Erklärung der Freisinger Bischofskonferenz

Herbstvollversammlung der bayerischen Bischöfe in München vom 15. bis 16. November 2017

1. Rückblick auf das Reformationsgedenkjahr

 
Die Bischöfe haben sich über das Reformationsgedenkjahr, das ökumenisch als Christusjubiläum gefeiert wurde, ausgetauscht. Sie erinnerten an die Gottesdienste, Wallfahrten, Gespräche und Begegnungen. Sie stellen dankbar fest, dass in diesem Jahr mehr Verständnis füreinander gewachsen ist, Freundschaften geschlossen wurden und die Sehnsucht nach der Einheit vertieft wurde.
 
 
2. Wahlaufruf zu den Pfarrgemeinderatswahlen 2018
 
Die Pfarrgemeinderäte sind Ausdruck des dauerhaften und überzeugten ehrenamtlichen Engagements in den bayerischen Pfarreien. Ein besonderes Merkmal dieses ehrenamtlichen Engagements ist seine Legitimierung durch die Wahl. Die zuletzt ansteigende Wahlbeteiligung (von 15,93 Prozent im Jahr 2010 auf 18,39 Prozent im Jahr 2014) stimmt die bayerischen Bischöfe auch für die kommenden Wahlen am 25. Februar 2018 zuversichtlich, dass die Pfarrgemeinderatswahlen genügend Aufmerksamkeit erfahren werden. Gleichzeitig liegt der Freisinger Bischofskonferenz, dem Landeskomitee der Katholiken und den Diözesanräten in Bayern sehr daran, dass geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen. Deswegen ist den Bischöfen sehr wichtig, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber wesentlichen Grundüberzeugungen unseres Glaubens und unserer Kirche verpflichtet fühlen. Die Basis hierfür ist das biblisch-christliche Menschenbild, nach dem alle Menschen Gottes Ebenbild und alle gleich wertzuschätzen sind – unabhängig davon, ob sie Männer oder Frauen, Jüngere oder Ältere, Gesunde oder Kranke, Einheimische oder Zugewanderte, Menschen mit oder ohne Behinderung sind. Pfarrgemeinderäte sind in der Lage, aus ihrer Gemeinde eine herzliche und offene, eine attraktive und ansprechende, eine überzeugte und überzeugende, eine einladende und faszinierende Gemeinschaft von Christen zu machen, in der Ausgrenzung und Missachtung von Minderheiten keinen Platz haben. Die Bischöfe rufen die Gläubigen dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, und sie ermuntern sie dazu, eine Kandidatur in Erwägung zu ziehen. 
 
 
3. Bericht der Kinder- und Jugendhilfe in der bayerischen Caritas
 
Die bayerischen Bischöfe haben sich über die vielfältige und wertorientierte Mitwirkung der Caritas und ihrer Fachverbände in Ganztagsangeboten zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in ganz Bayern informiert. Die katholischen Träger der Kinder- und Jugendhilfe stehen mit ihren die Schule ergänzenden Angeboten für Prinzipien wie Qualität, gute Mitarbeiterführung, qualifizierte Fortbildung, Wert- und Kindorientierung sowie Anwaltschaft. Allerdings läuft Vieles im Ganztagsbereich nebeneinander. Daher braucht es in Bayern dringend ein mit allen beteiligten Partnern – auch der katholischen Kirche – abgestimmtes Gesamtkonzept zur ganztägigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Die katholische Kirche appelliert an die politischen Entscheidungsträger, gemeinsam an einem solchen Konzept zu arbeiten.
 
Neben der Ganztagsschule haben Horte auch in Zukunft einen wichtigen Stellenwert. Horte in katholischen Kindertageseinrichtungen gestalten den Ganztag mit wertvollen und von den Eltern geschätzten Angeboten mit. Die Tatsache, dass diese in der Regel – und im Gegensatz zur offenen Ganztagsschule – für Eltern kostenpflichtig sind, darf nicht zur sozialen Selektion und zu einer Zwei-Klassen-Betreuung beitragen. Kommunen und Landespolitik sind gefordert, hier gerechte Lösungen zu schaffen.
 
Die Bischöfe stellen fest, dass die Kinderarmut in Deutschland weiterhin besorgniserregend hoch ist. Davon betroffen sind vor allem kinderreiche Familien und alleinerziehende Frauen. Papst Franziskus weist mit dem Welttag der Armen, den wir am 19. November begehen, darauf hin, dass Armut nach wie vor ein drängendes Thema ist. Es gibt weltweit rund 860 Millionen Hungernde, 60 Millionen Flüchtlinge und 30 Millionen Arbeitssklaven.
 
 
4. Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
 
Entwicklungspolitik ist ein Schlüssel zu mehr Gerechtigkeit und Teilhabe weltweit. Sie trägt zur Lösung der weiter wachsenden globalen Flüchtlingskatastrophe bei, indem sie dabei helfen kann, Fluchtursachen zu beseitigen. Die bayerischen Bischöfe sehen mit Freude, dass die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KUEI) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Bereich der Förderung von Bildung und Ausbildung sowie beim Aufbau von Informations- und Kommunikationstechnologien zusammenarbeiten wollen. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zu Forschungsprojekten wurde von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller, Universitätspräsidentin Gabriele Gien und Stiftungsratsvorsitzendem Weihbischof Anton Losinger unterzeichnet. Ziele sind die Begleitung und Evaluierung von Bildungsinstitutionen und -projekten, die Entwicklung von Perspektiven für die berufliche Bildung in Afrika im Hinblick auf den digitalen Wandel sowie die Gestaltung von Aus- und Fortbildung von Lehrkräften. Die Kooperation der neuen Partnerschaft übernimmt das Zentrum für Flucht und Migration der KUEI.
 
Erfreulich ist zudem, dass die KUEI gemeinsam mit der Technischen Hochschule Ingolstadt den Zuschlag für das Förderprogramm Innovative Hochschule von der Innovationsallianz menschINbewegung mit einer Fördersumme von bis zu 15 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren erhalten hat. Die KUEI bekommt davon voraussichtlich 6,5 Millionen Euro. Forschungsthemen sind innovative Mobilität, digitale Transformation, nachhaltige Entwicklung und bürgerschaftliches Engagement. Der Schwerpunkt der KUEI ist dabei die Frage der gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Entwicklungen und die Folgen für den Menschen.
 
 
5. Kirchenasyl
 
Die Bischöfe haben sich über die aktuelle Situation der Fälle von Kirchenasyl in Bayern ausgetauscht. Besorgt sind sie über die gerade im Freistaat nach wie vor hohe Anzahl von Ermittlungsverfahren gegen Flüchtlinge, die im Kirchenasyl Schutz gesucht haben, und gegen die Pfarrer, Ordensleute sowie Hauptamtlichen, welche die Schutzsuchenden aufgenommen haben. Die Freisinger Bischofskonferenz hält an der Tradition des Kirchenasyls fest und dankt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die gute Zusammenarbeit. Grundlage für die Gewährung des Kirchenasyls ist das im Jahr 2015  vereinbarte und bewährte Verfahren.