Erklärung der Freisinger Bischofskonferenz

Herbstvollversammlung der bayerischen Bischöfe in München vom 13. bis 14. Oktober 2021
1. Schwangerschaftsberatung in der Pandemie
 
Die kirchlichen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen des Sozialdienstes katholischer Frauen und der Caritas in Bayern bieten landesweit seit 2001 ein verlässliches, vielseitiges und professionelles Angebot, für das die Bischöfe sehr dankbar sind.  Es beinhaltet neben Beratungen zur Schwangerschaft etwa Begleitung nach der Geburt (zum Beispiel bei Schreibabys, Schwierigkeiten beim Stillen), Beratung bei der anonymen Geburt, Fragen der Pränataldiagnostik. Der Zugang wird als niederschwellig empfunden und die sonst vorhandene Scham, nach finanzieller Hilfe zu fragen, entfällt. Die finanzielle Unterstützung fungiert dabei oft als Türöffner für weitere, häufig psychosoziale Hilfen. Dies zeigt sich auch in der Statistik: Im Zeitraum von 20 Jahren (2001 – 2020) konnte der Bereich rund 380.000 Ratsuchende in etwa 700.000 Kontakten unterstützen. Mit sexualpädagogischen Gruppenangeboten wurden mehr als 150.000 Personen erreicht.
 
Während der Corona-Pandemie haben sich vielfältige gesellschaftliche Herausforderungen deutlich gezeigt, mit deren Ursprüngen und Folgen die katholischen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen schon lange zu tun haben. Die Zunahme der Individualisierung, des Optimierungsdrucks, der mangelnde und teure Wohnraum, der ständig wachsende Druck (nicht nur) in der Erwerbstätigkeit, die großen organisatorischen und finanziellen Herausforderungen für Familien (besonders für grundsätzlich vulnerable Zielgruppen, wie z.B. Ein-Eltern-Familien) und viele weitere Problemlagen sind aus den Medien und im kirchlichen Kontext aus der Seelsorge bekannt. All diese Themen tauchen in Beratungssituationen auf – und zwar oft lange, bevor sie in der breiten gesellschaftlichen Debatte ankommen.
 
 
 
2. Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
 
Die Bischöfe informierten sich über die positive Entwicklung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU). So ist unter den Studierenden der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) eine hohe Zufriedenheit mit dem Studienangebot und den Rahmenbedingungen in Eichstätt und Ingolstadt zu verzeichnen. Dies ist das Ergebnis der jüngsten Bayerischen Absolventenstudie (BAS), bei der ehemalige Studierende bayerischer Hochschulen und Universitäten zu ihrem Studium und Übergang in den Beruf befragt wurden. Demnach liegt das Urteil der Bachelorabsolventen zu ihrem Studium an der KU durchschnittlich beim Wert 1,84 – auf einer Skala von 1 („sehr zufrieden“) bis 5 (sehr unzufrieden). An allen anderen Universitäten in Bayern lag dieser Zufriedenheitswert im Durchschnitt bei 2,07. Im Lehramt lag das Urteil der befragten KU-Absolventen bei 2,08 (alle anderen bayerischen Unis: 2,47). Und auch bei den Masterabsolventen schneidet die KU besser ab: Hier vergaben die Befragten an der KU im Schnitt den Wert 1,72 (1,92). Masterabsolventen der KU schauen auf ihr Studium besonders positiv zurück: 89 Prozent gaben an, dass sie sehr zufrieden oder zufrieden mit dem Studium waren. Auch im Detail vergeben die Absolventinnen und Absolventen der KU gute Noten. Das Ausmaß der im Studium erworbenen Kompetenzen bewerten sie im Vergleich zu ihren Kommilitonen anderer bayerischer Universitäten durchweg besser. In allen abgefragten Kategorien – „Ausdrucksfähigkeit“, „Fachkompetenz“, „Schlüsselkompetenz“ und „Transferkompetenz“ – ist der Anteil der Absolventinnen und Absolventen, die eine positive Bewertung im Hinblick auf ihr Studium abgeben, höher als der Durchschnitt an anderen Universitäten und auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaft.
 
Für ihr Verständnis von Führung und für ihre Führungsleistung wurde die Präsidentin der KU, Prof. Dr. Gabriele Gien, vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) unter die TOP-5 der „Hochschulmanager*in des Jahres“ nominiert. Ein zentrales Anliegen des Wettbewerbs ist es, die Bedeutung und Leistung herausragender Hochschulleitungen zu würdigen.
 
