Pfarrverband Siegsdorf

Siegsdorf | Eisenärzt | Hammer
Kardinal von Faulhaber Platz 9 | 83313 Siegsdorf | Tel 08662/66461-0

Wiedereintritt

Durch die Taufe wird man Mitglied der Kirche und wer getauft ist gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft derer die an Jesus Christus glauben. Somit gibt es im eigentlichen Sinne keine Kündigung.

Im Allgemeinen ist in Deutschland der Verwaltungsakt gemeint. Die Erklärung des Kirchenaustrittes vor der zuständigen zivilen Behörde stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar. Der Kirchenaustritt ist meist nicht gleichbedeutend mit der Absage an den christlichen Glauben. Wir urteilen nicht, prüfen aber ob wir der mögliche Anlass Ihrer persönliche Entscheidung sind. Es muss jenen jedoch bewusst sein, dass man zum Empfang der Sakramente nicht mehr zugelassen ist und kein Amt in der Kirche übernehmen kann.

Vielleicht ist Ihnen nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer Erfahrungen der Wunsch entstanden, wieder in die Kirche aufgenommen zu werden. Sie werden bei der Kirche offene Türen finden. Ein katholischer Christ, der die Erklärung seines Kirchenaustrittes rückgängig machen möchte, kann sich an das Pfarrbüro oder den Priester wenden. Nach einem seelsorglichen Gespräch und einer gewissen Zeit der Vorbereitung ist der Wiedereintritt möglich. Melden Sie sich! Wir freuen uns!