Kardinal und Konsistorium

Kardinal

Die Kardinäle der katholischen Kirche sind die höchsten Würdenträger nach dem Papst. Ihre vornehmste Aufgabe besteht darin, nach dem Tod eines Papstes in einer von der Außenwelt abgeschlossenen Versammlung, dem Konklave, dessen Nachfolger zu wählen. Papstwahlberechtigt sind die Kardinäle bis zur Vollendung ihres 80. Lebensjahres. Im kirchlichen Alltag stehen die Kardinäle dem Papst „auf kollegiale Weise“ zur Seite und beraten ihn, etwa wenn sie „zur Behandlung wichtigerer Fragen“ zusammengerufen werden oder „als einzelne in Ausübung verschiedener Ämter“, zum Beispiel im Vatikan. Viele Kardinäle haben ein Amt in der römischen Kurie inne. Diese Kurienkardinäle unterstützen den Papst bei der Leitung der Weltkirche. Traditionell ernennt der Papst die Inhaber wichtiger Bischofssitze zu Kardinälen, in Deutschland etwa die Erzbischöfe von Köln, Berlin und München und Freising. In seiner Entscheidung, wem er die Kardinalswürde zuerkennt, ist der Papst jedoch völlig frei.
Zu den Voraussetzungen für die Erhebung zum Kardinal gehört zunächst die Priesterweihe, auch müssen sich die Kandidaten „in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsaufgaben auszeichnen“. Ein Kandidat, der noch nicht Bischof ist, empfängt vor der Kardinalserhebung die Bischofsweihe. Ein Kardinal genießt das Privileg, in seiner eigenen Kirche begraben zu werden, er darf überall in der Welt das Bußsakrament spenden und darf nur vor das Gericht des Papstes gezogen werden. Zu den äußerlichen Ehrenrechten gehören die Farbe Purpur und die Anrede „Eminenz“.
Der Begriff „Kardinal“ leitet sich von dem lateinischen Wort „cardo“ ab, das „Angelpunkt“ oder „Türangel“ bedeutet. „cardo“ bezeichnete zunächst eine Bischofskirche, „cardinalis“ war ein ihr zugehöriger Kleriker. Ursprünglich bestand das Kardinalskollegium allein aus dem Klerus von Rom; erst seit Ende des 12. Jahrhunderts werden auch Kardinäle außerhalb Roms benannt. Innerhalb des Kollegiums haben sich drei Gruppen von Kardinälen gehalten, die sich von historischen Ämtern der Kardinäle herleiten. Die Kardinal-Priester sind die größte Gruppe. Jedem Kardinal-Priester ist eine Titelkirche in Rom zugeordnet, über die er zwar keine Leitungsgewalt, aber eine beratende Schirmherrschaft ausübt. Den Kardinal-Bischöfen sind die suburbikarischen Bistümer, die ältesten Bistümer der katholischen Kirche im Umland von Rom zugewiesen; zu ihnen zählen außerdem die zu Kardinälen erhobenen orientalischen Patriarchen. Den Kardinals-Diakonen schließlich sind Titeldiakonien in Rom zugeordnet, die sich von den Diakonien, Fürsorgehäusern, im Rom der ersten Jahrhunderte nach Christus ableiten.
Mit der Erhebung zum Kardinal ist auch das Recht verbunden, den Kardinalspurpur zu tragen. Die leuchtendrote Farbe symbolisiert die Treue des Trägers zum Papst und zu seiner Kirche - notfalls wird er bis aufs Blut verteidigen. Sie unterscheidet den Kardinal auch vom Bischof, der violett trägt. Die Alltagskleidung des Kardinals ist die Soutane, ein tailliert geschnittenes, bodenlanges Gewand mit langen Ärmeln. Sie wird aus rotem oder schwarzem Stoff gefertigt und besitzt rote Knöpfe, Knopflöcher und Verzierungen. Der Kardinal trägt dazu ein breites rotes Zingulum als Gürtel.
Bei der Kardinalserhebung setzt der Papst jedem neuen Kardinal den roten Pileolus auf. Das runde Scheitelkäppchen kann auch unter Birett oder Mitra getragen werden und wird „Soli Deo“ genannt, weil es nur vor dem Allerheiligsten und im Gottesdienst vom Sanctus bis nach der Kommunionausteilung abgenommen wird. Auch das rote Birett wird den neuen Kardinälen vom Papst aufgesetzt. Dabei handelt es sich um eine feste, viereckige Kopfbedeckung mit drei bogenförmigen Aufsätzen. Bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil trug üblicherweise jeder Geistliche ein Birett.
Zu den Insignien eines Kardinals gehört außerdem der Kardinalsring, der den neuen Kardinälen vom Papst überreicht wird. Er symbolisiert die Verbundenheit mit der Kirche. Der Kardinal kann selbst wählen, wann er den Bischofsring und wann den Kardinalsring trägt.
Das Wappen eines Kardinals wird geschmückt von dem roten, flachen Kardinalshut, der an jeder Seite mit 15 roten Quasten verziert ist, während das Wappen eines Bischofs den grünen, flachen Bischofshut mit je sechs Quasten, je zehn bei einem Erzbischof, zeigt. Das Wappenschild ist bei Bischöfen, Erzbischöfen und Kardinälen, die ein Bistum oder Erzbistum leiten, meist kombiniert aus Symbolen für dieses und aus persönlichen Elementen. Unter dem Wappenschild ist in der Regel ein Schriftband mit dem Wahlspruch abgebildet. Das Wappen wird neben dem Papstwappen auch an der Titelkirche des Kardinals in Rom angebracht.
Über seine Titelkirche und die zugehörige Pfarrei übt der Kardinal eine Art Schirmherrschaft aus, das heißt, er besucht die Kirche, wenn er in Rom ist, und trägt auch zu ihrem Unterhalt bei. Nach seiner Erhebung nimmt er sie im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in Besitz.

Konsistorium

Die Vollversammlung der Kardinäle heißt Konsistorium. Die ordentlichen Konsistorien beraten wichtige, aber regelmäßig anstehende Angelegenheiten. Für die Kardinäle außerhalb Roms besteht dabei jedoch keine Anwesenheitspflicht. Zu außerordentlichen Konsistorien beruft der Papst alle Kardinäle ein; hier werden zentrale weltkirchliche Fragen beraten. Grundsätzlich finden Konsistorien unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur ordentliche Konsistorien, in denen feierliche Akte vorgenommen werden, können öffentlich sein. In diesem Rahmen kreiert der Papst mit der Überreichung des Biretts und des Kardinalsringes sowie der Benennung der Titelkirche oder -diakonie auch neue Kardinäle. Der Papst kann neue Kardinäle aber auch „in petto“ (it.; lat. auch "reservatio in pectore) kreieren; er gibt dann lediglich bekannt, dass ein Kardinal berufen wurde, nicht aber seinen Namen. Diese Praxis wird zum Beispiel bei Kardinälen aus Ländern angewendet, in denen der Kardinal wegen seines Titels Repressionen zu befürchten hätte.
Wappen von Kardinal Marx