Wenn Sie (wieder) in die Kirche eintreten wollen: Die Tür steht offen

Sie haben Ihren Kirchenaustritt erklärt

„Mitglied“ der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben. So verstanden gibt es keine Kündigung, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt.

Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist der Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte vor dem Standesamt erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.

Die Kirche urteilt nicht über innere Beweggründe, die zu diesem Schritt führen. Sie respektiert die persönliche Entscheidung. Sie muß sich auch selbst prüfen, wo sie Ärgernis gegeben hat und Anlaß für die Austrittserklärung war.
Der Kirchenaustritt ist meist nicht gleichbedeutend mit der Absage an den christlichen Glauben.

Äußerlich dokumentiert sich der Kirchenaustritt durch den Wegfall der Kirchensteuer. Doch mit Ihrer Erklärung haben Sie sich auch außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft gestellt und damit auch vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen.



Die Tür steht offen

Vielleicht ist Ihnen nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen der Wunsch entstanden, wieder in die Kirche aufgenommen zu werden. Sie werden bei der Kirche offene Türen finden.

Wer aus der Kirche ausgetreten ist und seinen Schritt rückgängig machen will, steht vor folgenden Fragen:

Was waren die Gründe für meinen Austritt, von welchen Motiven ließ ich mich leiten ?
Welche Rolle in meinem Leben spielten damals, welche Rolle spielen heute Glaube und Kirche?
Was bewegt mich dazu, wieder in die Kirche einzutreten?


Der Weg in die Kirche

Das Gespräch mit einem Seelsorger/in Ihres Vertrauens oder auch ein Gespräch in der Glaubensorientierung können bei der Klärung der Fragen helfen. Mit Ihnen gemeinsam wird er/sie den Antrag auf Wiederaufnahme formulieren.
Sollten Sie einer anderen Glaubengemeinschaft beigetreten sein, besteht der erste Schritt darin, daß Sie dort Ihren Austritt erklären.

Die Wiederaufnahme soll nicht nur einen Rechtsakt darstellen, sie ist ein bewusster Neuanfang in der Glaubensgemeinschaft.
Deshalb vollzieht sich die Wiederaufnahme in einer schlichten Feier – nach Ihrem Wunsch in Ihrer Gemeinde oder gemeinsam mit dem Priester, der Sie aufnimmt.

Mit dem Glaubensbekenntnis drücken Sie Ihren Willen aus, wieder zur Gemeinschaft der katholischen Kirche zu gehören. Der Priester erklärt dann im Namen der Kirche, daß Sie wieder aufgenommen sind.
(Die weiteren Verwaltungsschritte erledigt die Stelle, die Sie aufnimmt).

Glaubensorientierung der Erzdiözese München und Freising
    
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Glaubensorientierung
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Weitere Informationen:
www.katholisch-werden.de
Sie können sich auch an Ihre Heimatpfarrei wenden. Diese können sie hier nachschlagen oder per Landkartensuche ermitteln