Die Spendung der Sakramente der Buße, der Krankensalbung und der Wegzehrung bei einem Kranken in unmittelbarer Todesgefahr


Der Versehgang

Für jeden Menschen kommt die Stunde des Todes. Sie ist das sicherste Ereignis, mit dem er rechnen muß. Das ist bedrängend und macht Angst. Die Botschaft der Heiligen Schrift aber sagt uns, daß Jesus durch seine Auferstehung von den Toten den Tod ein für allemal besiegt hat, nicht nur für sich selber, sondern für alle Menschen. Der Tod wird so für jeden Menschen zum letzten, unwiderruflichen Schritt auf Gott hin.

Im 1. Brief an die Korinther ist uns ein herrliches Glaubenszeugnis dazu überliefert:
»Denn dieses Vergängliche muß sich mit Unvergänglichkeit bekleiden und dieses Sterbliche mit Unsterblichkeit. Wenn sich aber dieses Vergängliche mit Unvergänglichkeit bekleidet und dieses Sterbliche mit Unsterblichkeit, dann erfüllt sich das Wort der Schrift: Verschlungen ist der Tod vom Sieg. Tod, wo ist dein Sieg? Tod, wo ist dein Stachel? Gott aber sei Dank, der uns den Sieg geschenkt hat durch Jesus Christus, unseren Herrn« (1 Kor 15, 53-55. 57).

Damit der Mensch diesen entscheidenden Schritt in Zuversicht und Hoffnung tun kann, soll er zugerüstet - versehen - sein. Wird der Priester zum Versehgang gerufen, dann soll der Kranke nach Möglichkeit noch bei Bewußtsein sein, um diese Zurüstung mitvollziehen zu können. Das Krankenzimmer möge entsprechend hergerichtet sein.

Wenn erforderlich, nimmt der Priester zuerst die sakramentale Beichte des Kranken entgegen, notfalls in allgemein gehaltener Form. Legt der Kranke zu diesem Zeitpunkt keine sakramentale Beichte ab, dann lädt der Priester den Kranken und die Anwesenden zum Schuldbekenntnis ein.

Dann vermittelt der Priester dem Kranken den vollkommenen Ablaß in der Sterbestunde.

Priester: Auf Grund der mir vom Apostolischen Stuhl verliehenen Vollmacht gewähre ich dir vollkommenen Ablaß und Vergebung aller Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.

Alle: Amen.

Wenn der Zustand des Kranken es erlaubt, sollte er nun das Bekenntnis des Glaubens erneuern. Auf diesen Glauben wurde er getauft und in der Taufe hat die Heilsgemeinschaft des Kranken mit Gott begonnen:

Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde, und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, empfangen durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage auferstanden von den Toten, aufgefahren in den Himmel; er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten. Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung derToten und das ewige Leben. Amen.

An das Glaubensbekenntnis können sich Fürbitten für den Kranken anschließen.
Dann spendet der Priester die heilige Salbung zur Stärkung in der Todesstunde.
Nach dem gemeinsam gebeteten Vater unser reicht der Priester, wenn möglich, dem Kranken die heilige Kommunion als Wegzehrung, als Speise für den letzten Weg.

Dann spricht der Priester ein Schlußgebet und segnet den Kranken und die Anwesenden.