Synodalität bedeutet wörtlich „gemeinsam gehen“. Es ist ein Weg, bei dem alle Getauften – Lai:innen und Kleriker – an Entscheidungsprozessen teilnehmen: im gemeinsamen Glauben, im Dialog und im Gebet. Sie hat eine theologische Grundlage im „sensus fidei“, dem durch die Taufe empfangenen Gespür des Glaubensvolkes für die Wahrheit des Evangeliums.
Synodalität ist auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens relevant, sie soll auf Gemeinde-, Diözesan- und weltkirchlicher Ebene angewendet werden – nicht nur in Rom. Das bedeutet: Jede Pfarrei, der Diözesanrat, jede Pfarrei ist eingeladen, synodale Strukturen zu entwickeln und zu leben.
Die Weltbischofssynode spricht an vielen Stellen von "partizipativen Gremien". Pfarrgemeinderäte sind genau solche partizipativen Gremien auf Gemeindeebene. Sie sollen Lai:innen eine echte Mitverantwortung in Entscheidungen geben.
Das
Schlussdokument der XVI. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode, die am
27. Oktober 2024 im Vatikan beendet wurde, ist jetzt als Borschüre mit dem Titel
Für eine synodale Kirche: Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung in der Reihe „Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls“ des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz erschienen. Neben dem Dokument finden sich darin auch zwei Ansprachen von Papst Franziskus und dessen Note vom 24. November 2024, die das Schlussdokument als
Teil des Ordentlichen Lehramtes erklärt.
Hier können Sie den Text auf Deutsch abrufen.
Weitere Texte zum Thema Synodalität sowie zur Weltbischofssynode finden Sie auf der
Themenseite der Deutschen Bischofskonferenz.