PFARRVERBAND PARTENKIRCHEN-FARCHANT-OBERAU

Pfarrgasse 2, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telelefon: 08821-9670080, E-Mail: Maria-Himmelfahrt.Partenkirchen@ebmuc.de

Wir möchten unser Kind taufen lassen!

Diese Informationen sollen Ihnen einen Überblick verschaffen, worauf Sie im Hinblick der Taufe Ihres Kindes schon im Vorfeld achten sollten:
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Taufstein in Maria Himmelfahrt
Foto: S.Weber
Voraussetzungen für die Taufe eines Kindes:
Wenigstens ein Elternteil muss aktuell der Katholischen Kirche angehören: Die Eltern sind „die ersten Zeugen des Glaubens an Jesus Christus für ihr Kind“, wie es in der Taufliturgie heißt.
Der Wohnsitz muss auf dem Gebiet des Pfarrverbandes liegen: Die Taufe gliedert immer in eine konkrete Pfarrgemeinde ein, in die das Kind hineinwachsen soll.

Tauforte:

Die Taufe wird ausschließlich in einer der Pfarrkirchen des Pfarrverbandes, nämlich in jener des Wohnsitzes gespendet. Dort steht der Taufstein, an dem seit Jahrhunderten die Kinder getauft und in die Gemeinschaft der Pfarrgemeinde und der ganzen Kirche aufgenommen werden. Eine Taufe z.B. in der Zugspitzkapelle oder an einem Bildstock oder einer privaten Hauskapelle ist grundsätzlich nicht möglich.
Ausschließlich am letzten Samstag eines Monats ist die Taufe auch in der Wallfahrtskirche St. Anton möglich. Die dortige Kirchenverwaltung erhebt aber eine Gebühr von 50,00 € für die Bereitstellung der Kirche.
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Taufstein in St. Ludwig
Foto: S.Weber
Tauftermine:
Als mögliche Tauftermine stehen Ihnen die Samstage vormittags und nachmittags zur Verfügung. An Sonntagen wird die Taufe nur direkt im Anschluss an den zweiten Sonntagsgottesdienst gespendet, also gegen 11.30 Uhr. Sonntagnachmittags sind keine Taufen möglich.

Terminvereinbarung:

Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich einfach an das zuständige Pfarrbüro und machen mit dem Sekretariat einen konkreten Termin mit Uhrzeit aus. Da für die Anmeldung eine Geburtsurkunde „für religiöse Zwecke“ und die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nötig ist, ist es sinnvoll, wenn Sie zu den Öffnungszeiten der Pfarrbüros dort persönlich zur Anmeldung Ihres Kindes erscheinen. Welcher Taufspender die Taufe hält, wird dann von den Seelsorgern festgelegt. Etwa 1-2 Wochen vor dem Tauftermin meldet sich der Taufspender bei Ihnen und vereinbart einen Besprechungstermin, an dem der Gottesdienstablauf und weitere Einzelheiten besprochen werden.
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Taufstein in St. Andreas
Foto: K.Horn

Taufpaten:
Der Pate (je Kind können auch zwei Paten genannt werden) muss selbst der Katholischen Kirche angehören und gefirmt sein. Bei Paten, die nicht auf dem Gebiet des Pfarrverbandes wohnen, ist eine sog. „Patenbescheinigung“ beim aktuellen Wohnsitzpfarramt anzufordern und bei uns vorzulegen.
Christen einer anderen Konfession können als Taufzeugen fungieren, wobei immer ein Pate (s.o.) an erster Stelle zu nennen ist. Die Übernahme des Patenamtes ist für jene, die aus der Kirche ausgetreten sind, nicht möglich.

Gebühren werden bei der Taufspendung in einer der Pfarrkirchen keine erhoben.
Wenn ein Organist gewünscht ist, erhebt dieser selbständig seine Aufwandsentschädigung.

Weitere Informationen geben die jeweiligen Pfarrämter unseres Pfarrverbandes.


Weitere Informationen auf der Homepage des Erzbistums unter folgendem Link: Taufe