Pfarrverband Aschau

Kirchenstr. 3, 84544 Aschau a. Inn, Telefon: 08638-95210, E-Mail: pv-aschau-a.inn@ebmuc.de
PGR-Wahl_2026_Logo_Schriftzug
Am 18. Januar wird die Kandidat:innensuche abgeschlossen sein.
 
Vielen Dank, dass Sie uns Ihre Wunschkandidaten mitgeteilt haben! 
In der nächsten Ausgabe des Kirchenanzeigers werden wir Ihnen dann die Kandidatinnen und Kandidaten vorstellen. 
 
Vor über 50 Jahren wurden die Pfarrgemeinderäte als Partizipationsmodell etabliert. Kirche ist demnach demokratisch und soll auch so bleiben!

Mit jeder Stimme, die Sie bei den Pfarrgemeinderatswahlen abgeben, stärken Sie diese wichtige Praxis und fördern Vielfalt, Gleichberechtigung und Demokratie in der Kirche.
 
Bitte beteiligen Sie sich an der Pfarrgemeinderatswahl – geben Sie Ihre Stimme online, per Brief oder an der Urne ab!
 
Durch Ihre Stimme erteilen Sie Personen einen Auftrag zur Mitgestaltung des Pfarreilebens. Sie trauen den Pfarrgemeinderäten zu, gemeinsam mit dem Pfarrer den Weg des Pfarrverbandes vorausschauend zu bedenken.
 
Bitte nutzen Sie Ihr Wahlrecht und nehmen Sie am Leben unseres Pfarrverbandes teil.

Informationen zur Pfarrgemeinderatswahl 2026 im Pfarrverband Aschau

Gemeinsam gestalten. Gefällt mir.
So lautet das Motto der Pfarrgemeinderatswahlen 2026.
 
Pfarrgemeinderäte repräsentieren die Gläubigen der Pfarrgemeinde in allen Fragen, welche die Pfarrei betreffen. Das Gremium des Pfarrgemeinderates (PGR) wirkt beratend, koordinierend oder beschließend. Der PGR hat die verantwortungsvolle Aufgabe, dort hinzusehen, wo gerade die Not in den Gemeinden am größten ist, und die Menschen in ihren Wünschen, Enttäuschungen, Hoffnungen und ihren Entwicklungsmöglichkeiten zu begleiten. Dazu braucht es Christinnen und Christen, die bereit sind, mitzudenken und sich zu engagieren.
 
Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist.
 
In der Pfarrei Mariä Himmelfahrt können die Wahlberechtigten so wählen:
- Online-Wahl vom 09. Februar bis 25. Februar 2026, 23.59 Uhr
- im Wahllokal Pfarrheim St. Anna am Samstag, 28.02. von 18 bis 19 Uhr und am Sonntag, 01.03. von 8.30 bis 12 Uhr
- per Briefwahl: Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden.

Formulare für die Beantragung liegen in der Kirche aus. Ab 09. Februar 2026 werden die Unterlagen ausgegeben. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens
26. Februar 2026 um 18.00 Uhr (Briefkasten, Pfarrbüro) eingegangen sein.
 
Alle Wahlberechtigten erhalten ab Anfang Februar 2026 per Post ihre personalisierte Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen Zugangscode zum Online-Wahlportal. Auch Wahlberechtigte, die aus technischen Gründen keine personalisierte
Wahlbenachrichtigung erhalten oder die ihre Wahlbenachrichtigung verlieren,
können ihr Wahlrecht im Wahllokal oder per Briefwahl ausüben.


In der Kuratie St. Josef, Aschau Werk, können die Wahlberechtigten so wählen:
- im Wahllokal Sakristei St. Josef, Kirche, am Sonntag, 01.03. von 9 bis 12 Uhr
- per Briefwahl: Wahlbriefe können ab dem 14.02. abgegeben werden (an der Kirche wird ein Kästchen angebracht – bitte dort die Wahlbriefe einwerfen)
 
Die Wahlunterlagen werden den Wahlberechtigten in Aschau-Werk per Post zugestellt.

PGR-Wahl_2026_Logo
Am Sonntag, 01. März 2026, finden die Pfarrgemeinderatswahlen statt. Das Motto lautet: „Gemeinsam gestalten. Gefällt mir“.

Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholische:r Christ:in ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholische.r Christ:in ist.

Die Stimmabgabe wird bei den Pfarrgemeinderatswahlen 2026 erneut auch online möglich sein. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit den Zugangsdaten. 

