PFARRVERBAND HAUSHAM-AGATHARIED

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Deko Bild - Kircheneingang St. Anton

Kirchen Ein- & Austritt




Der Kircheneintritt


Der Eintritt kann nur über eine Pfarrei erfolgen, die allerdings nicht zwingend Ihre Heimatpfarrei sein muss und ist kostenlos. Sobald Sie aber der katholischen Kirche wieder angehören, sind Sie kirchensteuerpflichtig. 
Wenn es Ihr Wunsch ist, wieder einzutreten, rufen Sie uns an. Wir vereinbaren so schnell wie möglich einen Termin für ein Gespräch mit einem Seelsorger. Im Zuge dieses Gesprächs wird ein Antragsbogen ausgefüllt und dieser geht (mit Ihrem Taufzeugnis und der Mitteilung bzgl. Ihres Kirchenaustritts) zur Genehmigung an die Abteilung Kirchenrecht im Erzbischöflichen Ordinariat. Sobald uns die Erlaubnis vorliegt, erfolgt Ihre Wiederaufnahme im Rahmen einer Eucharistiefeier (bevorzugt Samstag) durch Pfarrer Mannhardt. 


Der Kirchenaustritt


Ihr Kirchenaustritt ist keine endgültige, unwiderrufliche Entscheidung. Sie sind herzlich Willkommen und können jederzeit wieder eintreten.

Der Kirchenaustritt muss in Bayern persönlich in der Gemeinde/Stadt oder bei einem Notar erklärt werden. Sie können in jeder Gemeinde austreten und  benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit ihrer letzten Meldebescheinigung. 
Der Austritt ist gebührenpflichtig - bitte informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde. 
Wir werden über das Kath. Kirchensteueramt über den Austritt informiert.