Katholisches Datenschutzzentrum Bayern (KdöR)

Dominikus Zettl
Dominikus Zettl, Diözesandatenschutzbeauftragter
Katholisches Datenschutzzentrum Bayern (KdöR)
Datenschutzaufsicht für die bayerischen (Erz-)Diözesen
Vordere Sterngasse 1
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 477740 50
Fax: 0911 477740 59
post(at)kdsz.bayern
http://www.kdsz.bayern

Das katholische Datenschutzzentrum Bayern wurde von den sieben bayerischen (Erz-)Diözesen zum 1. April 2023 gegründet, um die Datenschutzaufsicht in diesem Bereich sicherzustellen. Ihm wurde vom bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.
Bis zum Bezug der neuen Räumlichkeiten in Nürnberg und Schaltung neuer Telefonnummern und Emailadressen ist eine Erreichbarkeit durch eine Übernahme der bisherigen Infrastruktur sichergestellt.

Auch im kirchlichen Bereich fördert die Datenverarbeitung die Tätigkeit der Dienststellen und Einrichtungen der Katholischen Kirche. Dabei muss aber gewährleistet sein, dass der Einzelne durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht geschützt wird. Die Kirche hat das grundgesetzlich gewährleistete Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten; dazu gehört auch der Datenschutz unter der Voraussetzung, dass er eine dem staatlichen Datenschutz gleichwertige Sicherheit bietet.

Aufgaben und Funktion

Das Katholische Datenschutzzentrum Bayern mit Sitz in Nürnberg ist die Datenschutzaufsicht der Katholischen Kirche in Bayern. Sie wacht darüber, dass alle kirchlichen Einrichtungen die aktuellen Datenschutzregeln beachten und berät daneben z. B. auch Dienststellenleiter zu den Rechtsfragen des Datenschutzes. 
 
Eine eigene Internetpräsenz ist aktuell im Aufbau. Bis dahin können Informationen hier abgerufen werden.


Wichtig: Meldung betrieblicher Datenschutzbeauftragter und von Datenschutzverletzungen

Alle kirchlichen Dienststellen können und sollen - zur Arbeitserleichterung bei der Verarbeitung - hier direkt ihre betrieblichen Datenschutzbeauftragten melden. Soweit betriebliche Datenschutzbeauftragte dekanatsweise oder für Pfarrverbände bestellt wurden, muss die Meldung getrennt für jede Kirchenstiftung erfolgen.

Link zur Meldungsseite für betriebliche Datenschutzbeauftragte

Nach § 33 KDG müssen Datenschutzverletzungen, die den Dienststellen bekannt werden, innerhalb von 72 Stunden der Datenschutzaufsicht gemeldet werden. Dazu dient die hier verlinkte Meldungsseite, die auch Ordensgemeinschaften päpstlichen Rechts offen steht.:

Link zur Meldungsseite für Datenschutzverletzungen