Pfarrgemeinderatswahl am 20. März 2022

Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert die Pfarrgemeinderäte, die Gläubigen in einer Pfarrgemeinde zu repräsentieren und über die Verhältnisse vor Ort, über neue Aktivitäten und gute Ideen mitzubestimmen. Verantwortlich für die Organisation der Pfarrgemeinderatswahl ist der Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising
Hier können Sie Wahlergebnisse sehen
Die Pfarrgemeinderatswahlen am 20. März 2022 sind beendet.

Endgültige Wahlergebnisse
Am 5. April 2022 wurden in das Wahlportal die Zahlen der Wahlberechtigten zum Wahltag (20.03.2022) eingepflegt. Infolge der großen Zahl der Kirchenaustritte, die seit dem Versand der Wählerverzeichnisse (Mitte Januar 2022) und dem Wahltag vollzogen wurden, war diese Aktualisierung notwendig. Dadurch ergibt sich bistumsweit eine Steigerung der Wahlbeteiligung von 12,3 % auf 13 %. Auch in den Pfarreien, Dekanaten und Regionen sollte es eine Steigerung geben, abhängig von der Registrierung der Kirchenaustritte. Bistumsweit hat sich die Zahl der registrierten Wahlberechtigten zwischen Mitte Januar und 20. März 2022 von 1.384.892   auf 1.316.494 Personen reduziert (Katholik:innen ab 14 Jahre) - bezogen auf die Pfarreien, deren Wahlergebnisse rückgemeldet worden sind.

Wir bedanken uns herzlich bei allen, die sich an der PGR-Wahl beteiligt und diese ermöglicht haben:
  • bei den 6.452 Ehrenamtlichen, die sich als Kandidat*innen zur Wahl gestellt haben
  • bei den 170.653 Wähler*innen, die ihre Stimmen abgegeben und den Pfarrgemeinderat als Beratungs- und Leitungsgremium gestärkt haben. Knapp 2/3 haben dies online getan. 
  • bei allen vor Ort in den Pfarreien, sei es im PGR, im Wahlausschuss und in den Pfarrbüros, die die Wahl in den letzten Monaten intensiv mit vorbereitet haben
Herzlichen Glückwunsch an alle, die in den PGR gewählt worden sind: wir wünschen allen viel Erfolg und Gottes Segen für die neue Amtszeit!
Wir sagen Danke


In 27 Pfarreien der Erzdiözese wurde am 20. März kein Pfarrgemeinderat gewählt, zum Beispiel, weil aktuell nicht genügend Kandidaten gefunden werden konnten. 12 Pfarreien wählten mit einer anderen Pfarrei einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat. Es gibt aber auch 12 Filialkirchenstiftungen, die zwar zu einer Pfarrei gehören, aber dennoch einen eigenen Pfarrgemeinderat gewählt haben.