Person mit erhobenen Händen dirigiert einen Chor, mehrere Personen mit Noten im Hintergrund.
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Die Ausbildung endet nach zwei Jahren mit einer Abschlussprüfung.

Ausbildung zum nebenberuflichen Kirchenmusiker (C)

Die Ausbildung bietet eine praxisorientierte und fundierte Qualifikation in den wesentlichen Bereichen des kirchenmusikalischen Dienstes.

In regelmäßigen Abständen startet die diözesane C-Ausbildung zum nebenberuflichen Kirchenmusiker. Diese Ausbildung umfasst die wesentlichen Bereichen des kirchenmusikalischen Dienstes. Sie qualifiziert in den Fächern gottesdienstliches Orgelspiel, Chorleitung, Kantorengesang und Gregorianik. Die zweijährige Ausbildung beginnt an den Kursorten München, Freising und Traunstein in der Regel zeitversetzt.

Informationen zur Ausbildung

Die Ausbildung umfasst wesentliche Bereiche des kirchenmusikalischen Dienstes

Wöchentlicher Einzelunterricht (45 Minuten) bei einem A- oder B-Kirchenmusiker der Erzdiözese München und Freising plus zusätzlicher Intensivierungsunterricht (45 Minuten) - Einteilung durch das Amt für Kirchenmusik. 

Gruppenunterricht an Samstagen (etwa 14-täglich, Rahmenzeit von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Kursorte: München, Freising und Traunstein)

In den Schulferien findet kein Unterricht statt.

In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Ausbildung in den Teilbereichen „Chorleitung“ oder „Orgel“ möglich.

  • Empfehlung durch den zuständigen Seelsorger laut gesondertem Abschnitt auf dem Anmeldeformular
  • Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn ist 15 Jahre.
  • Mitwirkung in einem Chor während der gesamten Ausbildungszeit
  • Teilnahme an den alljährlichen Fortbildungstagen in der Karwoche (Montag/Dienstag) und dem Chorwochenende (Freitag/Samstag) im Herbst
  • Teilnahme an Blockveranstaltungen in Liturgik, Orgelbaukunde und Kirchenmusikgeschichte

Die Eignungsprüfung dauert etwa 40 Minuten und findet für alle Kursorte zentral in München statt. Termin ist in der Regel zwischen Ostern und Pfingsten. Davor wird am jeweiligen Kursort ein Vorbereitungskurs angeboten (zwei Samstage, nicht verpflichtend), der einen Eindruck vom Gruppenunterricht geben soll, und bei dem die Bewerberinnen und Bewerber eine Einschätzung ihres aktuellen Leistungsstands erhalten können.

Die musikalische Eignung wird in folgenden Fächern geprüft:

  • Orgelliteraturspiel (zehn Minuten - nicht für Teilbereich Chorleitung)
    Vortrag von zwei Orgelwerken aus verschiedenen Epochen
     
  • Liturgisches Orgelspiel (zehn Minuten - nicht für Teilbereich Chorleitung)
    Spielen von drei Begleitsätzen mit Intonation zu selbstgewählten Liedern aus dem  Gotteslob (davon mindestens zwei Sätze aus dem Orgelbuch zum Gotteslob)
     
  • Klavier (fünf Minuten)
    Vortrag von zwei kurzen Klavierstücken aus verschiedenen Epochen
     
  • Singen (fünf Minuten)
    Unbegleitetes Singen eines Kirchenliedes mit mehreren Strophen
     
  • Allgemeine Musiklehre (fünf Minuten)
    - Nachweis von grundlegenden Kenntnissen in Tonsatz und Gehörbildung (Erkennen und Benennen von Intervallen und Dreiklängen)
    - Vom-Blatt-Singen leichter Melodien
     
  • Gespräch (fünf Minuten)
    Kurzes Kennenlerngespräch und Austausch

Die Dauer der Ausbildung beträgt zwei Jahre, mit Ausbildungsbeginn in der Regel im Juli.

Die Abschlussprüfung findet am Ende der zweijährigen Kursphase am jeweiligen Kursort statt.

Mit der bestandenen Prüfung erwerben die Teilnehmenden die Kirchenmusik-C-Qualifikation, die einer Vergütung nach Entgeltgruppe sechs des Arbeitsvertragsrechts der bayerischen Diözesen (ABD) entspricht. 

Die Kursgebühr beträgt 150 Euro pro Ausbildungs-Halbjahr, die Kursphase umfasst insgesamt vier Halbjahre.

Zusätzlich fällt eine Jahrespauschale von 50 Euro für Unterrichtsmaterial an.

Für den Einzelunterricht können im Einzelfall Kosten entstehen: Die Kirchenstiftung am Unterrichtsort ist berechtigt, über einen Unterrichtsvertrag bis zu 15 Euro pro Unterrichtsstunde als Refinanzierung zu erheben.

Downloads

Anmeldeformular (C-Ausbildung)

400 KB PDF

Ausbildungsordnung (C) ab 2021

276 KB PDF

Christian Bischof

Stellvertretender Diözesanmusikdirektor, Orgelsachverständiger

089 2137-1590