Pfarrgemeinderatswahl am 20. März 2022

Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und über die Verhältnisse vor Ort, über neue Aktivitäten und gute Ideen mitzubestimmen. Verantwortlich für die Organisation der Pfarrgemeinderatswahl ist der Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising
Hier können Sie Wahlergebnisse sehen

ONLINE-WAHL – Flexibilität bei der Stimmabgabe


Informationen dazu finden Sie auch in der PGR-Wahl-Info Nr. 03.

Bei der Pfarrgemeinderatswahl 2022 haben alle Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme online abzugeben (alternativ weiterhin auch Urnengang bzw. Briefwahl). 

Es gibt also drei Möglichkeiten zur Stimmabgabe:
  • Urne im Wahllokal
  • Online
  • Briefwahl (auf Anforderung durch Wahlberechtigten)
Die Teilnahme an der Online-Wahl steht jeder Pfarrei frei. Sie können im PGR entscheiden, sich von der Online-Wahl abzumelden. Diese Entscheidung muss dann bis zum 31. Oktober ins Online-Wahlportal eingestellt werden.

Achtung: Da es viele skeptische Rückfragen zur Durchführung der Online-Wahl gibt und die Pfarreien darüber ggf. noch beraten können, wurde die Frist der Rückmeldung bis 15. November 2021 verlängert.

Alle Pfarreien müssen weiterhin auch ein Wahllokal öffnen, unabhängig davon, ob sie an der Online-Wahl teilnehmen oder nicht.

Auch unabhängig von der Teilnahme an der Online-Wahl erhält jede:r Wahlberechtigte in der Erzdiözese München und Freising im Februar 2022 eine personalisierte Wahlbenachrichtigung. Die Erzdiözese übernimmt die
Kosten für die zentrale Zusendung.
Die Katholiken:innen der an der Online-Wahl teilnehmenden Pfarreien finden auf der Wahlbenachrichtigung eine persönliche Kennung für die Online-Stimmabgabe. Jede:r Wählende kann entweder diese Kennung zur Online-Stimmabgabe nutzen oder am Wahltermin in das auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal zur Urnenwahl gehen oder im Vorfeld die Briefwahlunterlagen anfordern. Eine doppelte Stimmabgabe ist ausgeschlossen.

Bei der Online-Wahl können die Pfarreien ab Freitag, 18. März 2022, die Wahlergebnisse und die aktuellen Wählerverzeichnisse aus dem Wahlportal abholen bzw. downloaden.

Chancen für die Pfarrgemeinde

  • Jede(r) Wahlberechtigte wird über die PGR-Wahl und ihr/sein Stimmrecht informiert.

  • Dem/der einzelnen Katholik:in wird signalisiert: „Du hast eine Stimme in der Kirche.“

  • Durch die Wahlmitteilung können auch Katholik:innen, die nicht zu den regelmäßigen Gottesdienstbesuchern zählen, auf niederschwellige Art und Weise durch die Online-Wahl an der Wahl teilnehmen.

  • Je höher die Wahlbeteiligung ist, umso mehr wird deutlich, dass vielen Katholik:innen Mitverantwortung in der Kirche ein wichtiges Anliegen ist.

  • Je höher die Wahlbeteiligung, umso größer ist die Legitimation für die Arbeit des Pfarrgemeinderats.

Warum Mischform mit Online-Wahl?

