Banner der Stadtkirche Mühldorf

Was ist eine Kirchenverwaltung?

Quelle: korbiwiki

Die Kirchenverwaltung (KV)

Die Kirchenverwaltung kümmert sich vor allem um die Finanz- und Vermögensverwaltung einer Pfarrei bzw. Kirchenstiftung. Weitere wichtige Aufgaben sind beispielsweise die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen an den kirchlichen Gebäuden, Verwaltung im Bereich des Personals der Kirchenstiftung und oftmals auch den Betrieb eines Kindergartens oder einer Kindertagesstätte. 

Neben dem Pfarrer bzw. seinem Vertreter besteht die KV aus gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern. Je nach Größe der Kirchengemeinde kann die Anzahl der KV-Mitglieder von zwei bis acht gewählten und evtl. zwei bis drei zusätzlich berufenen Personen variieren. 

Die KV vertritt nicht nur die jeweilige Kirchenstiftung, sondern auch alle Kirchensteuerzahler und -zahlerinnen der zugehörigen Kirchengemeinde. 
 
Außerdem wählt die KV wiederum die Vertreterinnen und Vertreter des Diözesansteuerausschusses (DiStA), die die Kirchensteuerzahler der gesamten Erzdiözese München und Freising vertreten. Der DiStA entscheidet über den Haushalt der Erzdiözese München und Freising. Damit geht es bei der Wahl der Kirchenverwaltung zum einen um die Verwaltung der Kirchenstiftung vor Ort, zum anderen aber auch indirekt um den Diözesanhaushalt und die Verwaltung der Kirchensteuereinnahmen der gesamten Erzdiözese. Beispielsweise wurden 2016 rund 100 Millionen Euro für Zuschüsse an Kirchenstiftungen verwendet und weitere rund 75 Millionen Euro wurden als Zuschüsse für Baumaßnahmen kirchlicher Rechtsträger (vor allem der Kirchenstiftungen) gewährt.

Die Kirchenstiftung (KiStift)

Die Kirchenstiftung gilt rechtlich als juristische Person und verfügt damit – ähnlich wie ein Unternehmen – über Rechte und Pflichten. Sie gehört zur Gruppe der kirchlichen Stiftungen, die ausschließlich oder überwiegend kirchlichen Zwecken der katholischen Kirche in Bayern gewidmet sind. Das umfasst insbesondere den Gottesdienst, die Verkündigung, die Bildung, den Unterricht, die Erziehung oder das Wohlfahrtswesen (vgl. Art. 1 Abs. 1 KiStiftO). Dafür ist sie Eigentümerin der jeweiligen kirchlichen Gebäude (Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus usw.) und evtl. weiterer Immobilien (Wohnungen, landwirtschaftliche Nutzflächen, Wald usw.). Mit ihrem Vermögen, so wie dem Ertrag aus diesem Vermögen, werden die „ortskirchlichen Bedürfnisse“ bedient. Sie ist Arbeit-/Dienstgeber der Menschen, die für die Kirchenstiftung arbeiten, wie beispielsweise Mesner/-in, Hausmeister/-in, Sekretär/-in, Putzkraft, Kirchenmusiker/-in etc. Oftmals hat eine Kirchenstiftung auch die Trägerschaft einer Kindertagesstätte (v.a. Kindergarten) übernommen. In der Regel gehört das Gebäude der Kita zur Kirchenstiftung und diese ist auch Arbeit-/Dienstgeber für das pädagogische Personal (Erzieher/-innen und Kinderpfleger/-innen).
 
Pastorale Mitarbeiter (Priester, Diakon, Pastoralreferent/-in, Gemeindereferent/-in) einer Pfarrei/ eines Pfarrverbands sind nicht bei der Kirchenstiftung, sondern bei der Erzdiözese München und Freising angestellt und für den jeweiligen Pfarrverband/ die jeweilige Pfarrei an-/ zugewiesen. Einige Pfarreien besitzen neben der Pfarrkirche auch eine oder mehrere Filialkirchen (lat.: Filius = der Sohn, Filia = die Tochter). Diese können teilweise eine eigene Kirchenverwaltung haben.