Zudem weitet die KU Kooperationen insbesondere zusammen mit katholischen Hochschulen weltweit aus. Sie ist Gründungsmitglied von inzwischen zwei Netzwerken katholischer Universitäten, zu denen renommierte Hochschulen wie die Notre Dame in den USA gehören. Soeben wurden in Rom Kooperationsgespräche mit der Gregoriana geführt. Ziel ist es, das Netzwerk der katholischen Hochschulen stärker zu beleben und zu nutzen für Forschungsprojekte, gemeinsame Lehrangebote (Summer Schools in Präsenz, digitale Formate) und Studierenden- und Dozierendenaustausch.
 
 
 
3. Kirchenasyl
 
Seit 2016 werden vermehrt gegen Personen, die das Kirchenasyl gewähren (Pfarrer, Ordensleute, Pastoral- und Gemeindereferenten/innen), Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet. Aktuell sind drei Gerichtsverfahren gegen Ordensleute anhängig, die sich alle bei der Gewährung von Kirchenasyl stets an das mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vereinbarte Verfahren gehalten hatten. Sämtliche Kirchenasyle betrafen explizite Härtefälle (allein reisende Frauen mit und ohne Kinder, Kranke, Opfer von Menschenhandel):
 
·       Im Frühjahr 2020 erhielt Mutter Mechthild von der Abtei Maria Frieden/Kirschletten in einem Ermittlungsverfahren ein Einstellungsangebot gegen eine empfindliche Geldauflage. Da sie das Einstellungsangebot nicht annahm, wurde gegen Mutter Mechthild ein Strafbefehl erlassen, gegen den ihr Verteidiger Einspruch einlegte. Daraufhin wurde ein Termin zur Hauptverhandlung festgesetzt, der abgesetzt wurde, da noch zwei weitere Ermittlungsverfahren gegen Mutter Mechthild eingeleitet und mit dem ersten Verfahren verbunden wurden. Bislang fand kein Verhandlungstermin statt.
 
·       Im Frühjahr 2021 kam es zu einer Hauptverhandlung gegen Br. Abraham/Münsterschwarzach, der am 28.04.2021 vom Amtsgericht Kitzingen freigesprochen wurde. Die Richterin sprach ihn aus rechtlichen Gründen frei, da sein Handeln entschuldigt gewesen sei (Entschuldigungsgrund: Glaubens- und Gewissensfreiheit). Die Staatsanwaltschaft legte hiergegen Sprungrevision ein. Das Urteil 2. Instanz steht noch aus.
 
·       Im Sommer 2021 kam es auch gegen Sr. Juliana/Oberzell zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Würzburg in zwei Fällen. Sie wurde in einem Fall wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt verurteilt. Hier sprach der Richter davon, „dass wir in einem Rechtsstaat, nicht in einem Gottessaat leben.“ Sie wird Rechtsmittel einlegen.
 
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Freisinger Bischofskonferenz erneut ausdrücklich hinter die Tradition des Kirchenasyls, mit dessen Hilfe Menschen in extremen Notsituationen geholfen wird, und damit auch hinter die Menschen, die das Kirchenasyl gewähren, nach reiflicher Überlegung und Beratung und aus innerster Gewissensfreiheit heraus.
 
 
 
4. Ökolandbau und Artenschutz
 
Die Bischöfe hatten wiederholt ihr Ziel bekräftigt, dass besonderes Augenmerk auf einem ökologischen Landbau auf Flächen liegen soll, die in kirchlichem Eigentum sind. Dafür sollen die verschiedenen kirchlichen Eigentümer von Grund und Boden auch weiterhin einen aktiven Beitrag zum Arten-, Wasser­-, Boden- und Klimaschutz leisten. Zur Nachhaltung einer ökologischen Ausrichtung ist eine Datenerhebung erforderlich, die aber aufgrund der Vielfalt der Eigentumsverhältnisse und mit Blick auf den Datenschutz komplex ist. Ein Dialogprozess zum Projekt „Nachhaltigkeit Forst und Landwirtschaft“ wurde in der Frühjahrsvollversammlung 2021 beschlossen und durchgeführt. Nun sollen in jeder bayerischen (Erz-) Diözese Pilotprojekte zur Erhebung der Daten beginnen, in denen Eigentümervertreter, Umweltreferenten und eine wissenschaftliche Begleitung zusammenarbeiten und eine zentrale Datenerfassung erfolgt.   
 
