Pfarrverband Pasing

Bäckerstraße 19 | 81241 München | Tel. (089) 82 93 97 9-0 | E-Mail: Maria-Schutz.Muenchen@ebmuc.de

Kircheneintritt | Kirchenaustritt

Sie wollen in die Gemeinschaft der katholischen Kirche eintreten?

Das „Eintritts-Sakrament“ in die katholische Kirche ist die Taufe.
Für eine erste Kontaktaufnahme wenden Sie sich entweder an die Glaubensorientierung oder nehmen mit uns Kontakt über die Pfarrbüros auf.
Wir begleiten Sie gerne bei den weiteren Schritten und freuen uns auf Sie.

Sie wollen wieder in die Gemeinschaft der katholischen Kirche eintreten?

Ein persönliches Gespräch mit einem Seelsorger:in Ihres Vertrauens oder auch ein Gespräch in der Glaubensorientierung kann bei der Klärung der unterschiedlichen Fragen zu einem Wiedereintritt helfen. Mit Ihnen gemeinsam wird der Antrag auf Kircheneintritt bzw. Wiederaufnahme formuliert.
Sollten Sie einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten sein, besteht der erste Schritt darin, dass Sie dort Ihren Austritt erklären.
 
Die Wiederaufnahme soll nicht nur einen Rechtsakt darstellen, sie ist ein bewusster Neuanfang in der Glaubensgemeinschaft.
Deshalb vollzieht sich die Wiederaufnahme in einer schlichten Feier – nach Ihrem Wunsch in einem Gottesdienst der Gemeinde oder gemeinsam mit dem Priester, der Sie aufnimmt.
 
Mit dem Glaubensbekenntnis drücken Sie Ihren Willen aus, wieder zur Gemeinschaft der katholischen Kirche zu gehören. Der Priester erklärt dann im Namen der Kirche, dass Sie wieder aufgenommen sind.
 
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über die Pfarrbüros auf. Wir freuen uns auf Sie!

Sie wollen in die Gemeinschaft der katholischen Kirche übertreten?

Wenn Sie einer anderen christlichen Kirche angehören oder angehört haben, ist ein Übertritt (Konversion) in die katholische Kirche möglich. Für diesen Schritt müssen Sie bereits christlich getauft worden sein.
 
Für eine erste Kontaktaufnahme und die Klärung des genauen Weges wenden Sie sich entweder an die Glaubensorientierung oder nehmen mit uns Kontakt über die Pfarrbüros auf.
Wir begleiten Sie gerne bei den weiteren Schritten und freuen uns auf Sie.
Kircheneintritt - Kirchenaustritt

Sie überlegen aus der Gemeinschaft der katholischen Kirche auszutreten?

Gerne stehen wir Ihnen bei den Überlegungen für einen möglichen Kirchenaustritt für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Stellen Sie uns Ihre Fragen und teilen Sie uns Ihren Ärger oder Ihre Beschwerden mit. Selbstverständlich entscheiden Sie vollkommen frei, ob Sie vor einer staatlichen Stelle (i.d.R. am Standesamt) Ihren Kirchenaustritt erklären – wir respektieren Ihre Entscheidung in jedem Fall.

Sie sind aus der katholischen Kirche ausgetreten?

Sicher haben Sie sich diesen Schritt lange und gut überlegt. Nun ist er vollzogen und die Gründe für Ihren Austritt können wir nur erahnen. Ob es nun die Kirchensteuer, das Erscheinungsbild der Kirche – hier besonders die Veröffentlichungen zu den schrecklichen Missbrauchstaten von kirchlichen Mitarbeitenden – oder die fehlende Bindung mit uns als Kirchengemeinde vor Ort war, wissen wir nicht. Gerne würden wir darüber mit Ihnen ins Gespräch kommen. Melden Sie sich deshalb gerne bei uns, um mit einem Mitglied des Seesorgeteams darüber zu sprechen.
 
Wir sagen Danke für Ihre Unterstützung in der Vergangenheit. Ihr Beitrag war ein wichtiger Baustein für viele kirchliche und soziale Initiativen im Pfarrverband Pasing und weit darüber hinaus. Ihre Mitgliedschaft wird uns sehr fehlen. Da sich Kirche als Solidargemeinschaft versteht, wird uns in besonderer Weise auch Ihr Kirchensteuerbeitrag für unsere seelsorglichen Aufgaben und zur Erhaltung unserer Gebäude und Angebote hier im Pfarrverband Pasing fehlen.

Was bedeutet ein formaler Austritt aus der Gemeinschaft der katholischen Kirche?

Mit Ihrer Entscheidung sind Sie für uns nicht „abgeschrieben“. Durch die Taufe ist eine Verbindung mit Jesus Christus entstanden, die nicht vergeht oder aufgelöst wird. Im Moment der Taufe wird jedem Menschen von Gott zugesagt: „Du bist mein geliebtes Kind!“
Diese Zusage nehmen wir Seelsorgerinnen und Seelsorger im Pfarrverband Pasing ernst. Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt über eine Rückkehr zur kirchlichen Gemeinschaft Gedanken machen, so begleiten wir Sie gerne ergebnisoffen dabei.
 
Wir sehen es - neben der weiterhin möglichen seelsorglichen Begleitung - auch als unsere Verpflichtung an, Sie über die kirchenrechtlichen Auswirkungen (die weltweit gültig sind und nicht von uns vor Ort festgelegt werden) bezüglich Ihres Kirchenaustritts zu informieren:
Als aus der Gemeinschaft der Kirche ausgetretene Person
  • dürfen Sie die Sakramente der Versöhnung (Beichte), Eucharistie (Kommunion), Firmung und Krankensalbung - außer in Todesgefahr - nicht empfangen,
  • können Sie keine kirchlichen Ämter bekleiden und keine Funktionen in der Kirche wahrnehmen,
  • können Sie nicht Taufpate und nicht Firmpate sein,
  • können Sie nicht Mitglied in pfarrlichen und in diözesanen Räten sein (z. B. Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung, etc.),
  • verlieren Sie das aktive und passive Wahlrecht in der Kirche,
  • können Sie nicht Mitglied in öffentlichen kirchlichen Vereinen sein.
  • Für eine kirchliche Eheschließung muss zuvor eine Erlaubnis zur Eheschließungsassistenz beim Erzbischof eingeholt werden. Diese setzt Versprechen über die Bewahrung des Glaubens und die katholische Kindererziehung voraus.
  • Ebenso kann kein kirchliches Begräbnis gefeiert werden.

Haben Sie weitere Fragen?

Jederzeit stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Bitte kommen Sie über die Pfarrbüros auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie!