Goldfarbenes, herzförmiges Mahnmal aus Vierkantstahlgitter, auf einem Steinsockel vor einer Ziegelmauer platziert.
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„Wer heilt die zerbrochenen Herzen?“, lautet die Inschrift auf dem Mahnmal gegen das Vergessen des Missbrauchs im Münchner Liebfrauendom.

Hilfe für Betroffene von Missbrauch

Die Erzdiözese München und Freising will Betroffenen sexualisierter Gewalt in kirchlichem Kontext bestmöglich helfen. In dem Bewusstsein, dass das erlittene Leid nicht ungeschehen gemacht werden kann und dass die entstandenen Wunden oft nicht geheilt werden können, ist die Unterstützung Betroffener für alle Verantwortlichen ein zentrales Anliegen.

„Sagen Sie uns, was Sie brauchen!“

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Christoph Klingan, Generalvikar der Erzdiözese München und Freising, wendet sich an Betroffene sexualisierter Gewalt im Raum der Kirche:

"Viele Betroffene von sexualisierter Gewalt leiden ein Leben lang. Die erlittene Gewalt beeinflusst oft alle Bereiche eines Lebens: den Beruf, die Familie, die Freundschaften. Und wir wissen, dass wir das Geschehene niemals ungeschehen machen können.

Wir können nur heute anders handeln, und das tun wir. Bei Fällen sexualisierter Gewalt und bei Grenzüberschreitungen reagieren wir schnell und konsequent. Die Fälle aus der Vergangenheit und der Umgang mit ihnen wurden ausführlich aufgearbeitet. Die Erzdiözese hat eine umfangreiche Präventionsarbeit eingerichtet, die sexualisierte Gewalt in unseren Pfarreien und Einrichtungen zukünftig verhindern soll, soweit das möglich ist. Und vor allem haben wir ein breites Unterstützungsangebot für Betroffene und ihre Angehörigen aufgebaut, mit dem Ziel, ganz konkret zu helfen und vielleicht einen kleinen Beitrag zu einer positiveren Zukunft zu leisten.

Manche Betroffene möchten mit der Kirche nichts mehr zu tun haben, und das ist mehr als verständlich. Andere engagieren sich – trotz allem – in Aufarbeitung und Prävention. Dafür sind wir sehr dankbar und zollen ihnen großen Respekt. Auch in diesem Punkt haben wir lange gebraucht, um zu verstehen: Nur Betroffene können uns sagen, was sie brauchen, um ihr Leid zu lindern. Ihre Perspektive kann zur Aufarbeitung einen entscheidenden Beitrag leisten und uns in der Prävention voranbringen.

Wir tun gut daran, Betroffenen zuzuhören und von ihnen zu lernen. Das haben wir in den vergangenen Jahren getan und unser Engagement entsprechend weiterentwickelt. Das wollen wir auch weiterhin tun und hoffen, dass wir dabei auf sie zählen können. Bitte bleiben Sie engagiert, bleiben Sie kritisch!

Darüber hinaus möchte ich Betroffene ermutigen, unsere Angebote der Unterstützung zu nutzen, falls Sie das noch nicht tun. Kommen Sie auf uns zu, sagen Sie uns, was Sie brauchen. Wir werden unser Möglichstes tun, um ihnen zu helfen."

Christoph Klingan, Generalvikar der Erzdiözese München und Freising

Zwei Menschen sitzen sich gegenüber. Eine Person hält die Hände gefaltet, die andere sitzt unscharf im Hintergrund.
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Anlauf- und Beratungsstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt

Die Mitarbeitenden stehen Betroffenen sexualisierter Gewalt und ihren Angehörigen für Gespräche zur Verfügung. Sie informieren und vermitteln weiter zu Hilfsangeboten und seelsorglicher Begleitung. Die Anlauf- und Beratungsstelle ist montags bis donnerstags von 9 bis 13 Uhr unter Tel. 089 - 21 37 7 70 00 sowie per E-Mail unter anlaufstelle-betroffene@eomuc.de zu erreichen.

