Öffentlich wahrnehmbares, menschenverachtendes Verhalten mit Mitgliedschaft in Gremien unvereinbar
München, 15. März 2025. Der Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising hat die Satzungen aller Rätegremien um eine Präambel sowie um neue Mitgliedschafts- und Wählbarkeitskriterien erweitert. Die auf der Frühjahrsvollversammlung am Samstag, 15. März, in Ismaning diskutierten und beschlossenen Ergänzungen der Rechtsgrundlagen regeln die Unvereinbarkeit von öffentlich wahrnehmbaren, menschenverachtenden Verhaltensweisen mit einer Mitgliedschaft in den Rätegremien. Die neue, allen Satzungen vorangestellte Präambel beschreibt Grundsätze zur Haltung und zu den Werten des Engagements sowie die Bedeutung und die Rolle der Rätegremien.
Die vom Vorstand des Diözesanrats eingebrachte und von der Frühjahrsvollversammlung nach intensiven Diskussionen angenommene Ergänzung bei den Mitgliedschafts- und Ausschlusskriterien lautet: „Ein Katholik oder eine Katholikin, der oder die öffentlich wahrnehmbar menschenverachtend handelt, indem er oder sie Menschen abwertet, herabwürdigt, diffamiert oder bedroht und damit die Glaubwürdigkeit der Kirche beeinträchtigt, ist nicht wählbar. Die Feststellung dessen erfolgt auf Antrag des Wahlausschusses durch die zuständige Schiedsstelle.“ Die Anrufung der Schiedsstelle bei Zuständigkeit ist künftig zwingend erforderlich. Ein Ausschluss ist für alle Katholikenräte für die jeweils laufende Wahlperiode bindend. Im Zusammenhang dieser Satzungsergänzung werden die bereits bestehenden Mitgliedschaftskriterien in den Satzungen aller Rätegremien zusammengefasst sowie verständlicher formuliert und gegliedert.
Die neue Präambel für alle Satzungen der Rätegremien verweist darauf, dass die demokratisch gewählten Räte das Leben der Gläubigen repräsentieren, gestalten und mitbestimmen. „Um die Zeichen der Zeit zu erkennen und erkennbar zu machen, suchen und entwickeln sie gleichzeitig ein Selbstverständnis des Laienapostolats, in dem Partizipation, eigenverantwortliche Mitgestaltung und Mitentscheidung so ausgestaltet werden können, dass die Vielfalt der Begabungen und die Vielfalt der Lebensweisen und Lebensentwürfe in einer zeitgemäßen Form ihren Ausdruck finden können.“ Zum Selbstverständnis der Rätemitglieder gehöre, heißt es in der Präambel, „dass sie selbst niemanden durch menschenverachtende Positionierungen und Verhaltensweisen abwerten, herabwürdigen, diffamieren oder bedrohen. Jede negative Diskriminierung, ob wegen der Ethnie, Herkunft oder Hautfarbe, oder wegen der Religion, geschlechtlichen und sexuellen Identität, Alter oder Beeinträchtigung, ist mit einer Mitgliedschaft in den Katholikenräten unvereinbar.“
Veranlasst durch gesellschaftliche Entwicklungen und die Erklärung der deutschen Bischöfe „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ vom 22. Februar 2024 hatte der Diözesanrat eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, sich mit der Unvereinbarkeit einer Mitgliedschaft in Rätegremien der Erzdiözese München und Freising mit öffentlich wahrnehmbaren, menschenverachtenden Verhaltensweisen zu beschäftigen. Die von dieser erarbeiteten und vom Vorstand als Änderungsanträge eingebrachten Ergebnisse wurden auf der Frühjahrsvollversammlung einstimmig angenommen.
Der Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising ist die höchste Vertretung der Laien in der Erzdiözese und über die Pfarrgemeinde- und Dekanatsräte sowie die Verbände demokratisch gewählt. Die mehr als 200 Mitglieder des Diözesanrates treffen sich jeweils im Frühjahr und im Herbst zu ihren Vollversammlungen. (hor)