Logo_PV_farbig 50px

WILLKOMMEN IM PFARRVERBAND WAAKIRCHEN-SCHAFTLACH

Pfarrbüro Waakirchen: Lindenschmitweg 1, 83666 Waakirchen, Tel: 08021-246, email: st-martin.waakirchen@ebmuc.de
Pfarrbüro Schaftlach: Pfarrweg 4, 83666 Schaftlach, Telefon: 08021-304, email: hl-kreuz.schaftlach@ebmuc.de
PGR-Wahl_2022_Logo
Christ sein. Weit denken. Mutig handeln.“ So lautet das Motto der Pfarrgemeinderatswahlen 2022.

Christ sein
Woran erkennt man Christen? Ein bestimmtes Merkmal? Ein Markenzeichen? Nein. Zeigen wir uns als Christinnen und Christen besser in etwas Anderem:  wie wir handeln und wie wir miteinander umgehen. Sich in der modernen Gesellschaft offen als Christ erkennen zu geben, fällt vielen immer schwerer. Der eigene Glaube, das ist etwas, worüber man nicht gerne spricht. Zu persönlich. Zu intim. Zu individuell. Zu peinlich? Gerade wir als Christinnen und Christen brauchen nicht den Kopf einzuziehen. Mutig und bestimmt könnten wir die Botschaft des Evangeliums in die Welt tragen, so wie es Jesus seinen Jüngern aufgetragen hat. Dieser Auftrag gilt bis heute – weil auch die moderne Gesellschaft Menschen braucht, die geleitet von ihrem Glauben für andere einstehen.

Mehr

Ihre Kandidaten für die Pfarrei St. Martin

Wahlplakat Waak

Ihre Kandidaten für die Pfarrei Hl. Kreuz

Wahlplakat Sflx800

Alle Infos zur Wahl im Pfarrverband

  • In jeder Pfarrei (St. Martin Waakirchen und Hl. Kreuz Schaftlach) wird ein eigener Pfarrgemeinderat von den jeweiligen Pfarreiangehörigen gewählt
  • Der Wahltermin ist Sonntag, 20. März 2022
  • In unserem Pfarrverband können die Wahlberechtigten so wählen
    • Online-Wahl vom 2. März bis 17. März 2022, 16:00 Uhr
    • Per Briefwahl: Briefwahlunterlagen können ab sofort über die jeweiligen Pfarrbüros beim Wahlausschuss beantragt werden und werden ab 28. Februar 2022 ausgegeben.
      Die Wahlbriefe müssen
      für Hl. Kreuz bis spätestens Freitag, 18. März 2022 18:00 Uhr beim Pfarrbüro Schaftlach,
      für St. Martin bis spätestens Sonntag, 20. März 2022 12:00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein.
    • Im Wahllokal
  • Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben,
  • Alle Wahlberechtigten erhalten ab Mitte Februar 2022 per Post ihre personalisierte Wahlbenachrichtigung mit dem persönlichen Zugangscode zum Online-Wahlportal. Wahlberechtigte, die aus technischen Gründen keine personalisierte Wahlbenachrichtigung erhalten oder die ihre Wahlbenachrichtigung verlieren, können ihr Wahlrecht im Wahllokal oder per Briefwahl ausüben.
  • Wenn Sie in einer unserer Pfarreien am Gemeindeleben teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können Sie auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort in den Pfarrbüros. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss bis spätestens 20.2.2022 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular.
  • Die Wahlausschussvorsitzenden erreichen Sie hier
    • Hl. Kreuz Schaftlach: Susanne Götz 08021 2083863
    • St. Martin Waakirchen: Katja Trauner, Lindenschmitweg 5, 83666 Waakirchen
Die offizielle Bekanntgabe nach §7 Abs. 9 und 10 Wahlordnung Pfarrgemeinderat finden Sie hier für den PGR St. Martin und hier für den PGR Hl. Kreuz.