PFARRVERBAND HAUSHAM-AGATHARIED

Telefon: 08026-8360 | E-Mail: pv-hausham-agatharied@ebmuc.de
Deko Bild - Hochzeit

Ehe- / Hochzeitsmodalitäten Nachfolgend möchten wir Ihnen einen ersten Überblick darüber verschaffen, worauf Sie bei der Planung Ihrer Trauung achten sollten.



Für die kirchliche Eheschließung ist folgendes zu beachten:


Für die Zuständigkeit ist der Hauptwohnsitz eines der beiden Eheleute ausschlaggebend. Dort, wo Sie wohnen, ist Ihr zuständiges Pfarramt, dessen Pfarrer für Ihre Eheschließung zuständig ist. Wenigstens Braut oder Bräutigam muss der Katholischen Kirche angehören. Trauungen sind ausschließlich in einer der Pfarrkirchen St. Anton oder St. Agatha möglich.

Paare, die in den Pfarreien St. Agatha oder St. Anton wohnen und hier heiraten wollen:


  • Der Termin sollte möglichst früh mit uns abgestimmt werden, um Terminüberschneidungen zu vermeiden.  
  • Wenn Sie nicht in Hausham oder Agatharied getauft wurden,  muss ein neuer (zum Zeitpunkt der Eheschließung höchstens 6 Monate alter) Taufschein bei Ihrem Taufpfarramt angefordert werden. Dieser ist kostenlos. 
  • Wenn ein Partner nicht der katholischen Kirche angehört, wird die Trauung grundsätzlich im Rahmen einer Wort-Gottes-Feier zelebriert. In diesem Fall ist es auch möglich, dass unser Diakon die Trauung übernimmt. 
  • Für die Vorbereitung der Trauung wird mit dem trauenden Geistlichen ein Gespräch geführt, das ca. 3 Monate vor der Trauung stattfinden soll.

Paare, die außerhalb des Gebietes des Pfarrverbandes Hausham-Agatharied wohnen, aber in einer der beiden hiesigen Kirchen heiraten wollen:


  • Hier gilt sinngemäß das Gleiche wie für hier wohnende Paare.
  • Wir erheben für die Trauung "auswärtiger" Paare eine einmalige  Nutzungsgebühr in Höhe von 200,00 € (zuzüglich Gebühren für Eucharistie 35,00 € oder Wortgottesfeier 30,00 €). Des Weiteren behalten wir uns vor, zusätzliche Kosten für Reinigung bei "außergewöhnlicher" Verschmutzung oder bei Überziehung der "normalen" Zeitspanne (zum Beispiel u.a. bei Verspätung des Brautpaares) zu erheben. 
  • Grundsätzlich soll der trauende Geistliche vom Brautpaar selbst gestellt werden. Das ist im Normalfall der Pfarrer Ihres Wohnsitzpfarramtes. 
  • Trauungen in unseren Kirchen können ausschließlich im Katholischen Ritus gefeiert werden. 
  • Es besteht die Möglichkeit einer Trauung unter Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder einer evangelischen Pfarrerin. Für andere Konfessionen bzw. Religionsgemeinschaften oder zivile Feierlichkeiten stehen die Kirchen nicht zur Verfügung.
  • Unbedingt auch hier bitte auf eine frühzeitige Terminvereinbarung achten!

Sonderformen:


In der Gestaltung der Feier ist der Ritus der katholischen Kirche maßgebend. Bis zur Schwelle des Kirchengrundes können Sie freilich planen und gestalten wie Sie wollen; dem Ort entsprechend. Ab dann gilt ausschließlich der Ritus der Kirche.

Sie wohnen im Pfarrverband, möchten aber auswärts kirchlich heiraten:


  • Bitte rufen Sie uns an, um das Prozedere rechtzeitig abzuklären.
  • Erfahrungsgemäß stellen andere Pfarreien zwar ihre Kirchen für eine Eheschließung „fremder“ Brautpaare zur Verfügung, nicht aber unbedingt einen Geistlichen, der die Trauung hält. Daher nehmen Sie bitte in diesem Fall unbedingt frühzeitig auch mit dem Pfarramt Kontakt auf, um abzuklären, wer die Trauung schließlich halten wird.

Gebühren:


  • Trauung innerhalb einer Eucharistiefeier: 35,00 €
  • Trauung innerhalb einer Wortgottesfeier: 30,00 €
  • Trauung eines Brautpaares, das außerhalb des Pfarrverbandes wohnt: zzgl. 200,00 € Nutzungsgebühr (siehe oben)
  • Musik ist selbst zu organisieren und zu bezahlen;
    Kontakte können gerne über das Büro (Frau Schöttler) vermittelt werden.