Unabhängige Ansprechpersonen für die Prüfung von Verdachtsfällen

Die Unabhängigen Ansprechpersonen (frühere Benennung: Missbrauchsbeauftragte) sind die zentralen Erstansprechpartnerinnen und -partner für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch. Sie stehen in keinem Anstellungsverhältnis mit der Erzdiözese München und Freising, arbeiten weisungsunabhängig. Ihre Aufgabe ist die Entgegennahme von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch und Grenzverletzungen oder einen sonstigen sexuellen Übergriff gegenüber Minderjährigen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen.

Bei Meldungen von Verdachtsfällen, die lange zurückliegen, prüfen die Unabhängigen Ansprechpersonen die Plausibilität des Vortrages und unterstützen die Betroffenen bei der Beantragung von Zahlungen in Anerkennung des Leids. Auch die Übernahme von Therapie- oder Anwaltskosten ist möglich.

Bei Meldungen von aktuellen Verdachtsfällen sind die Unabhängigen Ansprechpersonen für die Klärung des Verdachtsfalls zuständig. Sie arbeiten weisungsunabhängig und geben Informationen an die Erzdiözese weiter, damit diese zum Beispiel die erforderlichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen ergreifen kann. Besteht der Verdacht auf eine Straftat, erstattet die Erzdiözese grundsätzlich unverzüglich Anzeige.

Diplompsychologin Kirstin Dawin

Unabhängige Ansprechperson für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger

St.-Emmeram-Weg 39

85774 Unterföhring

089 20041763

Dipl.-Soz.päd. Ulrike Leimig

Unabhängige Ansprechperson für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger

Postfach 42

82441 Ohlstadt

08841 6769919
0160 8574106

Dr. jur. Martin Miebach

Unabhängige Ansprechperson für die Prüfung von Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger

Tengstraße 27 / III

80798 München

0174 3002647
089 954537131

Betroffenenbeirat

Aufgabe des Betroffenenbeirats in der Erzdiözese ist die kritische Begleitung der Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung, der Maßnahmen der Prävention als auch im Bereich der Intervention aus Sicht der Betroffenen. Der in der Regel mit fünf Mitgliedern besetzte Betroffenenbeirat steht allen Betroffenen als Ansprechpartner zur Verfügung. Es gehört zu seinen Aufgaben, die Anliegen der Betroffenen aufzugreifen und sich mit ihnen zu befassen. Ferner nimmt er auch zu Fragen der Erzdiözese Stellung, gibt Hinweise und Impulse. 

Hier finden Sie nähere Informationen zum Betroffenenbeirat und hier die Website des Betroffenenbeirats. Der Betroffenenbeirat ist erreichbar unter kontakt@betroffenenbeirat-muenchen.de.

Externe nichtkirchliche Fachberatungsstellen

Betroffene sexuellen Missbrauchs haben auch die Möglichkeit, sich an unabhängige nichtkirchliche Fachberatungsstellen zu wenden. Sie sollen die Betroffenen beraten und begleiten sowie ergebnisoffen über das kirchliche Aufarbeitungs- und Anerkennungsverfahren informieren. Den Betroffenen soll eine fundierte und selbstbestimmte Entscheidung über den Eintritt in das kirchliche Anerkennungsverfahren ermöglicht und sie sollen dabei gegebenenfalls begleitet werden. Auf Wunsch der Betroffenen erfolgt die Beratung vertraulich.

Die Erzdiözese hat Kooperationsvereinbarungen mit zwei unabhängigen nichtkirchlichen Fachberatungsstellen geschlossen, die auf das Thema sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend spezialisiert sind. Das Münchner Informationszentrum für Männer ist auf männliche, Wildwasser München auf weibliche Betroffene spezialisiert.

