Die Ausbildung bietet eine praxisorientierte und fundierte Qualifikation in den wesentlichen Bereichen des kirchenmusikalischen Dienstes.
In regelmäßigen Abständen startet die diözesane C-Ausbildung zum nebenberuflichen Kirchenmusiker. Diese Ausbildung umfasst die wesentlichen Bereichen des kirchenmusikalischen Dienstes. Sie qualifiziert in den Fächern gottesdienstliches Orgelspiel, Chorleitung, Kantorengesang und Gregorianik. Die zweijährige Ausbildung beginnt an den Kursorten München, Freising und Traunstein in der Regel zeitversetzt.
Die Ausbildung umfasst wesentliche Bereiche des kirchenmusikalischen Dienstes
Wöchentlicher Einzelunterricht (45 Minuten) bei einem A- oder B-Kirchenmusiker der Erzdiözese München und Freising plus zusätzlicher Intensivierungsunterricht (45 Minuten) - Einteilung durch das Amt für Kirchenmusik.
Gruppenunterricht an Samstagen (etwa 14-täglich, Rahmenzeit von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Kursorte: München, Freising und Traunstein)
In den Schulferien findet kein Unterricht statt.
In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Ausbildung in den Teilbereichen „Chorleitung“ oder „Orgel“ möglich.
Die Eignungsprüfung dauert etwa 40 Minuten und findet für alle Kursorte zentral in München statt. Termin ist in der Regel zwischen Ostern und Pfingsten. Davor wird am jeweiligen Kursort ein Vorbereitungskurs angeboten (zwei Samstage, nicht verpflichtend), der einen Eindruck vom Gruppenunterricht geben soll, und bei dem die Bewerberinnen und Bewerber eine Einschätzung ihres aktuellen Leistungsstands erhalten können.
Die musikalische Eignung wird in folgenden Fächern geprüft:
Die Dauer der Ausbildung beträgt zwei Jahre, mit Ausbildungsbeginn in der Regel im Juli.
Die Abschlussprüfung findet am Ende der zweijährigen Kursphase am jeweiligen Kursort statt.
Mit der bestandenen Prüfung erwerben die Teilnehmenden die Kirchenmusik-C-Qualifikation, die einer Vergütung nach Entgeltgruppe sechs des Arbeitsvertragsrechts der bayerischen Diözesen (ABD) entspricht.
Die Kursgebühr beträgt 150 Euro pro Ausbildungs-Halbjahr, die Kursphase umfasst insgesamt vier Halbjahre.
Zusätzlich fällt eine Jahrespauschale von 50 Euro für Unterrichtsmaterial an.
Für den Einzelunterricht können im Einzelfall Kosten entstehen: Die Kirchenstiftung am Unterrichtsort ist berechtigt, über einen Unterrichtsvertrag bis zu 15 Euro pro Unterrichtsstunde als Refinanzierung zu erheben.
Stellvertretender Diözesanmusikdirektor, Orgelsachverständiger