des Evangeliums gestärkt werden kann. Es wurde 2024 neu eingerichtet und setzt sich aus 15 Vertreterinnen und Vertretern der im Kirchenrecht vorgesehenen Gremien und der Diözesanleitung zusammen. Dazu gehören Erzbischof Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender des Synodalen Gremiums; für den Diözesanrat die gewählten Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands (Armin Schalk, Klaus Schex, Martin Utschneider, Katharina Maier und Hiltrud Schönheit); für den Diözesansteuerausschuss zwei gewählte Vertreter beziehungsweise Vertreterinnen aus dem Kreis der Mitglieder aus den Kirchenverwaltungen (Karin Bauer und Rita Ropertz); für den Priesterrat sein Sprecherrat (die Pfarrer Wendelin Lechner, Stefan Fischbacher und Stephan Rauscher); seitens des Bischofsrats die Weihbischöfe Wolfgang Bischof und Rupert Graf zu Stolberg sowie kraft Amtes aus der Diözesanleitung Generalvikar Christoph Klingan und Amtschefin Stephanie Herrmann.

„Ich freue mich, dass wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer synodalen Kirche in unserem Erzbistum tun. Bedeutsame Themen hier gemeinsam zu diskutieren und auch angesichts verschiedener Sichtweisen zu einer möglichst großen Einmütigkeit im Hinblick auf anstehende Entscheidungen zu gelangen, sehe ich dabei als wesentliches Ziel.“

Kardinal Reinhard Marx

Themen des Synodalen Gremiums

  • Predigterlaubnis für Laien in der Eucharistiefeier: Das Synodale Gremium hat Kardinal Reinhard Marx zu diesem Thema ein Votum zur Prüfung und Entscheidung zum weiteren Vorgehen vorgelegt. Mit Laien sind hier pastorale Mitarbeitende gemeint, die keine Priester oder Diakone sind. Zur Predigterlaubnis für Laien in der Eucharistiefeier besteht nach den Gesprächen von Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz mit Vertretern der Römischen Kurie im November 2025 noch Abstimmungsbedarf auf übergeordneter Ebene.
  • Traubefugnis für Laien: Das Synodale Gremium hat Kardinal Reinhard Marx zu diesem Thema ein Votum zur Prüfung und Entscheidung zum weiteren Vorgehen vorgelegt. Mit Laien sind hier pastorale Mitarbeitende gemeint, die keine Priester oder Diakone sind. Um eine Traubefugnis für Laien zu erwirken, hat sich der Erzbischof mit einem Schreiben an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz gewandt, da ein nächster Schritt in dieser Hinsicht durch die Bischofskonferenz erfolgen müsste.
  • Trauerfeiern und Begräbnisse durch Ehrenamtliche: Das Synodale Gremium hat dem Erzbischof empfohlen, im Bedarfsfall die Übernahme der Leitung von kirchlichen Trauerfeiern und Begräbnissen durch speziell hierzu befähigte Ehrenamtliche zu ermöglichen. Sie sollen dabei nicht den Dienst der Hauptamtlichen in diesem Feld ersetzen, sondern ergänzen, je nach den lokalen Möglichkeiten und dem Bedarf vor Ort. Zwischenzeitlich hat eine Arbeitsgruppe hierfür ein Ausbildungskonzept erarbeitet und weitere relevante Fragen für die Einführung dieses Dienstes geklärt. Im Laufe des Jahres 2026 soll dieses Modell dann eingeführt werden.
  • Rechenschaftsbericht des Erzbischofs: Das Synodale Gremium hat im November 2025 ein Votum zu einem Rechenschaftsbericht des Erzbischofs beschlossen, den es demnach künftig alle zwei Jahre geben soll. Zuvor waren dessen mögliche Inhalte und der Adressatenkreis diskutiert worden.
  • Segnung nicht kirchlich verheirateter Paare: Im Synodalen Gremium wurde auch der Umgang mit der Handreichung für Seelsorgerinnen und Seelsorger für die Praxis der Segnung nicht kirchlich verheirateter Paare, die die Gemeinsame Konferenz aus Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken im April 2025 verabschiedet hatte, beraten. Der Erzbischof machte deutlich, dass er inhaltlich hinter diesem Papier steht.