Wichtige Eckdaten zur PGR-Wahl:
  • Kandidatur ab Herbst 2025 bis 11. Januar 2026
  • Alle Wahlberechtigten erhalten ihre personalisierte Wahlberechtigung und persönliche Kennung für die Onlinewahl im Februar 2026
  • Wahl per Brief, im Wahllokal oder online (je nach Pfarrei, bitte Aushänge beachten)
  • Wahltermin: Sonntag, 1. März 2026
Was ist der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes. Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und über die Verhältnisse vor Ort, über neue Aktivitäten und gute Ideen mitzubestimmen. Im Pfarrgemeinderat wird Christ:in-Sein gelebt.

Auf welchen Grundlagen beruht der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) entworfen hat.
Das Konzil hat sich von der alten Teilung in Klerus und Laien verabschiedet. Die Gleichheit aller Getauften ist grundlegender als alle Unterschiede. Alle sind, wie das Konzil sagt, „vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung“ berufen. Es gibt ein gemeinsames Priestertum aller Gläubigen.
Die Kirche wird demnach von allen Gläubigen getragen, und alle sind verantwortlich für ihre Sendung: Den Menschen die Gestalt und Botschaft Jesu bekannt und erfahrbar zu machen. [Theologische Grundlagen des PGR]

Wie demokratisch ist der Pfarrgemeinderat?

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderats werden von den Katholik:innen der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Die Wahl ist ein Kennzeichen von Demokratie! 

Eine Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte dazu, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und ihre Anliegen zu vertreten. Wer bei einer Wahl seine Stimme abgibt, stattet andere Personen mit einem Mandat aus. Wem ein Mandat gegeben ist, dem wird etwas anvertraut. Demokratie lebt von dieser „Mandatierung“.
Auch bei der Pfarrgemeinderatswahl geht es um dieses vertrauensvolle „Auftrag-Erteilen“. Die Pfarreimitglieder trauen den Pfarrgemeinderäten besondere Impulse zu und vertrauen ihnen an, gemeinsam mit den Seelsorgern den Weg der Gemeinde vorausschauend zu bedenken.

Deswegen ist es von großer Bedeutung, dass die Mitglieder des Pfarrgemeinderats von den Katholik:innen der Pfarrgemeinde direkt gewählt werden. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird zwar nach der Wahl von „Berufungen“ in den Pfarrgemeinderat gesprochen, um beispielsweise einem Jugendvertreter einen Sitz zu sichern, falls keiner direkt gewählt worden ist. Diese Ausdrucksweise ist aber missverständlich, um nicht zu sagen: falsch.

Die Rechtsgrundlagen heben auch hier hervor, dass es sich um eine Wahl handelt, und sprechen von einer Hinzuwahl. Denn nicht der Pfarrer beruft zusätzliche Mitglieder, sondern die direkt Gewählten entscheiden darüber. Auch die Hinzugewählten sind gewählte Mandatsträger:innen.
Zudem wird in den Rechtsgrundlagen darauf geachtet, dass die direkt gewählten Mitglieder immer in der Mehrheit sind, zum Beispiel durch die Regelung, dass mindestens zwei Drittel direkt gewählt und maximal ein Drittel der Mitglieder hinzugewählt werden kann.

Zudem ist geregelt, dass die Zahl der amtlichen Mitglieder (also der Mitglieder, die qua Amt Mitglied im PGR sind) nicht zu groß ist. Dies ist gerade für Pfarrgemeinderäte oder vergleichbare Gremien in größeren Seelsorgeeinheiten (Pfarrverbände, Pfarreiengemeinschaften) von Bedeutung.
Ein weiterer Aspekt, der den PGR als demokratisches Gremium auszeichnet, ist das Faktum, dass der Vorsitzende gewählt und nicht einfach der Pfarrer ist.

In den nach dem Zweiten Weltkrieg errichteten Pfarrausschüssen der Katholischen Aktion war dies noch anders. Deren Mitglieder wurden vom Pfarrer „berufen“. 

Den entscheidenden Wendepunkt brachte das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965). Weil dort hervorgehoben wurde, dass jede:r Gläubige kraft Taufe vom Herrn selbst berufen ist (und nicht nur der „verlängerte Arm“ des „Geistlichen“ ist), wurden die Pfarrausschüsse in Gremien umgewandelt, deren Mitglieder von den Gläubigen gewählt werden.

Seitdem heißt auf Pfarreiebene dieses Gremium Pfarrgemeinderat. In den meisten deutschen Diözesen traten die ersten Rechtsordnungen 1968 in Kraft.