Weitere informationen erhalten Sie im
⇒Pfarrbüro .
Die Kirchenverwaltung ist das Entscheidungsgremium der Kirchenstiftung. Die Kirchenverwaltung ist Hand, Mund, Auge und Ohr (d.h. Organ) der Kirchenstiftung.
Der Kirchenverwaltung obliegen die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Sorge für die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse und die Erledigung der der Kirchenstiftung sonst zugewiesenen Aufgaben.
Die Kirchenverwaltung sorgt dafür, dass das ihr anvertraute Stiftungsvermögen ungeschmälert erhalten und ordnungsgemäß verwaltet wird; zu diesem Zweck hat sie insbesondere den Haushaltsplan der Kirchenstiftung aufzustellen, zu beraten und zu beschließen sowie die Jahresrechnung zu erstellen.
Zu den ortskirchlichen Bedürfnissen zählen insbesondere:
- Planung, Errichtung, Ausstattung und der Unterhalt der Kirche
- Bereitstellung des Sachbedarfes für die Feier des Gottesdienstes und Seelsorge
- die Planung, Errichtung und der Unterhalt der den Pfarrgeistlichen, den kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Kirchengemeinde dienenden Gebäude
- Bestreitung des sonstigen Verwaltungsaufwandes einschließlich des Sachbedarfs für die Pfarramtliche Geschäftsführung
- Die Kirchenverwaltungsmitglieder sind der gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben sowie der Wahrung der Verschwiegenheit, insbesondere im Hinblick auf Personalangelegenheiten, Steuergeheimnis, kirchlichem Meldewesen und Datenschutz verpflichtet.
Die spezielle Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Kirchenverwaltung ist die Kirchenstiftungsordnung (KiStiftO). Die Kirchenstiftungsordnung gilt für alle bayerischen (Erz-)Diözesen und gibt Auskunft über Wahl, Zusammensetzung, Geschäftsgang, Befugnisse und Pflichten der Kirchenverwaltungen.
Die Kirchenverwaltung besteht aus: - dem Kirchenverwaltungsvorstand
- den gewählten und berufenen Mitgliedern
Sie wird für sechs Jahre gewählt.