PFARRVERBAND HAUSHAM-AGATHARIED

Telefon: 08026-8360 | E-Mail: pv-hausham-agatharied@ebmuc.de
Deko Bild - Hochzeit

Ehe- / Hochzeitsmodalitäten Nachfolgend möchten wir Ihnen einen ersten Überblick darüber verschaffen, worauf Sie bei der Planung Ihrer Trauung achten sollten.



Für die kirchliche Eheschließung ist folgendes zu beachten:


Für die Zuständigkeit ist der Hauptwohnsitz eines der beiden Eheleute ausschlaggebend. Dort, wo Sie wohnen, ist Ihr zuständiges Pfarramt, dessen Pfarrer für Ihre Eheschließung zuständig ist. Wenigstens Braut oder Bräutigam muss der Katholischen Kirche angehören. Trauungen sind ausschließlich in einer der Pfarrkirchen St. Anton oder St. Agatha möglich.

Paare, die in den Pfarreien St. Agatha oder St. Anton wohnen und hier heiraten wollen:


  • Die Terminvereinbarung muss möglichst frühzeitig mit dem Pfarramt abgestimmt werden. Immer wieder kommt es zu Schwierigkeiten, wenn zuerst die Gaststätte gebucht wird, und dann erst mit dem Pfarramt gesprochen wird und dort der gewünschte Termin mit anderen kirchlichen Veranstaltungen belegt ist.
  • Wenn die katholische Taufe außerhalb des Pfarrverbandes Hausham-Agatharied erfolgt ist, muss ein neuer (zum Zeitpunkt der Eheschließung höchstens 6 Monate alter) Taufschein beim Taufpfarramt angefordert werden.
  • Wenn ein Partner nicht der katholischen Kirche angehört, wird die Trauung grundsätzlich innerhalb einer Wort-Gottes-Feier gefeiert.
  • Für die Vorbereitung der Trauung wird mit dem trauenden Geistlichen ein Gespräch geführt, das ca. 3 Monate vor der Trauung stattfinden soll.

Paare, die außerhalb des Gebietes des Pfarrverbandes Hausham-Agatharied wohnen, aber in einer der beiden hiesigen Kirchen heiraten wollen:


  • Hier gilt sinngemäß das Gleiche wie für hier wohnende Paare.
  • Die Kirchenverwaltungen erheben für auswärtige Trauungen eine Nutzungsgebühr in Höhe von 200,00 €. Des Weiteren werden zusätzliche Kosten für Reinigung bei "außergewöhnlicher" Verschmutzung oder bei Überziehung der "normalen" Zeitspanne (zum Beispiel u.a. bei Verspätung des Brautpaares) erhoben. 
  • Grundsätzlich muss der trauende Geistliche vom Brautpaar selbst gestellt werden. Das ist im Normalfall der Pfarrer des Wohnsitzpfarramtes. Bei der Suche nach einem trauenden Geistlichen kann dieser zumindest helfend zur Seite stehen.
  • Trauungen in den Kirchen des Pfarrverbandes können ausschließlich im Katholischen Ritus gefeiert werden. Es besteht die Möglichkeit einer Trauung unter Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder einer evangelischen Pfarrerin. Für andere Konfessionen bzw. Religionsgemeinschaften oder zivile Feierlichkeiten stehen die Kirchen nicht zur Verfügung.
  • Unbedingt auch hier auf eine frühzeitige Terminvereinbarung achten!

Sonderformen:


In der Gestaltung der Feier ist der Ritus der katholischen Kirche maßgebend. Bis zur Schwelle des Kirchengrundes können Sie freilich planen und gestalten wie Sie wollen; dem Ort entsprechend. Ab dann gilt ausschließlich der Ritus der Kirche.

Sie wohnen im Pfarrverband, möchten aber auswärts kirchlich heiraten:


  • Dazu benötigen Sie die im Eheprotokoll dafür vorgesehenen Traulizenzen (Nr. 28) der Wohnsitzpfarrei.
  • Erfahrungsgemäß können andere Pfarreien zwar ihre Kirchen für eine Eheschließung „fremder“ Brautpaare zur Verfügung stellen, nicht aber einen Geistlichen, der die Trauung hält. Daher nehmen Sie bitte in diesem Fall unbedingt frühzeitig auch mit dem Pfarramt Kontakt auf, um abzuklären, wer die Trauung schließlich halten wird.

Gebühren:


  • Trauung innerhalb einer Messfeier: 30,00 €
  • Trauung innerhalb eines Wortgottesdienstes: 25,00 €
  • Trauung eines Brautpaares, das außerhalb des Pfarrverbandes wohnt: zzgl. 200,00 € Nutzungsgebühr (siehe oben)
  • Musik ist selbst zu organisieren und zu bezahlen;
    Kontakte können über das Büro vermittelt werden.