Kardinal Marx weiht Krankenwohnung für Obdachlose ein

Erzdiözese finanziert Projekt des katholischen Männerfürsorgevereins mit 430.000 Euro für drei Jahre
München, 8. September 2021. Mit der Einweihung durch Kardinal Reinhard Marx öffnet eine Krankenwohnung des Katholischen Männerfürsorgevereins (KMFV) in Sendling offiziell ihre Türen für obdachlose Menschen, die eine medizinische Versorgung benötigen. Der Erzbischof von München und Freising betont zu diesem Anlass: „Unser karitativer Auftrag als Kirche gilt besonders denen, die zwar in unserer Mitte leben, aber aufgrund schwieriger Schicksale an den Rand geraten und auf Hilfe angewiesen sind.“ Über die Institution hinaus seien Christinnen und Christen aufgerufen, „auf die Not ihrer Mitmenschen zu schauen und konkret zu fragen, wie wir Leiden lindern können“. Neben materieller sei es wichtig, die Bedürftigen spüren zu lassen, „da ist jemand, der nimmt mich wahr, denkt an mich und macht mir Mut, mein Leben neu anzunehmen“. In der Arbeit des katholischen Männerfürsorgevereins werde dieser Ansatz spürbar. Die Erzdiözese München und Freising finanziert das Projekt für drei Jahre mit rund 430.000 Euro. Medienvertretende sind nach der Einweihung eingeladen zum
 
Pressegespräch am Dienstag, 14. September, 15 Uhr
im Speisesaal des Hauses an der Waakirchner Straße 28,
81379 München

 
An dem Pressegespräch nehmen neben Kardinal Marx auch der Vorstand des KMFV, Ludwig Mittermeier, die kommissarische Leiterin des Ressorts Caritas und Beratung im Erzbischöflichen Ordinariat München, Andrea Thiele, sowie der Professor für Sozialarbeitswissenschaft/Sozialpädagogik und Sozialpolitik an der Katholischen Stiftungshochschule München (KSH) und Vereinsratsvorsitzende des KMFV, Peter Franz Lenninger, teil.
 
Das Angebot der barrierefreien Krankenwohnung richtet sich an obdachlose Menschen, die medizinisch-pflegerische Versorgung in einer geschützten, häuslichen Umgebung benötigen. Nationalität, Aufenthaltsstatus, Religionszugehörigkeit und Geschlechtsidentität der Menschen sind dabei nicht von Belang. Aufgenommen werden sie unter anderem zur Nach- oder Weiterbehandlung nach Krankenhausaufenthalten, damit sie sich auch ohne eine permanente Wohnung angemessen erholen können. Zusätzlich können die Patientinnen und Patienten über Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe zugewiesen werden, wenn in der Unterkunft eine angemessene medizinische Versorgung oder eine verordnete Pflege nicht gewährleistet werden kann.
 
Die 100 Quadratmeter große Krankenwohnung an der Waakirchner Straße besteht aus zwei barrierefreien Appartements mit Bad und WC, Küchenzeile und Balkon, die von jeweils zwei Personen belegt werden können, sowie einem Raum für das Betreuungs- und Pflegepersonal. Das Angebot umfasst neben pflegerischer Versorgung durch examinierte Pflegefachkräfte – in Zusammenarbeit und nach Absprache mit einem niedergelassenen Allgemeinmediziner – auch sozialpädagogische Betreuung und Anleitung zu gesundheitsfördernden Lebensweisen. „Ziel dieser Arbeit ist neben der Gesundheitsversorgung auch die Sicherung der Existenz und Stabilisierung der psycho-sozialen Situation der Nutzerinnen und Nutzer“, sagt KMFV-Vorstand Ludwig Mittermeier. Zudem sollten den Bewohner Sozialleistungen und eine Unterstützung durch weiterführende Einrichtungen und Institutionen vermittelt werden, „um eine Rückkehr in die Obdachlosigkeit zu verhindern“.
 
Die Konzeption der Krankenwohnung ist ein Ergebnis des 2019 begonnenen Forschungsprojekts „Neue Weg in der Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung wohnungsloser Menschen“ des KMFV und der Katholischen Stiftungshochschule München (KSH), das von der Erzdiözese München und Freising mit 700.000 Euro finanziert wurde. Informationen über das Forschungsprojekt sind online abrufbar unter https://www.ksh-muenchen.de/hochschule/forschung-und-entwicklung/zentrum-fuer-forschung-und-entwicklung/forschungsprojekte/laufende-forschungsprojekte/gesundheitsversorgung-wohnungloser-menschen/.(hs)
 
Hinweis: Journalisten werden um Anmeldung gebeten per Mail an pressestelle@erzbistum-muenchen.de. Eine gemeinsame Begehung der Wohnung ist aufgrund der räumlichen Begrenztheit nicht vorgesehen. Für Foto und Filmaufnahmen kann einzeln Zutritt ermöglicht werden. Eine medizinische Mund-Nasenbedeckung ist verpflichtend.