Pfarrverband Gräfelfing St. Stefan – St. Johannes

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Trauerfall und Tod

Bild erlöschende Kerze
Myriam / cc0 – gemeinfrei / Quelle: pixabay.com

Was tun, wenn jemand gestorben ist?

Sie haben in diesen Stunden einen lieben Menschen verloren, der Ihnen viel bedeutet hat. Wir möchten Ihnen unsere Anteilnahme aussprechen.

Folgende Möglichkeiten der Trauerfeier bieten wir Ihnen an, damit Sie entsprechend auswählen können. Dabei sollen Sie die Wünsche des Verstorbenen ebenso berücksichtigen wie auch die der Angehörigen, Freunde und Bekannten:

  1. Messe (mit Kommunionausteilung, traditionell auch „Requiem“ oder „Seelenmesse“ genannt), in der Pfarrkirche, in den meisten Fällen vormittags um 10 Uhr, anschließend Beerdigung bzw. Urnenbeisetzung bzw. Abschiedsfeier um 11 Uhr auf dem Friedhof. (→ musikalische Gestaltung)
  2. Wortgottesdienst (ohne Kommunion) in der Pfarrkirche, sonst wie bei Messe.
  3. Trauerfeier in der Aussegnungshalle: mit anschließender Beerdigung, als Abschiedsfeier zur Feuerbestattung, oder anschl. Urnenbeisetzung.
  4. Als Seelsorger stehen wir auch für Beerdigungen von Verstorbenen aus unserer Pfarrei in einem Friedhof in der Nachbarschaft bereit.
Der Termin für Gottesdienst bzw. Trauerfeier und Beerdigung oder Urnenbeisetzung erfolgt in Abstimmung von Bestattungsinstitut, Gemeinde Gräfelfing bzw. Stadt München, der Pfarrei und den Angehörigen. Wenn Sie es wünschen, bieten wir am Tag vor der Beerdigung/Trauerfeier die Möglichkeit eines Rosenkranzes in der Pfarrkirche.
Wir nehmen nach Benachrichtigung durch das Bestattungsinstitut Kontakt mit Ihnen auf, sobald es uns möglich ist. Sie können uns aber auch bereits vorher kontaktieren.
Wir führen mit Ihnen auch ein persönliches Trauergespräch bei Ihnen zu Hause oder im Pfarramt zur Vorbereitung der Begräbnisfeier / Trauerfeier und Ansprache.
Der Aushang eines Sterbefalls mit den Terminen für Gottesdienst und Beerdigung / Trauerfeier / Urnenbeisetzung finden Sie in den Schaukästen. Zum Aushang wird das Totenglöcklein geläutet.

Bitte beachten Sie unabhängig davon die Möglichkeit der Feier der Aussegnung (siehe Krankensalbung).