Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Rechtliches und Finanzielles

Rechtsgrundlagen für die Räte


Haushaltsplan


Förderung von Projekten und Initiativen

Erzdiözese fördert innovative pastorale Projekte

Mit einer Gesamtsumme von 300.000 Euro fördert das Erzbischöfliche Ordinariat ab sofort innovative pastorale Projekte in Pfarreien der Erzdiözese. Welche Projekte konkret gefördert werden und wie der Zuschuss beantragt werden kann, finden Sie [hier]. Weitere Infos und Kontaktadressen finden Sie unter www.pastoral-gestalten.de.


Diözesane Sondermittel für Flüchtlingsarbeit

Für den Bereich „Flucht und Asyl“ hat die Erzdiözese Sondermittel bereitgestellt. Diese können für die Unterstützung von haupt- und ehrenamtlichen Helfer/innen, die Flüchtlinge betreuen und begleiten, beantragt werden. Es werden konkrete Aktionen sowie Hilfen für Flüchtlinge bezuschusst . Dazu zählen u.a. Fahrtkostenzuschüsse, Materialen zur Lernunterstützung, Zuschüsse für Integrationsmaßnahmen, Sport- und Musikangebote, Gärtnerprojekte etc. Mehr dazu unter: www.erzbistum-muenchen.de/asyl-flucht

Förderung von innovativen Projekten in der Ka­tho­li­schen Er­wach­se­nen­bil­dung
 
Seit An­fang 2013 läuft die För­der­pe­ri­ode II, die bis Ende 2015 dau­ern wird. Alle in der Katholischen Erwachsenenbildung or­ga­ni­sier­ten Ein­rich­tun­gen (das sind auch die Pfarrgemeinden) kön­nen ab jetzt För­der­gel­der für ihre In­no­va­ti­ven Pro­jek­te be­an­tra­gen. Die Pro­jek­te wer­den aus einem Son­de­re­tat des Erz­bis­tums Mün­chen und Frei­sing fi­nan­ziert. [Mehr Infos auf den Seiten der Katholischen Erwachsenenbildung]


Sonstige Formalitäten und Hinweise

Neue GEMA-Regelungen für Pfarreien und kirchliche Einrichtungen

Wie im Amtsblatt Nr. 3 (28. Februar 2015) mitgeteilt, wurde ab dem Jahr 2015 eine Meldepflicht für Musiknutzung bei Konzerten und kirchlichen Veranstaltungen eingeführt, der im Rahmen eines Pauschalvertrags mit der GEMA geregelt ist. Pfarreien und kirchliche Einrichtung sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen. Den entsprechenden Text aus dem Amtsblatt finden Sie hier (PDF).


Kostenfreies Kopieren von kleineren Liedheften

Zum nächsten Familiengottesdienst ein Liederheft zusammenstellen und vervielfältigen - das ist in vielen Gemeinden üblich. Was aber wenig bekannt ist: Grundsätzlich muss, wer ein Lied kopiert oder publiziert, immer den Komponisten und den Textautor um Einwilligung bitten und auch entsprechend bezahlen. Um den Bürokratieaufwand für die Pfarreien gering zu halten, gibt es seit Jahren einen Gesamtvertrag des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) mit der Verwertungsgesellschaft VG MUSIKEDITION, der das kostenfreie Kopieren unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Neu ist seit dem 1. Januar 2015, dass nun auch kleinere Liedhefte mit Einschränkungen erstellt werden dürfen. [Hier erfahren Sie mehr]


Verwaltungsleiter sollen Seelsorger entlasten

Das Erzbistum München und Freising will Priester, Diakone und pastorale Mitarbeiter weitgehend von Verwaltungsaufgaben entlasten, damit sie mehr Zeit für ihre seelsorglichen Aufgaben haben. Deshalb stellt das Erzbischöfliche Ordinariat ab September dieses Jahres Verwaltungsleiter ein, welche die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter in den Kirchenverwaltungen der Pfarreien und Pfarrverbände vor Ort unterstützen sollen. Die Finanzplanung sieht Stellen für 67 Verwaltungsleiter vor. Die Kosten werden sich auf 4 Millionen Euro im Jahr belaufen.  [Pressemitteilung]