Mit der Allgemeinen Briefwahl wurden bei den PGR-Wahlen 2018 fast alle Wahlberechtigten in der Erzdiözese erreicht. Die Wahlbeteiligung hat sich diözesanweit dadurch auf knapp 25 Prozent deutlich erhöht, teilweise lag sie bei über 50 Prozent. Mehr Katholik:innen als vielerorts erwartet haben mit der Abgabe ihrer Stimme ihr Interesse an der Pfarreiarbeit gezeigt. Allerdings: Der Aufwand, die Wahlunterlagen zu verteilen, war für die Pfarreien enorm. Deswegen wurde für die PGR-Wahlen 2022 die Wahlform weiterentwickelt. Die Vorteile der Allgemeinen Briefwahl (jede:r Wahlberechtigte wird informiert und kann niederschwellig seine Stimme abgeben) wurden übernommen, die Nachteile beseitigt (Papierverbrauch, Unterlagenverteilung, Portofinanzierung). Mit der Mischform bleiben wir „barrierefrei“. Diejenigen Wahlberechtigten, die wegen Alter und Behinderung weniger mobil sind, können die Briefwahlunterlagen anfordern oder online wählen bzw. sich dabei unterstützen lassen. Niemand soll abgehängt werden.

Zusammengefasst: Die wichtigsten Infos zur Online-Wahl
(aus einer Mail an alle PGR-Vorsitzenden am 29.10.2021)

Die wichtigsten Fakten:
  • Jede:r Wahlberechtigte bekommt postalisch zugestellt eine Wahlbenachrichtigung, unabhängig davon, ob Sie eine Online-Wahl durchführen. Dort ist je nach Ihrer Entscheidung angegeben, dass er/sie  zwei (Wahllokal oder Briefwahl) oder drei (Online, Wahllokal oder Briefwahl) Möglichkeiten hat, die Stimme abzugeben. 
    -> wer die Online-Wahl angeboten bekommt, kann trotzdem via Briefwahl oder Urne wählen!
  • Die notwendigen Festlegungen (wie der / die Wahlausschussvorsitzende oder die Wahllokale mit Ort und Abstimmungszeitraum) müssen ohnehin getroffen und veröffentlicht werden. Einen Teil dieser Daten verwenden wir für die Wahlbenachrichtigung (z.B. wann und wo ist das Wahllokal offen), diese  können nur von Ihnen kommen und müssen deswegen im Wahlportal eingegeben werden. Die Eingaben dazu im Wahlportal sind ein geringer Aufwand.
    -> Sie müssen in jedem Fall Eingaben im Online-Wahlportal machen!
 Vorteile PGR Wahl 2022
  • Um den Versand und die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten muss sich in der Pfarrgemeinde niemand kümmern. Dies erfolgt automatisch und auf Kosten der Erzdiözese mit den eingedruckten Angaben, die die Pfarrgemeinde in das Wahlportal eingegeben hat.
  • Der grundsätzliche Mehrwert: Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit allen notwendigen Informationen zur PGR-Wahl in Ihrer Pfarrei, wie z.B. Wahllokale, Öffnungszeiten/Abstimmungszeiträume, Internetseite Ihrer Pfarrei,  Möglichkeit der Briefwahl, Ansprechpartner/Wahlausschussvorsitzende(r) – wenn Online-Wahl angeboten wird, auch einen jeweils einmaligen persönlichen Zugangscode zur Abstimmung in Ihrer Pfarrei. Sie erreichen zusätzliche Wähler und Wählerinnen und darunter vor allem auch die jüngere und mittlere Generation.
Trauen Sie sich die Online-Wahl zu und haben Sie Vertrauen. Das Wahlportal ist benutzerfreundlich gestaltet und kann mit wenig Aufwand genutzt werden. Die notwendigen Eingaben sind überschaubar. Es kommt keine Arbeit auf Sie zu, über die Sie nicht bereits jetzt informiert sind.  Zwischen den notwendigen Eingabefristen werden die Verantwortlichen vor Ort jeweils viele Wochen „Pause“ haben, in denen sie mit dem Wahlportal nichts zu tun haben werden. Sie müssen in jedem Fall einen Stimmzettel erstellen. Das können Sie beispielsweise über das Online-Wahlportal, für das Sie die Kennung erhalten haben. Es entsteht keine Mehrarbeit. Sie geben die Kandidaten und Kandidatinnen mit denselben Angaben, wie auf dem zu druckenden Stimmzettel für die Urnen-/und Briefwahl, ins Wahlportal ein.
 
