Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Beispiele und Ideen für "Gemeinsam Kirche sein" in Zeiten von Corona

GEMEINDE LEITEN

Der Pfarrgemeinderat ist auch in Zeiten von Corona das Beratungs- und Entscheidungsgremium der Pfarrei. Es ist daher gut, wenn die Gremien miteinander und kreativ überlegen, wie zeitgemäße Pastoral etc. aussehen kann.


Themen auf dieser Seite



Vorlage für Schutz- und Hygienekonzept Pfarrheime



Alternativen zu Gremiensitzungen in Präsenzform


Das Dekret des Erzbischofs vom 12. Mai 2020 und die Satzung für Pfarrgemeinderäte (siehe unten) ermöglicht, dass weiterhin Beschlüsse auch über Telefon- oder Videokonferenzen gefasst werden können. Es sind auch „gemischte“ Sitzungen möglich, wenn etwa Personen aus Risikogruppen telefonisch oder per Videokonferenz teilnehmen möchten. Das Dekret ist bis 30. September 2021 gültig [zu den Dekreten].

Im Folgenden stellen wir einige Tools für Telefon-, Video- und Audiokonferenzen vor. Zum Schluss erläutern wir auch, warum die Rechtsgrundlagen für Pfarrgemeinderäte die Durchführung von PGR-Sitzungen in dieser Form ermöglichen.


Kooperationsplattform Communicare für Kirchenverwaltungen, Pfarrgemeinderäte u.a.


Das EOM empfiehlt die Nutzung der Plattform Communicare für die personenbezogenen Dokumente, z.B. der Kirchenverwaltung. Es kann Communicare aber auch für andere Zwecke der Zusammenarbeit in Ihrer Pfarrei genutzt werden, beispielsweise für den Pfarrgemeinderat, die kirchliche Kita, und in vielen weiteren Anwendungsbereichen. Direkt bei Communicare anmelden

Dazu gehören u.a.:
  • ein sicherer Dokumentenaustausch (z.B. Protokolle von Sitzungen etc., das Bereitstellen von Daten / Bildern z.B. für Kitas)
  • das Erstellen von gemeinsamen Konzepten
  • sowie der Austausch von Ideen via Foren, Blogs
Darüber hinaus bietet Communicare einen gemeinsamen Kalender und noch vieles mehr an. 
Mittlerweile können über „Communicare“ auch Videokonferenzen durchgeführt werden. Nur um einen Videokonferenzraum in Communicare anlegen und nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung und das Anlegen eines Teambereichs notwendig.

Hilfen zum Einstieg sowie weiterführende Infos gibt es auf arbeo hier.


Video- und Audiokonferenzen: eine Sammlung von Möglichkeiten


Es ist nun auch für Kirchenstiftungen möglich, eine Zoom-Lizenz über den Vertragspartner „Connect4Video“ zu erwerben (Stand: 11. März 2021). Das ist ein deutscher Videokommunikationsanbieter, der nach deutschen und europäischen Datenschutzrichtlinien arbeitet. Es gibt mit diesem Anbieter einen kirchlichen Rahmenvertrag. Auch hauptamtliche Seelsorger*innen dürfen inzwischen mit ihrem Dienstlaptop oder -rechner an Videokonferenzen teilnehmen und diese Zoom-Lizenz für die Einrichtung von Zoom-Konferenzen nutzen. Damit könnten Sie offiziell Ihre Pfarrgemeinderatssitzungen, Dekanatsratsvollversammlungen oder -vorstandssitzungen usw. online durchführen.
a) Die Beantragung bzw. Bestellung der Zoom-Lizenz muss über das interne Bestellportal der Erzdiözese erfolgen. Hierzu können Ihnen die Mitarbeiter/innen im Pfarrbüro weiterhelfen.
b) Sprechen Sie sich bezüglich der Kostenübernahme mit Ihrer Kirchenverwaltung. Die Dekanatsratsvorsitzenden wenden sich an Ihren Dekan. Die Höhe der Kosten beträgt ca. 190,- EUR pro Jahr. Es ist grundsätzlich möglich, dies über den Haushaltsplan der Kirchenstiftung zu finanzieren.

Seitens des Erzbischöflichen Ordinariats München kann das Videokonferenzsystem "Rainbow" genutzt werden (Kurzanleitung zu Rainbow).

Ein oft verwendetes Tool zur Durchführung von Video- und Audiokonferenzen ist Microsoft Teams. Auch ohne Installation des Programms können Haupt- und Ehrenamtliche über den Webbrowser an einer Videokonferenz teilnehmen. Falls Sie nicht über das Office 365 Paket verfügen, können Sie sich hier für eine kostenlose MS Teams Version registrieren. Weitere wertvolle Hinweise zur Nutzung (Erklärvideos etc.) finden Sie auf den Seiten der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (Menüpunkt Gremien). [Weiter]

Der Verein Freie Netze München e.V.  stellt seit Mitte März mit Freifunk MEET einen kostenlosen Video-Konferenzservice zur Verfügung, bei dem nach eigenen Angaben die datenschutzrechtlichem Herausforderungen vorbildlich gelöst sind. [Pressemitteilung]

Erzbistum Hamburg setzt Freie Software für Videokonferenzen ein
Neben kommerziellen Lösungen gibt es auch Freie Software, die auf eigenen Servern datensparsam betrieben werden kann. Auf dieser Grundlage stellt das Erzbistum Hamburg seinen Pfarreien und Institutionen auf eigenen Servern unter der Adresse conference.ecclesias.net das Videokonferenzsystem Jitsi Meet zur Verfügung.

hangouts meet 
- Jugendliche aus den BDKJ-Verbänden und Kreisen nutzen das zum Beispiel für Meetings etc. https://hangouts.google.com/

Einige Pfarreien und Schulen nutzen Discord statt Skype , weil  es barrierefreier ist, man es nicht downloaden oder sich anmelden muss. Außerdem sei es vom Datenschutz her weniger bedenklich. [Arbeiten mit Discord | PDF]

Kostenlose Videokonferenz-Programme im Funktionsüberblick
. Eine Übersicht und Bewertung findet sich im c't Magazin (Magazin für Computertechnik). [Weiter]

Damit das Arbeiten in Form von Videokonferenzen datenschutzkonform ablaufen kann, hat die katholische Datenschutzaufsicht nun eine Orientierungshilfe veröffentlicht. [Bericht auf katholisch.de vom 15.04.2020]


Telefonkonferenzen: Anbieter


Die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in den Pfarreien sind über die Möglichkeiten von kostenlosen (bis fünf Teilnehmer*innen) und kostenpflichtigen Telefonkonferenzen (ab fünf Teilnehmer*innen) bspw. über die Telekom informiert.

Telefonkonferenzen über Audio Konferenzräume der Telekom. Über https://konferenzen.telekom.de/produkte/tarifwahl-buchung kann die Konferenz Flatrate 15 ausgewählt werden (kostenpflichtig). Dann sind Konferenzen für bis zu 15 Teilnehmer*innen möglich. Diese Möglichkeit wird seitens des EOM für Telefonkonferenzen mit mehr als 5 Teilnehmer*innen empfohlen. Hier muss beachtet werden: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um weitere sechs Monate, wenn nicht spätestens ein Monat vor dem  Ablauf gekündigt wird. Eine Kündigung muss in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) erfolgen. konferenzen@telekom.de

Eine gute Beschreibung von Video-Tools für Konferenzen etc. - Was eignet sich wofür und wie geht das? - finden Sie auf den Seiten von "Lernen trotz Corona". [Weiter]

Es gibt eine Reihe von Anbietern, die kostenlos Telefonkonferenz anbieten. Bei einigen muss man sich vorab anmelden, bei anderen geht es auch ohne Anmeldung. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers stellt auf ihren Internetseiten diese kleine Auswahl vor:
  • freeTelco: Ohne komplizierte Anmeldung kann man hier kostenfrei einen virtuellen Konferenzraum einrichten. Es fallen nur die üblichen Telefongebühren an. [Weiter]
  • konferenz-net.de: Zum Ortstarif wird hier eine Telefonkonferenzschaltung für unbegrenzt viele Teilnehmer*innen angeboten. [Weiter]


