Pfarrgemeinderatswahl am 20. März 2022

Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und über die Verhältnisse vor Ort, über neue Aktivitäten und gute Ideen mitzubestimmen. Verantwortlich für die Organisation der Pfarrgemeinderatswahl ist der Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising
Pfarrgemeinderatwahl 2021

NEUE WAHLORDUNG – mehr Flexibilität und Verantwortung für die Pfarrgemeinden

Rechtsgrundlagen 2021
Die Frühjahrsvollversammlung des Diözesanrates hat die Wahlordnung für Pfarrgemeinderäte verändert. Mittlerweile ist sie von Erzbischof Reinhard Kardinal Marx in Kraft gesetzt worden.

Das gedruckte Heft ist aktuell vergriffen. Bitte nutzen Sie den download.

Das „digitale Wahllokal“ ist sicherlich die größte Neuerung. Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit, ihre Stimme online abzugeben (alternativ weiterhin auch Urnengang bzw. Briefwahl). Es gibt also drei Möglichkeiten, zur Stimmabgabe:
  • Urne im Wahllokal
  • Online
  • Briefwahl (auf Anforderung durch Wahlberechtigten)
Die Teilnahme an der Online-Wahl steht jeder Pfarrei frei. Sie können im PGR entscheiden, sich von der Online-Wahl abzumelden. Diese Entscheidung muss dann bis zum 31. Oktober ins Online-Wahlportal eingestellt werden.

Ihr Beitrag: Das fristgemäße Einpflegen der Daten

Um die Wahlbenachrichtigungen versenden und die Online-Wahl durchführen zu können, sind wir auf die fristgemäße Einpflege der Daten angewiesen.

  • Spätestens bis 31. Oktober 2021: Abmeldung von der Online-Wahl (falls sich eine Pfarrgemeinde dagegen entscheidet) im Online-Wahlportal (die Frist der Rückmeldung wurde bis 15. November 2021 verlängert).

  • Spätestens bis 30. November 2021: Festlegung und Eingabe der Wahllokale (Ort und Zeit), der Abstimmungszeiträume, Adresse des Pfarramts (Absender, der auf der Wahlbenachrichtigung stehen soll) und der Frist, bis wann die Briefwahl beim Wahlausschuss eingegangen sein muss: Eingabe in das Online-Wahlportal. Diese Angaben werden von allen Pfarrgemeinden benötigt, unabhängig davon, ob die Wahl als Online-Wahl durchgeführt wird.

  • Spätestens bis zum 06. Februar 2022: Schließung der endgültigen Liste der Kandidat:innen und bis zum Folgetag Eingabe der endgültigen Kandidat:innenliste für den Stimmzettel in das Online-Wahlportal, wenn eine Online-Wahl durchgeführt wird.

All diese notwendigen Angaben müssen seitens der Pfarrgemeinde (PGR, Wahlausschussvorsitzende:r oder Vertreter:in, ggf. auch Pfarrbüro) im Online-Wahlportal eingegeben werden. Die jeweilige Zugangs-Kennung erhalten der/die Pfarrgemeinderats-Vorsitzende am 18. Oktober 2021 das Pfarrbüro per E-Mail (je Pfarrgemeinde eine Kennung).

Die Satzungen für Pfarrgemeinderäte und Pfarrverbandsräte haben sich nicht verändert. Folgende Möglichkeiten gibt es weiterhin:

  • Einfache Korridore für die Größe des PGRs. Die PGRs können weiterhin in Eigenverantwortung und Flexibilität die Größengestaltung des neuen PGR bestimmen: Es gibt nur zwei Korridore mit Mindestgrößen (bis 5.000 Katholiken sind mindestens vier Mitglieder des PGR direkt zu wählen, bei mehr als 5.000 Katholiken mindestens sechs).

  • Neben der Bildung eines Pfarrverbandsrats (PVR) aus den Vorsitzenden und den Delegierten der Pfarrgemeinderäte (bisherige Regelung) besteht in Pfarrverbänden mit nicht mehr als drei Pfarrgemeinden auch die Möglichkeit, einen PVR aus allen Mitgliedern der Pfarrgemeinderäte zu bilden. Soll für einen PVR diese Variante gewählt werden, bietet es sich an, in Verabredung mit den anderen Pfarreien die Zahl der zu wählenden PGRs nicht zu groß anzusetzen.
Zum Download: Rechtsgrundlagen für Pfarrgemeinderäte und Pfarrverbandsräte (in Kraft gesetzt zum 01. Juli 2021 | PDF): Hier finden Sie neben der novellierten Wahlordnung auch die weiterhin unveränderte Satzung und  Mustergeschäftsordnung für Pfarrgemeinderäte sowie die ebenfalls unveränderte Satzung für Pfarrverbandsräte.

Alle Termine mit ergänzenden Hinweisen finden Sie im Terminplan. [Terminplan| PDF] | [Terminplan | DOC]