Missbrauchsbeauftragte legen Bericht vor

In 29 Fällen insgesamt 147.000 Euro in Anerkennung des Leids ausgezahlt
München, 13. Februar 2015. Die Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese München und Freising, Ute Dirkmann und Martin Miebach, haben einen Bericht vorgelegt über die von ihnen seit ihrer Ernennung im April 2011 bearbeiteten Verdachtsfälle des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst. Der Bericht, der im Internet unter www.erzbistum-muenchen.de/missbrauchsbericht veröffentlicht ist, zählt 29 Fälle, in denen auf Empfehlung der Missbrauchsbeauftragten Opfern in Anerkennung des Leids insgesamt 147.000 Euro ausgezahlt wurden. In 11 Fällen wurde auch die Übernahme der Kosten von Psychotherapien zugesagt.
 
Die beiden externen Rechtsanwälte Dirkmann und Miebach sind damit beauftragt, Hinweisen auf sexuellen Missbrauch und Grenzverletzungen oder einen sonstigen sexuellen Übergriff gemäß den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz nachzugehen. Sie prüfen Anträge auf finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, gemäß der Mitteilung der Deutschen Bischofskonferenz vom März 2011. Generell wurde der in der Mitteilung genannte Höchstbetrag von 5.000 € ausgezahlt. (ck)