Pfarrgemeinderatswahl am 20. März 2022

Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und über die Verhältnisse vor Ort, über neue Aktivitäten und gute Ideen mitzubestimmen. Verantwortlich für die Organisation der Pfarrgemeinderatswahl ist der Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising

ANGEBOTE FÜR PGR-MITGLIEDER DER NEUEN WAHLPERIODE

In den neugewählten Pfarrgemeinderäten setzen Sie die Segel in die Amtsperiode 2022-2026. Als Pfarrgemeinderäte haben Sie zusammen mit Ihrem Seelsorgeteam dabei einen besonderen Auftrag, Ihre Pfarrgemeinden als lebendige Glaubensgemeinschaften zu gestalten und gemeinsam Fahrt aufzunehmen für die Zukunft des christlichen Glaubens vor Ort. Um Sie dafür zu stärken, bieten die Regionalgeschäftsführer:innen beim Diözesanrat ein neues Workshop-Angebot an, das sich speziell an alle Pfarrgemeinderäte der neuen Amtsperiode richtet. [Weiter]