PFARRVERBAND HAUSHAM-AGATHARIED

Telefon: 08026-8360 | E-Mail: pv-hausham-agatharied@ebmuc.de
Deko Bild - Kircheneingang St. Anton

Kirchen Ein- & Austritt



Inhalt



Herzlich Willkommen - Der Kircheneintritt


Wenn Sie (wieder) in die Kirche eintreten wollen…

...steht die Türe für Sie immer offen. Der Weg in die Kirche führt über ein Gespräch mit einem Seelsorger Ihres Vertrauens.
 
Durch den Empfang des Sakramentes der Taufe, wird man in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen.
 
Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus. So verstanden gibt es keine Kündigung, keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet beim Wiedereintritt auch keine zweite Taufe statt.

Häufig gestellte Fragen:
 
Kann ich meinen Kircheneintritt auch vor dem Standesamt erklären?
➨ Nein, denn die Wiederaufnahme kann nur die Kirche selbst gewähren.
 
Ist für die Wiederaufnahme eine Vorbereitung nötig?
➨ Nein, ein Seelsorger begleitet Ihren Wiedereintritt in die Kirchengemeinde.
 
Kostet der Wiedereintritt etwas?
➨ Nein, für den Wiedereintritt selbst fallen keine Kosten oder Gebühren an. Sobald Sie der katholischen Kirche wieder angehören, sind Sie allerdings wieder kirchensteuerpflichtig.

Muss ich in meine Heimatpfarrei gehen?
➨ Nein, sie können zu einem Seelsorger/einer Seelsorgerin aus einer beliebigen Pfarrei gehen.

 
Wie läuft die Wiederaufnahme ab?
➨ Nach einem Gespräch mit einem Seelsorger, erbittet dieser die Wiederaufnahme beim Bischof. Sobald der Bischof oder sein Stellvertreter zugestimmt hat, bestätigen Sie vor Zeugen Ihren Wunsch, der Kirche wieder anzugehören. Ob dies ganz einfach im Pfarrbüro geschieht, oder im Rahmen eines kleinen Gottesdienstes und wie Sie diesen Schritt gestalten wollen, besprechen Sie am besten mit dem Seelsorger, der Sie beim Wiedereintritt begleitet.
 
Muss ich nochmal getauft oder gefirmt werden?
➨ Nein, wenn Sie getauft sind, gilt das lebenslang. Die Taufe muss und kann nicht wiederholt werden, auch wenn Sie aus der Kirche ausgetreten waren. Das Gleiche gilt für die Firmung.

Auf Wiedersehen - Der Kirchenaustritt


Der Kirchenaustritt muss in Bayern persönlich in der Gemeinde/Stadt oder bei einem Notar erklärt werden. Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit ihrer letzten Meldebescheinigung. 
Ihre Wohnsitzpfarrei wird - mit etwas Verspätung - über den Austritt informiert.

Gründe in der Kirche zu bleiben
  • Die Kirche ist zu aller erst eine Gemeinschaft von Gläubigen
  • Die Kirche bringt Hoffnung statt Zukunftsangst
  • Die Kirche vereint und hält zusammen
  • Die Kirche ist ein Zufluchtsort und spendet Trost
  • Die Kirche hat zahlreiche Hilfsprojekte, die auf der ganzen Welt verteilt sind, auch hier vor Ort
  • Der christliche Glaube hat Werte, die für ein verantwortungsbewusstes Leben wichtig sind
  • Die kirchlichen Sonn- und Feiertage prägen mit ihren Themen, ihren Liedern und ihrer Atmosphäre das ganze Jahr
  • Kirchen sind Ruheoasen inmitten des oft hektischen Alltags
  • ...

Sprechen Sie mit einem Seelsorger / einer Seelsorgerin ihres Vertrauens über Ihre Bedenken.

Mehr...


Rechtliche Folgen des Kirchenaustritts
  • Sie können bei einer Taufe oder Firmung kein Patenamt mehr übernehmen.
  • Sie können nicht mehr an der Kommunion teilnehmen.
  • Ein katholisches Begräbnis ist nicht mehr möglich.
  • Sie verlieren das Recht zur Teilnahme an Pfarrgemeinderats- und Kirchenverwaltungswahlen und damit die Möglichkeit, aktiv auf die Abläufe Ihrer jeweiligen Wohnsitzpfarrei Einfluss zu nehmen.
  • Eine Zivilehe, die Sie in der Zeit Ihrer Lossagung von der kath. Kirche geschlossen haben, ist kirchenrechtlich einer sakramentalen Ehe gleichgesetzt. Damit ist im Falle einer Scheidung – auch nach einem etwaigen Wiedereintritt – eine kirchliche Heirat grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Besitzen Sie ein Nutzrecht für eine Grabstelle im Kirchenfriedhof, hat die Kirchenverwaltung das Recht, das Nutzrecht nicht mehr zu verlängern und die Auflösung des Grabes zu verlangen.

Wichtig ist uns als Pfarrei aber auch, Folgendes zu sagen:
Ihr Kirchenaustritt ist keine endgültige, unwiderrufbare Entscheidung. Sie sind herzlich Willkommen und können jederzeit wieder eintreten.