Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.
Die Wahl des Pfarrgemeinderats:

VOTUM FÜR VIELFALT, GLEICHBERECHTIGUNG UND DEMOKRATIE IN DER KIRCHE

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Die Pfarrgemeinderatswahl zeigt: Kirche sind wir alle; eine Glaubensgemeinschaft von Frauen und Männern, die ihre unterschiedlichen Talente zum Wohle aller einbringen. Wer den Pfarrgemeinderat durch seine Stimme stärkt, setzt ein Zeichen für Vielfalt, Gleichberechtigung und Partizipation in der Kirche.
Synodaler Weg
Die bereits gefällten Beschlüsse des Synodalen Weges bestätigen: Menschenrechte in der Kirche sind erst dann Realität, wenn es Gerechtigkeit für alle Geschlechter gibt, Segen für alle, Teilhabe aller an Entscheidungen, die alle angehen. Die Pfarrgemeinderäte sind ein vor über 50 Jahren etabliertes Partizipations-Modell, das zeigt: Demokratie in der Kirche ist möglich. Diese Praxis gilt es zu stärken und auszubauen - gerade jetzt. Jede abgegebene Stimme bei den Pfarrgemeinderatswahlen ist ein Votum für Vielfalt, Gleichberechtigung und Demokratie in der Kirche.


WIE DEMOKRATISCH IST DER PFARRGEMEINDERAT?

PGR-Wahl Votum für Demokratie

Legitimiert als gewählte Christen

Die Mitglieder des Pfarrgemeinderats werden von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. In der Erzdiözese München und Freising sind rund 1,4 Millionen Katholikinnen und Katholiken zur Stimmabgabe berechtigt. Auch in 29 muttersprachigen Gemeinden wird gewählt.

Der Pfarrgemeinderat ist also auf Pfarreiebene die gewählte Vertretung des Kirchenvolkes. Eine Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte dazu, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und ihre Anliegen zu vertreten. Wer bei einer Wahl seine Stimme abgibt, stattet andere Personen mit einem Mandat aus. Wem ein Mandat gegeben ist, dem wird etwas anvertraut. Demokratie lebt von dieser „Mandatierung“. Auch bei der Pfarrgemeinderatswahl geht es um dieses vertrauensvolle „Auftrag-Erteilen“. Die Pfarreimitglieder trauen den Pfarrgemeinderäten besondere Impulse zu und vertrauen ihnen an, gemeinsam mit den Seelsorgern den Weg der Gemeinde vorausschauend zu bedenken.
Deswegen ist es von großer Bedeutung, dass die Mitglieder des Pfarrgemeinderats von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt werden. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird zwar nach der Wahl von „Berufungen“ in den Pfarrgemeinderat gesprochen, um beispielsweise einem Jugendvertreter einen Sitz zu sichern, falls keiner direkt gewählt worden ist. Diese Ausdrucksweise ist aber missverständlich, um nicht zu sagen: falsch. Die Rechtsgrundlagen heben auch hier hervor, dass es sich um eine Wahl handelt, und sprechen von einer Hinzuwahl. Denn nicht der Pfarrer beruft zusätzliche Mitglieder, sondern die direkt Gewählten entscheiden darüber. Auch die Hinzugewählten sind gewählte Mandatsträger. Zudem wird in den Rechtsgrundlagen darauf geachtet, dass die direkt gewählten Mitglieder immer in der Mehrheit sind, zum Beispiel durch die Regelung, dass mindestens zwei Drittel direkt gewählt und maximal ein Drittel der Mitglieder hinzugewählt werden kann. Zudem ist geregelt, dass die Zahl der amtlichen Mitglieder (also der Mitglieder, die qua Amt Mitglied im PGR sind) nicht zu groß ist. Dies ist gerade für Pfarrgemeinderäte oder vergleichbare Gremien in größeren Seelsorgeeinheiten (Pfarrverbände, Pfarreiengemeinschaften) von Bedeutung. Ein weiterer Aspekt, der den PGR als demokratisches Gremium auszeichnet, ist das Faktum, dass der Vorsitzende gewählt und nicht einfach der Pfarrer ist.

In den nach dem Zweiten Weltkrieg errichteten Pfarrausschüssen der Katholischen Aktion war dies noch anders. Deren Mitglieder wurden vom Pfarrer „berufen“. Den entscheidenden Wendepunkt brachte das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965). Weil dort hervorgehoben wurde, dass jede und jeder Gläubige kraft Taufe vom Herrn selbst berufen ist (und nicht nur der „verlängerte Arm“ des „Geistlichen“ ist), wurden die Pfarrausschüsse in Gremien umgewandelt, deren Mitglieder von den Gläubigen gewählt werden. Seitdem heißt auf Pfarreiebene dieses Gremium Pfarrgemeinderat. In den meisten deutschen Diözesen traten die ersten Rechtsordnungen 1968 in Kraft.

Entscheidungs- und Beratungsgremium

Doch was bringt eine Wahl der Mitglieder, wenn sie nichts zu entscheiden haben und nur beratend tätig sein können? Dieses Urteil, das natürlich auf Erfahrungen in der Realität beruht, trifft aber nur bedingt zu. Der Pfarrgemeinderat ist ein Beratungs- und Entscheidungsgremium. In allen gesellschaftlichen Fragen kann der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich entscheiden und handeln, so beim Aufbau und der Durchführung von Nachbarschaftshilfen, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für Benachteiligte und Flüchtlinge und für die Bewahrung der Schöpfung. Dass er „nur“ beratend tätig ist, trifft auf den „Kernbereich“ der Seelsorge zu. Aber auch dort, wo Mitglieder des Pfarrgemeinderats den Pfarrer (und die pastoralen Mitarbeiter) bei der Seelsorge beraten, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung, sind sie nicht dessen „verlängerter Arm“. Es müsste selbstverständlich sein, dass man auf Augenhöhe Ideen einbringen, bei Entscheidungen mitwirken und selbstständig Dienste übernehmen kann.

Auf Augenhöhe

Wie demokratisch der Pfarrgemeinderat ist, ist aber nicht nur eine Frage der Entscheidungsbefugnisse. Der PGR beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes und Gemeinschaft, wie es das Zweite Vatikanische Konzil entworfen hat. Dieses Leitbild kann nur im Rahmen einer dialogischen Kultur verlebendigt werden. Auch eine Demokratie ist nur dann lebendig, wenn sich über den reinen Wahlakt hinaus Kommunikationsräume bilden, in denen die Teilnehmer:innen auf Augenhöhe hören und antworten. Dadurch dass die  Mitglieder des Pfarrgemeinderats gewählt und nicht berufen werden, wird deutlich: Die Pfarrgemeinderäte sind nicht die Handlanger des Pfarrers, sondern Mitarbeitende Gottes und Bauleute an seinem Reich.


Warum es einen Pfarrgemeinderat braucht
Vorbereitung der PGR-Wahl