Diözesanrat der Katholiken

Demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolkes.
Der Diözesanrat repräsentiert mehr als 125.000 ehrenamtlich in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktive katholische Frauen und Männer. Zu den Aufgaben des Diözesanrats gehört es, das wirtschaftliche, familiäre, gesellschaftliche und politische Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Arbeitshilfe "Ökumenisch handeln - aber wie?"

Ergänzung zu
Kapitel 20: Christenrat am Ort
Mustersatzung

Evangelisch-katholischer Ausschuss und evangelisch-katholischer Rat in (Ortsbezeichnung)

a) Der evangelisch-katholische Ausschuss arbeitet im Auftrag der Kirchenvorstände der evangelischen Gemeinden (Namen) und der Pfarrgemeinderäte der katholischen Gemeinden (Namen), die in den folgenden Absätzen kurz "Gemeindegremien" genannt werden.

b) Der evangelisch-katholische Ausschuss besteht aus den Beauftragten der betreffenden Gemeinden.

c) Der evangelisch-katholische Ausschuss hat folgende Aufgaben:
- Er nimmt ökumenische Anregungen einzelner Gemeindegremien entgegen und gibt diese mit seiner Stellungnahme an die anderen Gemeindegremien weiter.
- Er vermittelt den Gemeindegremien eigene ökumenische Anregungen.
- Er führt im Einvernehmen mit den Pfarrämtern und den Gemeindegremien selbständig einzelne Vorhaben durch.
- Er sorgt für die Information aller Pfarrämter, Gemeindegremien und Substrukturen der Gemeinden über Vorhaben einzelner Gemeinden oder deren Substrukturen, die von allgemeinem oder ökumenischem Interesse sind.

d) Dem evangelisch-katholischen Rat gehören an:
- die Pfarrer und die Pfarrgemeinderatsvorsitzenden der katholischen Gemeinden (Namen) oder deren Stellvertreter,
- die Pfarrer und die Sprecher der Kirchenvorstände der evangelischen Gemeinden (Namen) oder deren Stellvertreter,
- die Mitglieder des evangelisch-katholischen Ausschusses
Kampagnenplakat Ökumenisch handeln-aber wie
[AK Ökumene]