Pfarrgemeinderatswahl am 01. März 2026

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Am Sonntag, 01. März 2026, finden die Pfarrgemeinderatswahlen statt. Das Motto lautet: „Gemeinsam gestalten. Gefällt mir“.

Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholische:r Christ:in ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholische.r Christ:in ist.

Die Stimmabgabe wird bei den Pfarrgemeinderatswahlen 2026 erneut auch online möglich sein. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit den Zugangsdaten. Es wird in jeder Pfarrei aber auch möglich sein, in einem Wahllokal seine Stimmen abzugeben oder die Briefwahlunterlagen anzufordern.

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes. Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und über die Verhältnisse vor Ort, über neue Aktivitäten und gute Ideen mitzubestimmen. Im Pfarrgemeinderat wird Christ:in-Sein gelebt.
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"Eine synodale Kirche basiert auf der Existenz, Effizienz und effektiven Vitalität [...] partizipative[r] Gremien."
XVI. ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG DER BISCHOFSSYNODE Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung – Schlussdokument

Auf welchen Grundlagen beruht der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) entworfen hat. Das Konzil hat sich von der alten Teilung in Klerus und Laien verabschiedet. Die Gleichheit aller Getauften ist grundlegender als alle Unterschiede. Alle sind, wie das Konzil sagt, „vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung“ berufen. Es gibt ein gemeinsames Priestertum aller Gläubigen. Die Kirche wird demnach von allen Gläubigen getragen, und alle sind verantwortlich für ihre Sendung: Den Menschen die Gestalt und Botschaft Jesu bekannt und erfahrbar zu machen. [Theologische Grundlagen des PGR]

Wie demokratisch ist der Pfarrgemeinderat?

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderats werden von den Katholik:innen der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Die Wahl ist ein Kennzeichen von Demokratie! Eine Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte dazu, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und ihre Anliegen zu vertreten. Durch die Wahl wird deutlich: Die Pfarrgemeinderäte sind eigenverantwortlich tätig als Mitarbeitende Gottes. [Weiter]