MIM – Das Münchner Informationszentrum für Männer
Feldmochinger Str. 6, 80992 München
Tel.: 0 89 / 5 43 95 56, Fax: 0 89 / 5 43 96 62
E-Mail: info@maennerzentrum.de
maennerzentrum.de

Wildwasser München – Fachstelle für Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Thomas-Wimmer-Ring 9, 80539 München
Tel.: 0 89 / 60 03 93 31, Fax: 0 89 / 61 46 62 87
E-Mail: info@wildwasser-muenchen.de
wildwasser-muenchen.de

Die Psychotherapeutische Hochschulambulanz & Traumaambulanz am Department Psychologie der Ludwig-Maximilians-Universität München, mit der die Erzdiözese eine Kooperationsvereinbarung geschlossen hat, bietet psychotherapeutische Behandlung, beispielsweise bei einer posttraumatischen Belastungsstörung. Betroffene können sich direkt dorthin wenden unter Tel. 089 / 21 80-7 25 65.

Weitere Anlaufstellen

Neben den Angeboten, die von der Erzdiözese München und Freising ausgehen, gibt es viele weitere mögliche Anlaufstellen für Betroffene.

  • Das Hilfeportal Sexueller Missbrauch ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die sexuelle Gewalt in ihrer Kindheit oder Jugend erlitten haben, sowie für Angehörige und Fachkräfte. Telefonnummer: 0800 22 55 530. Es handelt sich um ein Angebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung.
  • Die Deutsche Bischofskonferenz bietet auf der Seite „Gegen Gewalt in Kirche“ kostenlose und anonyme Beratung für Frauen an, die im kirchlichen Raum Gewalt erfahren haben und zum Zeitpunkt der Taten bereits volljährig waren.
  • Die TelefonSeelsorge steht rund um die Uhr für anonyme Gespräche zu allen Themenbereichen zur Verfügung. Telefonnummer: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222.
  • Betroffene sexuellen Missbrauchs können für Strafverfahren eine Psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Die Begleiterinnen und Begleiter informieren über die Abläufe des Strafverfahrens und stehen dem Tatopfer im gesamten Verfahren zur Seite. 
  • Das Münchner Institut für Traumatherapie (MIT) zeichnet sich dadurch aus, dass als Traumafolge vorrangig die Belastung der Beziehungen angesehen und die therapeutische Arbeit daraufhin ausgerichtet wird. Telefonnummer: 0 89 36 10 90 70.
  • In der Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum rechts der Isar der TU München bietet die Ambulanz für Traumafolgestörungen ein individuelles Therapieangebot an. Telefonnummer: 089 4140 4313.
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Prävention und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs

Informieren Sie sich über das Engagement der Erzdiözese München und Freising in Aufarbeitung, Intervention und Prävention sexuellen Missbrauchs.

Leistungen in Anerkennung des Leids

Personen, die als Minderjährige oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sexuellen Missbrauch erlebt haben, können einen Antrag auf eine finanzielle Leistung in Anerkennung des Leids stellen. Sie wenden sich dazu an die unabhängigen Ansprechpersonen der jeweiligen Diözese oder Erzdiözese. Die unabhängigen Ansprechpersonen unterstützen beim Ausfüllen des Antragsformulars.

Seit 2021 gilt im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz ein gemeinsames Verfahren zur Anerkennung des Leids. Die zentral eingerichtete Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen nimmt die Anträge entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Die Leistungshöhe orientiert sich an Schmerzensgeldzahlungen in staatlichen Gerichtsverfahren. 

Auch Personen, die bereits vor dem 1. Januar 2021 einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt haben, können einen neuen Antrag stellen. Hierfür steht ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung, das ebenfalls gemeinsam mit der unabhängigen Ansprechperson ausgefüllt werden kann.

Nähere Informationen sowie die Antragsformulare stehen auf der Website der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage bildet die Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids der Deutschen Bischofskonferenz.

 

Material zum Download

Flyer und Broschüre in Papierform können, unter Angabe der gewünschten Stückzahlen und der Postadresse, per E-Mail an medienerstellung@eomuc.de kostenfrei bestellt werden.