Grüß Gott im Pfarrverband Taufkirchen bei München

St. Johannes der Täufer und St. Georg, 82024 Taufkirchen

Verein zur Förderung der Kirchenmusik Taufkirchen e. V.

Seit einigen Jahren gibt es regelmäßig Konzertveranstaltungen in unserer Pfarrkirche St. Johannes und im Pfarrheim, die nur durch die Förderung unseres Vereins möglich sind. Hierzu zählen beispielsweise das jährlich stattfindende Weihnachtssingen, Konzerte am Totensonntag, das Mariensingen im Jahr 2015, ein Konzert mit russisch-orthodoxer Kirchenmusik im Jahr 2014 und viele weitere. 

Neben unserem Kirchenchor sind die Taufkirchner Sängerinnen (Frauen-Dreigesang), der Dreigesang St. Johannes, die Berghamer Stubenmusik und als Gäste die Alpbacher Sängerinnen zum festen Bestandteil der Mitwirkenden geworden. Oft unterstützen uns Profimusiker und Gesangssolisten, ohne die bestimmte Konzerte gar nicht möglich wären. Gerade bei solchen Anlässen finanziert der Verein einen großen Teil der Honorare.
Die Pfarrgemeinde unterstützt unsere Arbeit dadurch, dass wir Pfarrheim und Kirche als Probenraum bzw. Veranstaltungsort nutzen dürfen. Der Verein selbst finanziert sich über Ihre Spenden bei den Konzerten, Einzelspenden und die Mitgliedsbeiträge.
Um Ihnen weiterhin regelmäßig Konzerte mit geistlicher Instrumental- und Chormusik anbieten zu können, sind wir als gemeinnütziger Verein auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Wir freuen uns über jedes neue Mitglied. Sie können uns jederzeit ansprechen, gerne auch nach den Aufführungen.
 
Mitgliedschaft:
a) Jahresbeitrag 24,-- €
b) Jahresbeitrag für Ehepaare 30,-- €
c) Ermäßigter Beitrag für Schüler, Studenten, Auszubildende jährlich 12,-- €
 
Für Spenden stellen wir als gemeinnütziger Verein selbstverständlich auf Wunsch eine Bescheinigung aus.
 
Bankverbindung:
VR Bank München Land eG
IBAN: DE 42 7016 6486 0100 4321 48
BIC: GENODEF10HC
 
Der Verein ist unter der Nr. VR 202169 beim Amtsgericht München – Registergericht am 30. März 2009 eingetragen worden. Er steht allen natürlichen und juristischen Personen offen. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Vorstand möglich.