Informelles Lernen in geschützten digitalen Räumen

Die Erzdiözese München und Freising hat 2018 eine Lernplattform als Portal für alle digitalen Bildungsangebote des Erzbischöflichen Ordinariats München eingerichtet und bietet für den Umgang mit diesem Content-Management-System eine Lerngestalterqualifizierung sowie eine Lerngestalter-Werkstatt an. Die PGRs, die bereits einen Lernraum haben oder einrichten, können innerhalb dieser Plattform über Adobe Connect oder über Big Blue Button auch einen Austausch in Form einer Videokonferenz organisieren. Voraussetzung dafür ist: Es braucht mindestens eine/n ausgebildete/n Lerngestalter/in, um einen "Raum" innerhalb der Lernplattform einrichten zu können. [Infos zur Ausbildung als Lerngestalter/in]


Rechtliche Rahmenbedingungen


In der PGR-Satzung § 8 (1) ist geregelt, dass eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren in "begründeten Einzelfällen und bei besonderer Eilbedürftigkeit möglich ist". Voraussetzung dafür ist, dass "sämtliche stimmberechtigte Mitglieder des Pfarrgemeinderates an dem Beschlussverfahren beteiligt werden. Eine solche Beschlussfassung kann jedoch nicht stattfinden, wenn drei Mitglieder des Pfarrgemeinderates dem Umlaufverfahren schriftlich widersprechen."

  • Der zu begründende Einzelfall ist durch die aktuelle Lage gegeben.

  • Analog zum Umlaufverfahren kann die Durchführung von PGR-Sitzungen in Form einer Telefon- oder Videokonferenz beantragt werden. Wenn in diesen Sitzungen Beschlüsse gefasst werden, müssen alle PGR-Mitglieder beteiligt werden. Es dürfen nicht mehr als zwei PGR-Mitglieder dem Verfahren widersprechen. Wenn PGR-Mitglieder keine Technik für eine virtuelle Konferenz haben, können diese Personen telefonisch eingebunden werden.
In der PGR-Satzung § 7 (3) steht: "Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind grundsätzlich öffentlich."

  • Die fehlende Öffentlichkeit hat nicht der PGR zu verantworten, sondern der Staat.

  • Wenn eine PGR-Sitzung in Form einer Telefon- oder Videokonferenz stattfindet, kann dies öffentlich angekündigt werden (z. B. auf der Homepage der Pfarrei/des Pfarrverbandes). Wer als Gast an dieser teilnehmen will, kann dies mitteilen (bei der Ankündigung eine Telefonnummer und Mail-Adresse angeben, wo er/sie dies tun kann). Dann kann er/sie in die Telefon- oder Videokonferenz eingebunden werden.


Methodische Hinweise für virtuelle PGR-Sitzungen


Es braucht eine/n sehr gute/n Moderator*in, die/der durch die Sitzung führt, die Gesprächsführung stringent steuert und ggf. Redner*innen wieder in die Spur bringt, sollten die Redebeiträge ausschweifen.

Im Netz gibt es viele Seiten mit wertvollen Hinweisen dazu, wie virtuelle Meetings gut gestaltet und moderiert werden können. Zum Beispiel hier.


Beispiele: Digitale Konferenzen mit Beteiligung von Ehrenamtlichen


Die KLJB Bayern reagiert auf die aktuellen Ereignisse und wird ihre bisher für die Landvolkshochschule Petersberg bei Dachau geplante 71. Landesversammlung vom 21.-24. Mai 2020 erstmals in ihrer Geschichte als virtuelle Landesversammlung veranstalten.

In einem wahren Webkonferenz-Marathon hatte der Bayerische Fußballverband (BFV) binnen 45 Stunden in acht Videokonferenzen mit insgesamt 4428 Teilnehmern den bayerischen Vereinen sein Modell vorgestellt, den kompletten Spielbetrieb bei Frauen und Männern (von der Bayernliga abwärts), Juniorinnen und Junioren im Freistaat generell bis zum 31. August 2020 weiter auszusetzen etc. 4428 Teilnehmer*innen heißt: 4428 ehrenamtliche Mandatsträger*innen wurden in die Entscheidung eingebunden. Zuvor hat der BFV in den vergangenen Wochen mehr als 5100 ehrenamtliche Vereinsfunktionäre im gesamten Freistaat persönlich kontaktiert, in über 70 Videokonferenzen die bisherigen Entscheidungen transparent dargelegt und gleichzeitig Meinungsbilder zur Lage an der Basis eingeholt.