Katholischer Pfarrverband Ampfing

St.-Martin-Str. 7, 84539 Ampfing - Telefon 08636/9822-0 - E-Mail pv-ampfing@ebmuc.de
K I R C H E N V E R W A L T U N G E N

Im Pfarrverband Ampfing engagieren sich Ehrenamtliche in acht Kirchenverwaltungen um das Vermögen der einzelnen Kirchenstiftungen.
Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet über den Haushalt und das Stiftungsvermögen der Pfarrei nach Anhörung des Pfarrgemeinderates.
Wenn ein neuer Pfarrer in der Pfarrgemeinde seinen Dienst beginnt, überreicht der Kirchenpfleger den Kirchenschlüssel. Bei den Verhandlungen mit der politischen Gemeinde über die Zuschüsse zur Kirchenrenovierung oder zur Kindertageseinrichtung sitzen die Vertreter der Kirchenverwaltung mit am Tisch. Auch wenn viele Kirchenverwaltungen ihren Dienst oft ohne großes öffentliches Aufsehen tun, sind sie dennoch in der Pfarrei ein unverzichtbares und überaus wichtiges Gremium. Die Kirchenverwaltung wird durch Beschlussfassung tätig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Kein anwesender Stimmberechtigter darf sich der Stimme enthalten. Die Kirchenverwaltung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

Aufgaben der Kirchenverwaltungen
  • Entscheidung über Haushalt und Finanzen der Pfarrei
  • Genehmigung von Personalanstellungen für die Kirchenstiftungen und der Kindertageseinrichtungen (Arbeitsverträge)
  • Trägerschaft der Kindertageseinrichtung (Betriebsführung)
  • Abschluss von sonstigen Verträgen
  • Beantragung von Zuschüssen
  • Beratung und Beschluss über Baumaßnahmen
  • Führung des Inventarverzeichnisses
  • Beschaffung und Unterhalt der Inneneinrichtung der Kirchen sowie Ausstattung der Diensträume, Pfarrheim etc.
  • Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
  • Entscheidung über die Verwendung von freiwilligen Spenden ohneZweckbestimmung des Stifters
  • Zuständigkeit für Gebäude, Ausstattung und Verwaltungsaufwand
  • Gemeinsame Verantwortung für die Seelsorge in Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat 
Haushalts- und Personalausschuss

Seit 1. Januar 2015 gibt es im Pfarrverband einen Haushalts- und Personalausschuss. Dieses Gremium entstand mit Gründung des Haushaltsverbundes. Vertreter aller Kirchenverwaltungen des Pfarrverbandes (außer Zangberg) beraten und entscheiden auf Pfarrverbandsebene in Angelegenheiten der Seelsorge, Verwaltung und Personal.

Weitere Informationen