 
 
5. Geschäftsbericht des Überdiözesanen Fonds Bayern 2020 und Haushalt 2022
 
Die Tendenz rückläufiger Einnahmen der (Erz-) Diözesen aus Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuern zeichnet sich beständig stärker ab. Auch wenn die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie bisher nicht so massiv waren, wie dies vor allem im Sommer letzten Jahres zu erwarten gewesen war, führt dies zu immer mehr Einschränkungen in den einzelnen diözesanen Haushalten. Da dies nicht ohne Auswirkungen auf den Überdiözesanen Fonds Bayern (ÜDF) bleiben kann, hat die Freisinger Bischofskonferenz eine fünfprozentige Kürzung der ordentlichen Zuschüsse für die allermeisten Zuschussnehmer des ÜDF beschlossen. Trotz dieser Maßnahme umfasst das für 2022 geplante Volumen des ÜDF in Höhe von 42,2 Millionen Euro rund 200.000 Euro mehr als im Vorjahr. Hauptgrund für den Anstieg ist die Steigerung der Zuschüsse für die beiden von den bayerischen Diözesen getragenen Hochschulen. 
 
Über den ÜDF finanzieren die bayerischen (Erz-) Diözesen zusätzlich zu dem Engagement in ihren jeweiligen eigenen Bereichen ihr gemeinsames überdiözesanes Wirken für kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke, die selbstverständlich allen Menschen offenstehen. Der ÜDF förderte im Berichtszeitraum des Jahres 2020 mit einem Etat von 41,5 Millionen Euro mehr als 60 Institutionen.
 
Mit fast 27 Millionen Euro (64,9 Prozent) floss der weitaus größte Teil der Mittel in die Hochschulen und Universitäten. 5,3 Millionen Euro (12,8 Prozent) kamen Schule, Fort- und Erwachsenenbildung zugute. Verbände und Einrichtungen der Seelsorge erhielten 2,8 Millionen Euro (6,7 Prozent), Soziale Verbände und Einrichtungen 1,7 Millionen Euro (4,0 Prozent). Die weiteren Kostenanteile waren Kommunikation und Medien (1,5 Millionen Euro, 3,6 Prozent) sowie Gemeinsame Aufgaben (3,3 Millionen Euro, 8 Prozent). 
 
Zuschüsse erhalten aus dem ÜDF beispielsweise die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, die Katholische Stiftungshochschule oder die Katholische Akademie in Bayern, aber auch Einrichtungen wie die Landesstelle für Katholische Jugendarbeit. Landesverbände etwa des Sozialdiensts katholischer Frauen oder des Katholischen Deutschen Frauenbundes sind ebenfalls Zuschussnehmer. Der Zweckverband ÜDF Bayern verfügt über kein eigenes Vermögen, sondern er finanziert sich ausschließlich aus den Einzahlungen der bayerischen Diözesen, die ihrerseits ihre ÜDF-Beiträge aus Kirchensteuern finanzieren. Bei dem vorliegenden Jahresabschluss und Lagebericht für 2020 kommen nun zum dritten Mal die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) vollständig zur Anwendung. Der Lagebericht ist veröffentlicht unter:
https://www.kb-bayern.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Pressemitteilungen/Jahresabschluss_Lagebericht_2020_UDF_Bayern_210921.pdf und
www.erzbistum-muenchen.de/finanzen/ueberdioezesane-aufgaben.
 
 
 
 
6. Personalie
 
Weihbischof Wolfgang Bischof (Erzdiözese München und Freising) wird neuer Beauftragter der Freisinger Bischofskonferenz für die Katholische Polizeiseelsorge in Bayern. Er folgt in dieser Funktion auf seinen Münchner Mitbruder Weihbischof Bernhard Haßlberger, der diese Funktion 27 Jahre lang innehatte. Die bayerischen Bischöfe danken Weihbischof Haßlberger für seinen langjährigen engagierten Dienst. Die Polizeiseelsorge kümmert sich unter anderem um die berufsethische Ausbildung junger Polizistinnen und Polizisten und bietet Beratungs- und Seelsorgegespräche für einzelne Beamte oder Gruppen an. Vor, während und nach belastenden Ereignissen, zum Beispiel schweren Unfällen oder Tötungsdelikten, bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seelsorgerische Begleitung an. Sie organisieren auch Gottesdienste, Segnungen für Fahrzeuge und Gebäude, Wallfahrten, Studienreisen und Besinnungstage. Auch Angehörige von Polizistinnen und Polizisten können sich an die Polizeiseelsorge wenden. Derzeit stehen in Bayern 28 Seelsorgerinnen und Seelsorger aus katholischer und evangelischer Kirche in enger Abstimmung um etwa 40.000 Polizisten zur Verfügung.