Sprecherrat der Ständigen Diakone in der Erzdiözese München und Freising

Konvent 2026

Der Konvent der Ständigen Diakone findet am 28.2.2026 wieder in Fürstenried statt. Ankommen ab 9:00, Beginn 9:30 Uhr. Anmeldung siehe unten. Folgende Anträge stehen zur Entscheidung:

1. Antrag auf Änderung der Wahlordnung
 
Bei der Abfassung der beim Konvent 2025 verabschiedeten Wahlordnung wurde der § 2, der das aktive und passive Wahlrecht der Ständigen Diakone festlegt, in Teilen unabsichtlich sehr restriktiv formuliert.
 
Dort steht bisher:
§ 2
Wahlrecht
a) Ständige Diakone, die in die Erzdiözese München und Freising inkardiniert und in dieser zu einem Dienst angewiesen sind, haben aktives und mit Ausnahme der als Dienstvorgesetzte im Ressort Personal tätigen Ständigen Diakone auch passives Wahlrecht.
 
Das bedeutet de facto, dass inkardinierte Diakone, die nicht mehr zu einem Dienst angewiesen sind - das betrifft eine immer größere werdende Zahl von Diakonen im Ruhestand - nicht wählen dürften.
Deshalb beantrage ich eine Abstimmung durch den Konvent für folgende Änderung, die auch den Ruheständlern ohne Anweisung wieder die Möglichkeit zur aktiven Wahl eröffnet.
 
§ 2 NEU
Wahlrecht
a) Ständige Diakone, die in die Erzdiözese München und Freising inkardiniert sind, haben aktives Wahlrecht. 
Ständige Diakone, die in die Erzdiözese München und Freising inkardiniert und in dieser zu einem Dienst angewiesen sind, haben mit Ausnahme der als Dienstvorgesetzte im Ressort Personal tätigen Ständigen Diakone auch passives Wahlrecht. 

2. Der Sprecherrat beantragt, dass §5 der Konventsordnung wie folgt ergänzt wird:
   
Beschlüsse und Voten werden grundsätzlich geheim abgestimmt. >Der Vorsitzende des Konvents kann vor der Abstimmung über einen Beschluss oder ein Votum den Konvent bitten, die Abstimmung per Hand zu erlauben. Die Erlaubnis dazu gilt nur dann als erteilt, wenn der Konvent einstimmig zustimmt. Diese Zustimmung kann per Hand erfolgen.< (Ergänzung mit >< kenntlich gemacht)

3. Antrag an den Konvent der Diakone am 28. 2. 2026 durch einen Diakonenkreis

Im Blick auf die aktuellen Zahlen der in unserer Diözese vorhandenen Ständigen Diakone (Diakone im Hauptberuf; Diakone mit Zivilberuf; Diakone im Ruhestand) sind die Diakone im Ruhestand im Sprecherrat nicht angemessen und nachhaltig vertreten. Wir beantragen, die Wahlordnung sofort dahingehend zu ändern, dass künftig zwei Vertreter der Ruheständler im Sprecherrat vertreten sind.

Dokumente zur Vollversammlung 2025

Auf der Vollversammlung, dem Konvent der Diakone der Erzdiözese wurden die Geschäftsordnung und die Satzung für diese Versammlung in Kraft gesetzt, mit der Maßgabe kleinerer Änderungen, die sich aus der Praxis ergeben werden. Sie werden dann jeweils hier veröffentlicht bzw. per Rundmail darauf hingewiesen.

Der Wahlordnung wurde grundsätzlich zugestimmt, eine formale Änderung erfolgt demnächst und wird dann hier veröffentlicht,  bis dahin steht hier die Wahlordnung, wie sie zur Abstimmung veröffentlicht wurde.

Es wurde ein Wahlausschuss für die Wahl des Sprecherrates 2026 gewählt: Helga Geißler, Raimund Richter, Martin Pröller und kraft Amtes Dr. Peter Artmann.

Thomas Jablowsky und der Sprecherrat

Wie wir unsere Arbeit verstehen

Der Sprecherrat vertritt die Anliegen und Interessen der Ständigen Diakone der Erzdiözese München und Freising und deren Familien.
Der Sprecherrat ist  Ansprechpartner gegenüber der Diözesanleitung.

Er versteht sich als meinungsbildende Interessenvertretung der Diakone und deren Ehefrauen in der Erzdiözese München und Freising.
Insbesondere sieht er sich neben anderen Gremien als Förderer des Ständigen Diakonats.
Er hält Kontakt mit dem Erzbischof und der Ordinariatsverwaltung wie auch mit den Diakonen der Erzdiözese (z.B. Diakonenkreise)
 
Ergebnisse einer Meinungsbildung im Abstimmverfahren werden nach erfolgtem Mehrheitsbeschluss nach außen von allen Mitgliedern vertreten.
Leitlinie für die Arbeit des Sprecherrates ist das römische Direktorium für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone von 1998 sowie die entsprechenden Rahmenordnungen für Diakone in deutschen Bistümern.
 
Die Zusammensetzung des Sprecherrates gründet in der Wahlordnung für die Wahl des Sprecherrates in der Fassung vom 09.06.2005.
 

Zusammensetzung

Sprecher
Der direkt gewählte Sprecher hat den Vorsitz im Sprecherrat inne und vertritt diesen nach außen. Im Rahmen einer Arbeitsteilung delegiert er Aufgaben an die Mitglieder.
 
Diakone aus den einzelnen Gruppen (im Hauptberuf, mit Zivilberuf, im Ruhestand)
Die aus den einzelnen Gruppen gewählten Vertreter haben besonders die Anliegen ihrer Gruppe im Blickfeld, ohne jedoch die Einheit aller Diakone zu vernachlässigen.
 
Ehefrauen der Ständigen Diakone
Die Ehefrauen haben insbesondere die Lebenssituation und Interessen der Familien der Diakone im Blickfeld.
 
Ständige Gäste / Berater im Sprecherrat
Zu den Sitzungen des Sprecherrates werden grundsätzlich eingeladen:
  • Der Leiter der Abteilung  für Ständige Diakone
  • Die geistlichen Mentoren für Ständige Diakone
  • Der Leiter der Ausbildung für Ständige Diakone (1x pro Jahr)  
 

Zeitschrift DIAKON ANIANUS

Der Sprecherrat der Ständigen Diakone verantwortet auch die Herausgabe der Zeitschrift DIAKON ANIANUS, die in der Regel im jährlichen Rhythmus erscheint und an alle Diakone in der Erzdiözese, deren Vorgesetzte, sowie an die Vertreter und Ausbilder der Ständigen Diakone im deutschsprachigen Raum versandt wird.
Logo der Zeitschrift DIAKON ANIANUS
Die Zeitschrift wird größtenteils über Anzeigen und Spenden finanziert.

Spendenkonto
Erzdiözese München und Freising K. d. Ö. R
Liga Bank München eG
IBAN: DE87 7509 0300 0002 1700 00
BIC: GENODEF1M05
Verwendungszweck: 10312001 / Spende für kirchliche Zwecke,
insb. Herausgabe Zeitschrift „DIAKON ANIANUS“