„Eine menschliche Organisation mit besonderem Auftrag“

Kardinal Marx würdigt kirchliche Dienstgemeinschaft anlässlich 20 Jahre Diözesan-AGs der Mitarbeitervertretungen
München, 7. Juli 2016. Für eine Sicht der Kirche als „ganz menschliche Organisation“, die allerdings einen „besonderen Sendungsauftrag“ habe, hat Kardinal Reinhard Marx anlässlich der 20-Jahr-Feier der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen am Donnerstag, 7. Juli, in München plädiert. Die Kirche sei „keine Sonderwelt“ und „nicht einfach anders“ als andere Gemeinschaften, so der Erzbischof von München und Freising und Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz. Dementsprechend müsse sie „nach Recht und Gerechtigkeit organisiert“ sein, betonte Marx. Er würdigte die kirchlichen Mitarbeitervertretungen als „wesentlichen Teil der Dienstgemeinschaft“, in die „alle eingebunden sind: die Dienstnehmer, die Dienstgeber und auch der Bischof“. Mitbestimmung sei auch im kirchlichen Bereich nicht als ein „mühseliges, dem Dienstgeber abgerungenes Detail“ zu betrachten, sondern als „eine Notwendigkeit, die nicht unter das Niveau anderer Organisationen fällt, sondern dieses eher übersteigt“.
 
So sei eine „offene Atmosphäre, eine klare Orientierung an Recht und Gesetzgebung“ ebenso selbstverständlich für kirchliche Organisationen wie die Ausrichtung an der katholischen Soziallehre. Zugleich müsse aber „die gemeinsame Sendung –, die wir nicht selber gemacht haben – im Unterschied etwa zu Parteien oder Unternehmen, immer im Blick bleiben: die Ausrichtung auf die Menschen und ihr Heil“, sagte der Kardinal. Die Kirche stehe unter einem „großen Anspruch: selbstlos den Menschen dienen, damit sie Christus finden, in caritativen Einrichtungen, in Bildungseinrichtungen und in den Pfarreien“.
 
Kardinal Marx verteidigte die Organisation der Kirche nach Recht und Gesetz gegen den Vorwurf der Bürokratisierung. So gebe es – nicht nur in der Kirche, sondern etwa auch auf europäischer Ebene – oftmals populistisch geschürte Vorurteile gegen Bürokratie, und manche teilten die Ansicht, „mit gutem Willen geht’s auch ohne Recht“. Dem entgegnete Marx: „Nein, es geht nicht ohne Recht. Den guten Willen den jeweiligen Umständen zu überlassen, birgt die Gefahr des Unrechts.“ Statt Willkür brauche es Nachvollziehbarkeit, so der Erzbischof. Die Gefahr der Bürokratisierung drohe erst dann, „wenn sich das verselbständigt und nicht mehr ändert. Dagegen braucht es Entwicklung.“
 
So müssen sich die kirchlichen Einrichtungen nach Ansicht von Kardinal Marx immer wieder „mit Blick auf die allgemeinen Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Entwicklungen“ hinterfragen. Es gehe um eine „gemeinsame Gestaltung“, die kirchliche Dienstgemeinschaft müsse „sich immer wieder neu überprüfen“ und „gemeinsam überlegen, wie die Ziele der Kirche zu erreichen sind“. (ck)