Der Verwaltungs- und Haushaltsverbund (VHV)

Ein Pfarrverband bzw. eine Stadtkirche besteht aus mehreren Pfarreien, der/die von einem Pfarrer oder einem/einer Pfarrbeauftragten geleitet wird. Um die Bewältigung ähnlicher Verwaltungsaufgaben zu vereinfachen, können Kirchenstiftungen einen Verwaltungs- und Haushaltsverbund gründen. Dieser hilft dann dabei, einen Teil der anfallenden Aufgaben, Aktionen und Veranstaltungen gemeinsam zu organisieren. Darüber hinaus dient der VHV der Verwaltung des gemeinsamen Haushalts der einzelnen Kirchenstiftungen und ist gemeinsamer Anstellungsträger für deren Personal. Zur Steuerung des Verbundes wird als zusätzliches Gremium der Haushalts- und Personalausschuss (HUP) gebildet. Dieser konzentriert sich auf Haushalts- und Personalangelegenheiten und setzt sich aus Mitgliedern der beteiligten Kirchenverwaltungen zusammen. Die einzelnen Kirchenverwaltungen bestehen weiter. Sie sind zum Beispiel nach wie vor für alle Gebäude der einzelnen Kirchenstiftung und den dafür notwendigen Haushalt zuständig. Auf alle weiteren Aspekte haben Sie über den Haushalts- und Personalausschuss auch weiterhin Einfluss.

Der Kindertagesstättenverbund (Kita-Verbund)

Einige Kirchenstiftungen betreiben eine Kindertagesstätte (Kita), deren Verwaltung mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Um die Bewältigung ähnlicher Verwaltungsaufgaben zu vereinfachen, können Kirchenstiftungen, die selbst eine Kita besitzen, einen Kita-Verbund gründen. Dieser regelt den gemeinsamen Betrieb der zugehörigen Kindertagesstätten. Die Steuerung des Verbundes übernehmen Mitglieder der beteiligten Kirchenverwaltungen, die damit gleichzeitig den Kita-Ausschuss bilden. Die einzelnen Kirchenverwaltungen bestehen weiterhin. Sie sind auch weiterhin für die Gebäude der Kindertagesstätte und den dafür notwendigen Haushalt zuständig. Auf alle weiteren Aspekte haben Sie über den Kita-Ausschuss auch weiterhin Einfluss.

Geschichte der Kirchenverwaltung

Seit den Anfängen unseres Bistums und bis heute sind die meisten Kirchen Eigentum von Kirchenstiftungen. Diese auf Dauer angelegten juristischen Personen verfügen über Gebäude und Grundstücke, Kapitalvermögen und Einnahmerechte, deren Erträge dafür bestimmt sind, Bau und Ausstattung der jeweiligen Kirche zu unterhalten und die laufenden Erfordernisse für den Gottesdienst zu bestreiten.
 
Für die Verwaltung des Vermögens der Kirchenstiftungen waren in Bayern schon seit dem späten Mittelalter zwei aus der Gemeinde bestellte so genannte „Kirchpröpste“ zusammen mit dem Pfarrer zuständig. Sie wurden – jeweils zwei an der Zahl und für die Dauer von zwei oder drei Jahren – gemeinsam von weltlicher Obrigkeit und Pfarrer aus der Pfarrgemeinde bestellt. In ihnen kann man die Vorläufer der heutigen Kirchenverwaltungen bzw. Kirchenpfleger sehen, die somit eine mehr als 500-jährige Tradition besitzen.
 
Nach der Säkularisation von 1803 übernahm der Staat zunächst die Aufsicht über die kirchliche Vermögensverwaltung, ab 1807 nahm er sie durch staatliche „Stiftungsadministrationen“ sogar selbst wahr. Nach 1817 wurde die Stiftungsverwaltung den politischen Gemeinden übertragen
 
Eigene Kirchenverwaltungen – bestehend aus dem Pfarrer, einem Gemeindevertreter und mehreren gewählten Mitgliedern – wurden in Bayern dann 1834 eingerichtet. Dies kann man als Gründungsdatum der Kirchenverwaltungen in unserem heutigen Verständnis nehmen, auch wenn die konkrete Gestalt später noch mehrfach verändert wurde; u.a. entfiel der Vertreter der politischen Gemeinde. Die freie Verfügungsgewalt der Kirche über ihr Eigentum wurde nach dem Ende der Monarchie eingeführt und im Bayerischen Konkordat von 1924 festgeschrieben. Heute ist die Kirchenverwaltung eine rein kirchliche Einrichtung, bestehend aus dem Pfarrer und gewählten Mitgliedern.
 
Die Mitgliedschaft in einer Kirchenverwaltung ist also eine sehr traditionsreiche Form dessen, dass Laien an entscheidender Stelle Mitverantwortung innerhalb der Kirche übernehmen.