Auch im kirchlichen Bereich fördert die Datenverarbeitung die Tätigkeit der Dienststellen und Einrichtungen der Katholischen Kirche. Dabei muss aber gewährleistet sein, dass der Einzelne durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht geschützt wird. Die Kirche hat das grundgesetzlich gewährleistete Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten; dazu gehört auch der Datenschutz unter der Voraussetzung, dass er eine dem staatlichen Datenschutz gleichwertige Sicherheit bietet.
Aufgaben und FunktionDer Diözesandatenschutzbeauftragte und sein Mitarbeiter bilden die
Datenschutzaufsicht der Katholischen Kirche in Bayern. Sie
wacht darüber, dass alle kirchlichen Dienststellen die aktuellen Datenschutzregeln beachten und berät daneben z. B. auch Dienststellenleiter zu den Rechtsfragen des Datenschutzes. Der Mitarbeiter des Diözesandatenschutzbeauftragten, Herr Stephan Gleißner (Tel. 01715651293), ist regelmäßig die Woche über mit Aufsichtsbesuchen in den Dienststellen von ganz Bayern unterwegs und hält auch bei dringendem Bedarf Fortbildungen für kirchliche Beschäftigte. Daneben ist er für Technikfragen zuständig und im entsprechenden Arbeitskreis der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten tätig.
Eine gemeinsame Datenschutzaufsicht für die bayerischen (Erz-) Diözesen besteht seit 1993. Die Konferenz der bayerischen Bischöfe beschloss im März 2018, sie zur Körperschaft des öffentlichen Rechts umzuwandeln und nach Nürnberg zu verlegen; dieses Verfahren wird voraussichtlich zum 1.4.2023 abgeschlossen werden können.
Um eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung in ganz Deutschland zu gewährleisten, regeln
einstimmige Beschlüsse der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten wichtige Streitfragen.
Organisiert wird der Datenschutz von den
betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die für alle Dienststellen der verfassten Kirche vorhanden sein müssen. Sie leisten Hilfestellung bei rechtlichen und praktischen Fragen des Datenschutzes in der KIrche, halten Formulierungshilfen vor und beraten die Anwender.
In den bayerischen Diözesen sind ein oder mehrere betriebliche Datenschutzbeauftragte diözesenweit eingesetzt, in der Erzdiözese München und Freising war dies bis 2020 traditionell aber jeweils nur einer für ein Dekanat oder eine einzelne Dienststelle. Seither übernimmt das Team des betrieblichen Datenschutzbeauftragten beim Ordinariat München diese Aufgaben auch für andere kirchliche Einrichtungen, wenn dies notwendig wird. Name und Erreichbarkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten müssen auf der jeweiligen Webseite genannt sein.
Der
betriebliche Datenschutzbeauftragte des jeweiligen Ordinariats stellt die Verbindung zu den übrigen Dienststellen samt deren betrieblichen Datenschutzbeauftragten her, ist zuständig für die Fortbildung aller Mitarbeiter im Datenschutz und organisiert zentral Arbeitshilfen wie Formblätter und Skripten. Der besonderen Funktionen wegen wird er bzw. sie auch als "Leitende/r Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r" oder "Datenschutzkoordinator/in" bezeichnet. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist die Mehrzahl der Organisationsaufgaben im Datenschutz hier und nicht bei der Datenschutzaufsicht angesiedelt. Dadurch soll u. a. auch vermieden werden, dass die Datenschutzaufsicht Vorgänge beurteilt, die sie selbst so in Gang gebracht hat.
Die Tätigkeit aller betrieblichen Datenschutzbeauftragten fördert der
hier zugängliche Downloadbereich. Daneben gibt es auch zahlreiche
externe Links für weiterführende informationen.