Welche Mehrarbeit verursacht die Online-Wahl für Sie?
  • Sie melden uns diejenigen wenigen Wahlberechtigten, die aus Ihrem Wählerverzeichnis gestrichen wurden, weil sie in einer anderen Pfarrgemeinde wählen.
  • Sie holen sich kurz vor dem Wahltag das Wählerverzeichnis der Online-Wähler und das Abstimmungsergebnis der Online-Wahl aus dem Wahlportal ab. Die Bereitstellung dieser Daten an Sie erfolgt automatisch.
Welche Vorteile und Entlastung bringt die Online-Wahl für Sie?
In jedem Fall haben Sie signifikant weniger Wähler- und Wählerinnen, die im Wahllokal abstimmen wollen, und weniger Briefwähler. Weniger Briefwähler auch deshalb, weil der Abstimmungszeitraum bei der Online-Wahl zwei Wochen beträgt und die Abstimmung von jedem beliebigen Ort aus, also z.B. auch im Urlaub oder bei berufs- oder ausbildungsbedingten Abwesenheiten vom Wohnort, online erfolgen kann.
  • Sie können die Öffnungszeit und die Besetzung des Wahllokales an die diese zu erwartende geringere Anzahl von Wählern/-innen anpassen
  • Sie brauchen weniger gedruckte Stimmzettel
  • Sie müssen weniger Briefwahlunterlagen verschicken
  • Sie haben weniger Kosten
  • Die Online-Abstimmung ist Corona gerecht. Es werden Ansammlungen vor und im Wahllokal vermieden.
Mit dem Wahlergebnis der Online-Wahl erhalten Sie bereits ein ausgezähltes Stimmenergebnis – Sie müssen nur noch die Urnen- und Briefwähler auszählen.
  • Sie haben weniger Aufwand im Wahllokal
  • Sie brauchen weniger Wahlhelfer/-innen
Die Online-Wahl ist sicher. Eine doppelte Stimmenabgabe ist ausgeschlossen.

Ihr Beitrag: Das fristgemäße Einpflegen der Daten

Um die Wahlbenachrichtigungen versenden und die Online-Wahl durchführen zu können, sind wir auf die fristgemäße Einpflege der Daten angewiesen.

  • Spätestens bis 31. Oktober 2021 (wurde verlängert bis 15. November 2021): Abmeldung von der Online-Wahl (falls sich eine Pfarrgemeinde dagegen entscheidet) im Online-Wahlportal.

  • Spätestens bis 30. November 2021: Festlegung und Eingabe der Wahllokale (Ort und Zeit), der Abstimmungszeiträume, Adresse des Pfarramts (Absender, der auf der Wahlbenachrichtigung stehen soll) und der Frist, bis wann die Briefwahl beim Wahlausschuss eingegangen sein muss: Eingabe in das Online-Wahlportal. Diese Angaben werden von allen Pfarrgemeinden benötigt, unabhängig davon, ob die Wahl als Online-Wahl durchgeführt wird.

  • Spätestens bis zum 06. Februar 2022: Schließung der endgültigen Liste der Kandidat:innen und bis zum Folgetag Eingabe der endgültigen Kandidat:innenliste für den Stimmzettel in das Online-Wahlportal, wenn eine Online-Wahl durchgeführt wird.

All diese notwendigen Angaben müssen seitens der Pfarrgemeinde (PGR, Wahlausschussvorsitzende:r oder Vertreter:in, ggf. auch Pfarrbüro) im Online-Wahlportal eingegeben werden. Die jeweilige Zugangs-Kennung erhalten der/die Pfarrgemeinderats-Vorsitzende Anfang Oktober und das Pfarrbüro per E-Mail (je Pfarrgemeinde eine Kennung).

Alle Termine mit ergänzenden Hinweisen finden Sie im Terminplan.
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